„Apotheker in der Diabetologie“ und DDG

Bundeseinheitliche Regelung zur Kostenübernahme von Glucose-Fertiglösung!

Stuttgart - 15.01.2021, 10:44 Uhr

Der oGTT ist generell für die Diabetes-Diagnostik und nicht nur für die Schwangerschaftsdiabetes-Diagnostik wichtig. (c / Foto: RFBSIP /stock.adobe.com)

Der oGTT ist generell für die Diabetes-Diagnostik und nicht nur für die Schwangerschaftsdiabetes-Diagnostik wichtig. (c / Foto: RFBSIP /stock.adobe.com)


Das Positionspapier – und klinische Studien?

In dem Positionspapier heißt es, dass im März 2012 das Screening auf Gestationsdiabetes (GDM) verpflichtend bei der Betreuung jeder Schwangeren in die Mutterschaftsrichtlinien aufgenommen wurde. Der oGTT sei aber auch generell für die Diabetes-Diagnostik und nicht nur für die GDM-Diagnostik wichtig. Eine Diabetes-Diagnose habe weitreichende Konsequenzen für Patient:innen mit Diabetes, deren soziales Umfeld und das Gesundheitssystem. Es gelte auch, rechtliche Probleme bei falschnegativen und falsch-positiven Testergebnisse zu bedenken. „In Anbetracht der häufigen Durchführung des oGTT und dessen Bedeutung für die Patienten, sollten die Krankenkassen die Kosten für die vorgeschlagene Fertiglösung übernehmen, idealerweise sollte es eine bundeseinheitliche Regelung zur Erstattung durch alle Krankenkassen geben“, wird geschlussfolgert.

In einem Addendum zum Positionspapier heißt es außerdem: „Idealerweise würden klinische Studien zur Vergleichbarkeit dieser Glucoselösung im Vergleich zu im Ausland verkehrsfähigen Fertiglösungen initiiert. Dabei sollten ebenfalls eine Reihe von patientenorientierten Aspekten bei der Anwendung einer oGTT Lösung zur Diabetesdiagnose (vor allem bei Schwangeren) untersucht werden, u.a. die gastrointestinale Verträglichkeit.“

„Apotheker in der Diabetologie“

Manfred Krüger ist Apotheker und Mitglied der Kommission „Apotheker in der Diabetologie (BAK/DDG)“. Er ist Mitverfasser des Positionspapiers „zur Herstellung einer oGTT-Lösung für die Diagnose eines Diabetes, einschließlich eines Gestationsdiabetes“. Nach eigenen Angaben ist die Kommission „Apotheker in der Diabetologie (BAK/DDG)“ eine gemeinsame Kommission der Deutschen Diabetes Gesellschaft DDG und der Bundesapothekerkammer BAK

Die erste Initiative zur Einbindung der Apotheker in die Diabetikerversorgung geht demnach auf Prof. Ammon in der Zeit seiner DDG- Präsidentschaft im Jahr 1998 zurück. Erst aber seit dem Jahr 2019 trägt die Kommission ihren neuen Namen Apotheker in der Diabetologie (BAK/DDG).

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Hauptziel der Kommissionsarbeit sei die zwischen Ärzten, Ärztinnen und Apotheker:innen abgestimmte stärkere Einbindung der Apothekerschaft in die Diabetikerversorgung, die von der DDG ausdrücklich befürwortet werde. Unter den aktuellen Projekten wird auch die Aktualisierung des Curriculums zum „Diabetologisch qualifizierten Apotheker DDG“ aufgeführt.



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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