Nur nach telefonischer Voranmeldung zum Arzt

Verdacht auf COVID-19 – was tun?

Stuttgart - 27.02.2020, 12:15 Uhr

Patienten, die vermuten an COVID-19 erkrankt zu sein, sollten nicht einfach zum Arzt gehen, sondern sich telefonisch vorher anmelden. (s / Foto: shintartanya / stock.adobe.com)

Patienten, die vermuten an COVID-19 erkrankt zu sein, sollten nicht einfach zum Arzt gehen, sondern sich telefonisch vorher anmelden. (s / Foto: shintartanya / stock.adobe.com)


Husten, Fieber, Abgeschlagenheit: „Habe ich das neuartige Coronavirus?“ – bei erkältungsbedingten Symptomen dürften sich aktuell einige Menschen vor COVID-19 fürchten, vor allem seit SARS-CoV-2-Infektionen zunehmend auch außerhalb Chinas bestätigt werden. Was sollen Patienten bei Verdacht auf COVID-19, wie nach „engem Kontakt“ mit einem Infizierten, tun? Zum Arzt sollte man nur nach telefonischer Voranmeldung gehen, empfiehlt das RKI. Aber wann gilt ein Kontakt überhaupt als „eng“?

Das neuartige Coronavirus breitet sich weiter aus. Waren bis vor Kurzem hauptsächlich Menschen auf dem chinesischen Festland an der neuartigen Atemwegserkrankung COVID-19 erkrankt und berichteten Länder der restlichen Welt nur von vereinzelten Corona-Fällen, häufen sich jüngst weltweit Meldungen zu neuen Ausbrüchen oder diagnostizierten Infizierten. Angst und Unsicherheit sind groß in der Bevölkerung, Atemschutzmasken schon seit geraumer Zeit Mangelware. Nun berichten Medien über Hamsterkäufe in Supermärkten und Ärzte über erkältete Patienten, die bei Husten sofort COVID-19 als Erreger vermuten.

In Deutschland sind bislang nur wenige bestätigte Infektionsfälle mit dem neuen Coronavirus (SARS-CoV-2) aufgetreten, zwar müsse mit einem Import von weiteren Fällen nach Deutschland gerechnet werden, auch seien weitere Übertragungen, Infektionsketten, lokale Infektionsgeschehen und Ausbrüche in Deutschland möglich, erklärt das Robert Koch-Institut (RKI). Dennoch: „Die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung wird in Deutschland aktuell als gering bis mäßig eingeschätzt.“ Allerdings relativiert das RKI: „Diese Einschätzung kann sich kurzfristig durch neue Erkenntnisse ändern“, und eine weltweite Ausbreitung des Erregers sei wahrscheinlich.

Gefahr für Covid-19 für die meisten gering

Was sollen Menschen tun, wenn sie bei sich das neuartige Coronavirus vermuten? Das wichtigste ist wohl, zunächst zu überlegen, ob man zu einer gefährdeten Personengruppe gehört, also in einem Risikogebiet war oder Kontakt mit einem nachweislich SARS-CoV-2-Infizierten hatte: „Wenn Sie sich nicht in einem Gebiet befinden, in dem sich COVID-19 ausbreitet, oder wenn Sie nicht aus einem dieser Gebiete gereist sind oder nicht in engem Kontakt mit jemandem standen, dem es schlecht ging oder geht, sind Ihre Chancen, COVID-19 zu bekommen, derzeit gering“, erklärt die WHO (Weltgesundheitsorganisation) auf ihrer Seite unter Q&A on Coronaviruses (COVID-19). Wann ein Kontakt „eng“ ist, lesen Sie auf Seite drei dieses Beitrages.

Erst beim Arzt anrufen

Hierin ist sich die WHO einig mit der CDC, den US-Centers for Disease Control and Prevention, die erklärt: „Gegenwärtig sind Personen, die einen längeren, ungeschützten engen Kontakt mit einem Patienten mit symptomatischem, bestätigtem COVID-19 gehabt haben, sowie Personen, die kürzlich nach China, insbesondere in die Provinz Hubei, gereist sind, am stärksten von einer Infektion bedroht.“ Allerdings stammt diese CDC-Empfehlung (Healthcare Professionals: Frequently Asked Questions and Answers) vom 21. Februar 2020, also bevor der Ausbruch in Italien und weitere Fälle in Europa publik wurden. Mittlerweile wurden die Risikogebiete (siehe unten) erweitert.

Gesundheitsamt oder Arzt anrufen und zuhause bleiben

Bei begründetem Verdacht, wenn der Patient die oben genannten Kriterien erfüllt, hilft das RKI. Stets sollte eine gute Händehygiene praktiziert werden und die Husten- und Nies-Etikette befolgt.

Hatten Personen Kontakt mit einem nachgewiesen Corona-Infizierten, sollten sie sich sofort an das Gesundheitsamt wenden, und zwar egal, ob die Person Atemwegssymptome hat oder nicht.
Personen, die sich in Risikogebieten aufgehalten haben – die Stand 26. Februar 2020 in China, Iran, Italien und Südkorea liegen –, sollten möglichst zuhause bleiben, ebenfalls unabhängig davon, ob Symptome vorhanden sind oder nicht. Und wichtig: Treten akute Atemwegssymptome auf, sollten die potenziell Infizierten nicht in die nächste Arztpraxis oder Apotheke gehen, sondern erst nach telefonischer Voranmeldung, rät das RKI. Zudem sollte man auf den vorangegangenen Aufenthalt im Endemiegebiet hinweisen.

COVID-19-Risikogebiete (Stand: 26.02.2020)

In China: Provinz Hubei (inkl. Stadt Wuhan) und die Städte Wenzhou, Hangzhou, Ningbo, Taizhou in der Provinz Zhejiang.
In Iran: Provinz Ghom
In Italien: Provinz Lodi in der Region Lombardei und die Stadt Vo in der Provinz Padua in der Region Venetien.
In Südkorea: Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)

Das gleiche Prozedere gilt für Reisende in Regionen, in denen COVID-19-Fälle vorkommen, die aber keine Risikogebiete sind. „Wenn Sie innerhalb von 14 Tagen nach Rückreise Fieber, Husten oder Atemnot entwickeln, sollten Sie – nach telefonischer Anmeldung und mit Hinweis auf die Reise – einen Arzt aufsuchen“, so das RKI.

Wann ist ein Kontakt zu SARS-CoV-2-Infizierten „eng“?

In vielen Empfehlungen, seien sie seitens der WHO oder der CDC, des RKI oder anderen nationalen wie internationalen Gesundheitsbehörden, liest man immer wieder, dass Personen, die „engen“ Kontakt mit einem an SARS-CoV-2-Infizierten hatten, besonders gefährdet sind, COVID-19 zu entwickeln. Doch: Wann gilt ein Kontakt als „eng“? Dieser Frage hat sich der britische NHS (National Health Service) angenommen. 

Nach Definition des NHS liegt ein enger Kontakt mit einem bestätigten Fall (jemand, der getestet und für Coronaviren befunden wurde) dann vor, wenn man

  • im selben Haus wohnt
  • Kontakt mit dessen Körperflüssigkeiten hat
  • persönlicher Kontakt besteht, zum Beispiel bei Gesprächen von mehr als ein paar Minuten
  • angehustet wird
  • sich länger als 15 Minuten im Umkreis von 2 Metern um die Person befindet

Nach Einschätzung der WHO sollte ein Mindestabstand von einem Meter zu hustenden Personen eingehalten werden.

Nicht durch Nahrung übertragbar

Entwarnung gibt das NHS bei der Frage, ob man sich auch durch Nahrung Coronaviren einfangen kann. „Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es keine Belege dafür, dass SARS-CoV-2 durch Lebensmittel übertagen wird, da das Virus nur kurze Zeit außerhalb des Körpers überlebt“, so die Experten des National Health Service. 
Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) erachtet derzeit eine Übertragung des Coronavirus über Lebensmittel oder Gegenstände wie Mobiltelefone als unwahrscheinlich: „Die Stabilität von Coronaviren in der Umwelt hängt von vielen Faktoren wie Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Beschaffenheit der Oberfläche sowie vom speziellen Virusstamm und der Virusmenge ab. Im Allgemeinen sind humane Coronaviren nicht besonders stabil auf trockenen Oberflächen. In der Regel erfolgt die Inaktivierung in getrocknetem Zustand innerhalb von Stunden bis einigen Tagen. Genauere Daten zum neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) liegen derzeit jedoch noch nicht vor“, so das BfR.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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