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Nach Vorstoß der EU-Kommission
Cannabis-Apotheker fordern Rezeptflicht für CBD-Produkte
Kein BtM, aber auch kein harmloses Nahrungsergänzungsmittel
Dass viele Händler CBD aktuell als harmloses Nahrungsergänzungsmittel anbieten, sieht der VCA kritisch. „Die zuerst durchweg positive Berichterstattung in diversen Zeitschriften sowie eine verkaufsfördernde Beweihräucherung auf unzähligen Herstellerseiten im Internet weckte bei den Menschen die Neugier auf dieses potentielle Allheilmittel“, so der Verband. „CBD ist aber mehr als nur eine Hoffnung für Patienten und hat mit seiner noch wenig erforschten, aber sehr guten pharmakologischen Wirkung die Chance verdient, als wirksames Arzneimittel wahrgenommen zu werden.“
Die Apotheker fürchten jedoch, dass eine nicht standardisierte Verbreitung von CBD-Produkten, etwa als Nahrungsergänzungsmittel, mit der Zeit „ein negatives Feedback und damit auch eine unter Umständen negative Bewertung seitens der Behörden und Krankenkassen zur Folge haben“ könnte.
Rezeptpflicht als goldener Mittelweg?
Einen Ausweg aus dieser Situation sieht der VCA darin, CBD-haltige Produkte von ihrem unklaren rechtlichen Status zu befreien und sie als rezeptpflichtige Fertigarzneimittel oder Zubereitungen über die Apotheken zu vertreiben. „Eine Einordnung von CBD als standardisierte verschreibungspflichtige Substanz, ob als Rezeptur oder als Fertigarzneimittel wie Epidyolex, ergänzt durch die Erstattungsfähigkeit im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung reicht in den Augen des VCA vollkommen aus, um CBD die Möglichkeit zu geben, sich da zu entfalten, wo es auch wirklich ankommen muss: Beim erkrankten Menschen, der Hilfe braucht.“
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