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Antigen-Schnelltests in der Apotheke

Stuttgart - 14.01.2021, 12:15 Uhr

Die Rathaus-Apotheke von Dr. Christian Fehske in Hagen ist eine der Apotheken, die SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests bei symptomlosen Personen anwenden dürfen. (Fotos: privat)

Die Rathaus-Apotheke von Dr. Christian Fehske in Hagen ist eine der Apotheken, die SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests bei symptomlosen Personen anwenden dürfen. (Fotos: privat)


Seit dem 21. Dezember des letzten Jahres ist es auch Apotheken erlaubt, auf Antigene gegen SARS-CoV-2 zu testen. Allerdings dürfen Apotheken solche Schnelltests nur bei symptomlosen Personen anwenden. Einige Apotheken bieten mittlerweile diese Schnelltests an, eine davon ist die Rathaus-Apotheke Dr. Christian Fehske in Hagen. Wir erfuhren von ihm, was ihn dazu motivierte und worauf bei diesem Testangebot zu achten ist.

Fehske hatte sich schon vor dem Dezember mit dem Thema der Schnelltests befasst. Für ihn stellte sich vor allem die Frage, ob die Apotheke einen Beitrag dazu leisten kann, in Heimen mit Antigen-Schnelltests aktiv zu werden, um zum Beispiel das Pflegepersonal in Heimen zu entlasten. Als dann mit der Aktualisierung des Infektionschutzgesetzes auch den Apotheken erlaubt wurde, Antigen-Schnelltests anzuwenden, nahm Fehske diese Chance wahr.

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Wir fragten ihn, welche Erfahrungen er bisher mit seinem Testangebot machte, welche Voraussetzungen nötig waren und wie er diese Dienstleistung abrechnet.

Fehske ließ im Nachgang zum Interview noch wissen, dass er Tests einsetzt, die auf der Liste des Paul-Ehrlich-Instituts bzw. des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte stehen. Er hat sich dabei für den Schnelltest von Roche und für den Test nal von minden entschieden. Tests von zwei Anbietern zu verwenden hat unter anderm den Vorteil, wie er sagte, im Fall „uneindeutiger Ergebnisse“ (sehr selten, kommt aber vor) noch mal mit einem Test des anderen Anbieters nachzutesten.


Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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