Coronavirus-Testverordnung

Laborärzte sehen Corona-Tests in Apotheken kritisch

Dillingen/Stuttgart - 19.01.2021, 17:00 Uhr

Der Berufsverband Deutscher Laborärzte kritisiert die Ausweitung der Corona-Tests auf Apotheken und Zahnarztpraxen und plädiert für eine Revision der Coronavirus-Testverordnung. (Foto: BDL/Labor Lübeck, 0696)

Der Berufsverband Deutscher Laborärzte kritisiert die Ausweitung der Corona-Tests auf Apotheken und Zahnarztpraxen und plädiert für eine Revision der Coronavirus-Testverordnung. (Foto: BDL/Labor Lübeck, 0696)


Der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) plädiert für eine grundlegende Revision der Coronavirus-Testverordnung. Die jüngste Verordnungsänderung vom 16. Januar 2021 sieht eine Ausweitung der Tests vor, explizit dürfen auch Apotheker:innen und Zahnärzt:innen Antigen-Schnelltests durchführen. Diese Erweiterung der Tests geschehe „unter dem Radar der Gesundheitsämter“, lautet der Vorwurf des BDL. Damit würden die Probleme aus dem vergangenen Jahr nur verstärkt.

Für eine grundlegende Revision der Coronavirus-Testverordnung spricht sich der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) aus. Mit der jüngsten Verordnungsänderung vom vergangenen Samstag würden die Tests „unter dem Radar der Gesundheitsämter“ weiter ausgeweitet, indem nun auch Apotheker:innen und Zahnärzt:innen Antigen-Schnelltests anbieten könnten, kritisierte der Verband. 

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Damit würden die Probleme erheblich verschärft, die sich seit dem Herbst 2020 durch mehrmalige Änderungen der Coronavirus-Testverordnung aufgebaut hätten. Der BDL bemängelt diese Erweiterung, da zunehmend an „völlig ungeeigneten Orten“ getestet würde. So gebe es in Apotheken im Vergleich zur Heilkunde keinerlei geeignete Untersuchungszimmer. „Die Kundengruppen werden vermischt und die Infektionsgefahren nehmen zu“, sagte der Vorsitzende des BDL, Andreas Bobrowski. „Auch das Personal ist gefährdet.“

Hintergrund: Die seit Anfang Dezember 2020 gültige Corona-Testverordnung bestimmt unter anderem, wer Anspruch auf Testungen (PCR und PoC) für den Nachweis einer SARS-CoV-2-Infektion hat. Zudem wird festgelegt, wer die Tests durchführen darf und wie sie abgerechnet werden. Nach der jüngsten Verordnungsänderung vom Samstag zählen auch Apotheken zu den Einrichtungen, die vom Öffentlichen Gesundheitsdienst mit der Durchführung von Point-of-Care (PoC)-Test beauftragt werden können. Unter anderem wurde diese Ausweitung damit begründet, dass mit den Apotheken ein ortsnaher, niedrigschwelliger Zugang zu PoC-Antigen-Tests zur Verfügung stehe. Neu aufgenommen in den Kreis der berechtigten Leistungserbringer wurden zudem Zahnärzt:innen, ärztlich oder zahnärztlich geleitete Einrichtungen sowie medizinische Labore.

Genaue Prüfung der Testorte

Bobrowski fordert die Gesundheitsämter und die Gewerbeaufsichtsämter nun auf, die Hygienepläne für alle neuen Testorte in Apotheken und Zahnarztpraxen genau zu prüfen. Nur wer separate Zugänge für Menschen mit typischen Symptomen anbieten könne, solle zugelassen werden, um zusätzliche Infektionsgefahren zu vermeiden. Nach dem Wortlaut der Verordnung läuft diese Forderung allerdings ins Leere, denn vorgesehen ist, dass Apotheken lediglich symptomlose Menschen auf SARS-CoV-2 testen sollen.

Der Vorsitzende des BDL weist zudem darauf hin, dass einschlägige gesetzliche Vorgaben wie die Biostoffverordnung, die Vorgaben des Robert Koch-Instituts und des zuständigen Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe beim Bundeministerium für Arbeit und Soziales konsequent einzuhalten seien. Zudem müsse man an die Aufklärung der Patienten höhere Maßstäbe anlegen. In nicht medizinischen Einrichtungen sei die Information über Folgen eines positiven Schnelltest-Ergebnisses oft unzureichend.

Zweite Herausforderung: das Test-Monitoring

„Die zweite Herausforderung im Kontext der aktuellen Schnelltest-Schwemme ist das Test-Monitoring“, so Bobrowski. „Es wird immer mehr unter dem Radar der Gesundheitsämter getestet.“ Alle Vor-Ort-Antigen-Schnelltests blieben unerfasst. Positive Testergebnisse müssten „aufgrund ihrer Unzuverlässigkeit“ im medizinischen Labor bestätigt werden. So sehe es die Coronavirus-Testverordnung vor. Inzwischen könne aber niemand mehr annähernd sagen, wie viel außerhalb medizinischer Labore getestet werde und in welcher Konstitution sich die Testpersonen befänden. Die Vor-Ort-Tests müssten dringend wieder auf ein medizinisch sinnvolles Maß eingeschränkt werden, um das Infektionsgeschehen kontrollieren zu können.

Bobrowski nennt als weitere Baustelle beim Test-Monitoring die Feststellung und Beobachtung von Coronavirus-Mutationen. Dabei verwies er auf die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am gestrigen Montag vorgestellte Coronavirus-Surveillanceverordnung.

Der BDL fordert, die vorgesehene Förderung des Bundes zur Sequenzierung des Coronavirus-Genoms umzugestalten. „Damit auch kleinere und mittlere Labore vor Ort ohne Zeitverzug Mutationen aufspüren können, ohne dass Proben verschickt werden müssen, solle die Investition in neue Technik der Geno-Sequenzierung mittels der Next Generation Sequencing (NGS)-Technologie gefördert werden“, erklärt dazu Bobrowski. Im Gegenzug könne man die vorgesehene Maximalfrist zwischen dem Coronavirus-Test und der Einleitung der Sequenzierung von 10 auf 3 Tage verkürzen. Außerdem stünden dann mehr Kapazitäten zur Verfügung, um deutlich mehr als 5 Prozent der Proben zu sequenzieren.

„Eine Investitionsförderung in die Sequenzierung ist besser und nachhaltiger angelegt als in immer mehr Schnelltests“, fasste Bobrowski seine Kritik an den neuen Verordnungen zusammen.


Robert Hoffmann, Redakteur DAZ.online
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Test-Monitoring

von Gerhard Zück am 19.01.2021 um 22:21 Uhr

"Die Vor-Ort-Tests müssten dringend wieder auf ein medizinisch sinnvolles Maß eingeschränkt werden, um das Infektionsgeschehen kontrollieren zu können"
Cool - gibt es dazu nähere Erklärungen ??

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