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Wie wirkt Cannabidiol?

31.08.2019, 08:00 Uhr

CBD ist ein Hauptcannabinoid vieler Cannabissorten. Es ist im Gegensatz zu THC nicht psychoaktiv und fällt auch nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. (Foto: cendeced/stock.adobe.com)

CBD ist ein Hauptcannabinoid vieler Cannabissorten. Es ist im Gegensatz zu THC nicht psychoaktiv und fällt auch nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. (Foto: cendeced/stock.adobe.com)


Cannabidiol, kurz CBD, ist neben THC das Hauptcannabinoid vieler Cannabissorten. Es ist im Gegensatz zu THC nicht psychoaktiv und fällt auch nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. Aufgrund seiner Eigenschaften – es wirkt unter anderem antikonvulsiv – ist es ebenfalls von therapeutischem Interesse. Neben Arzneimitteln kommt es auch in Kosmetika und Lebensmitteln zum Einsatz.

THC ist wohl der bekannteste Inhaltsstoff der Cannabispflanze (Cannabis sativa), aber neben dem psychotrop wirksamen Cannabinoid sind eine große Zahl weiterer Cannabinoide und Pflanzenstoffe enthalten. Die meisten Wirkungen von Cannabiszubereitungen beruhen auf der agonistischen Wirkung von THC an den verschiedenen Cannabinoidrezeptoren. Einzelne Effekte sind aber auch auf eine Wirkung an anderen Rezeptorensystemen zurückzuführen. So wird beispielsweise angenommen, dass die Verminderung von Übelkeit und Erbrechen zum Teil durch eine antagonistische Wirkung am serotonergen 5-Hydroxytryptamin(HT)3-Rezeptor hervorgerufen wird.

Manche Effekte von Cannabiszubereitungen werden aber auch durch die Wirkungen anderer Cannabinoide als THC verursacht. So hat beispielsweise CBD – das Cannabinoid, das in vielen Cannabissorten nach THC in der höchsten Konzentration vorkommt – unter anderem analgetische, antikonvulsive, anxyolytische, neuroprotektive und antiinflammatorische Eigenschaften. Zu seinen komplexen Wirkmechanismen zählen unter anderem eine antagonistische Wirkung am CB1-Rezeptor. Dies scheint der Grund dafür zu sein, dass CBD einigen der THC-induzierten Nebenwirkungen entgegenwirkt. Zudem wirkt CBD als Antagonist am G-Protein-gekoppelten Cannabinoidrezeptor GPR55. Außerdem soll es eine Stimulation des Vanilloid-1-Rezeptors und eine Hemmung der Hydrolyse von Anandamid durch Blockade des Enzyms Fatty Acid Amide Hydrolase bewirken. Weiter werden diskutiert: Blockade des zellulären Ionenkanals TRMP8, α1-Adrenozeptors und μ-Opioidrezeptors, Blockade von Calciumkanälen, Inhibition der Wiederaufnahme von Noradrenalin, Dopamin, Serotonin und Gamma-Buttersäure und eine Bindung am 5HT1-Rezeptor.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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1 Kommentar

Rezeptpflicht CBD

von Sven Larisch am 31.08.2019 um 13:25 Uhr

Also verstehe ich das richtig, dass nur die ölige CBD -Lösung nach NRF 22.10 rezeptpflichtig ist.
Jedoch gibt es, auf dem Markt verfügbare, 5 und 10% Lösungen CBD mit der Zulassung als NEM. Das wirft die Frage auf, ob diese dann auch in der Apotheke verkauft werden dürfen. Alles ein bisschen schwammig- finde ich.
Unausgegoren und nicht weit gedacht- wie so vieles Zur Zeit.

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