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Wechsel in den G-BA ist keine reine Formalie
Falls KBV, KZBV und DKG sie als Unparteiisches Mitglied im G-BA vorgeschlagen haben sollten, müsste Maag allerdings noch eine Hürde nehmen: Nach § 91 Absatz 2 SGB V legen zunächst die Trägerorganisationen (KBV, KZBV, DKG und GKV-Spitzenverband) dem Bundesministerium für Gesundheit ihren Vorschlag vor. Das Ministerium wiederum leitet diesen an den Gesundheitsausschuss im Bundestag weiter, der „einem Vorschlag nach nichtöffentlicher Anhörung der jeweils vorgeschlagenen Person innerhalb von sechs Wochen mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder durch Beschluss widersprechen“ kann, sofern er die Unabhängigkeit oder die Unparteilichkeit der vorgeschlagenen Person als nicht gewährleistet ansieht.
Zwei Kandidaten im Ausschuss gescheitert: „Zweifel an der Unabhängigkeit“
Dass dieser Part keinesfalls nur eine Formalie ist, hatten im Jahr 2017 der ehemalige AOK-Manager Uwe Deh sowie der FDP-Politiker und Ärzte-Funktionär Lars Lindemann zu spüren bekommen: Beide waren im Ausschuss durchgerasselt, da die Mitglieder von der Unabhängigkeit beider Kandidaten nicht überzeugt waren. Das Amt übernahm letztlich am 1. Juli 2018 die ehemalige Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Professor Elisabeth Pott. Bereits im Februar informierte der G-BA in einer Pressemitteilung darüber, dass Pott ihren Platz „aus wichtigen persönlichen Gründen“ am 1. März 2021 räumen werde. Vorgesehen ist für die Unparteiischen Mitglieder eine Amtszeit von sechs Jahren.
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von Markus L. am 20.04.2021 um 12:46 Uhr
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