Schweizer Apotheker mit mehr Kompetenzen

Welche Rx-Arzneimittel jetzt direkt abgegeben werden dürfen

Remagen - 04.10.2019, 11:30 Uhr

Am 1. Januar 2019 sind in der Schweiz das revidierte Heilmittelgesetz und die revidierte Arzneimittelverordnung in Kraft getreten, die den Apothekern neue Kompetenzen bei der Arzneimittelabgabe einräumen, auch um die Selbstmedikation zu erleichtern und zu fördern. (Foto: imago images / Steinach)

Am 1. Januar 2019 sind in der Schweiz das revidierte Heilmittelgesetz und die revidierte Arzneimittelverordnung in Kraft getreten, die den Apothekern neue Kompetenzen bei der Arzneimittelabgabe einräumen, auch um die Selbstmedikation zu erleichtern und zu fördern. (Foto: imago images / Steinach)


Weiterführung einer Dauermedikation

Die zweite Kategorie sind Arzneimittel zur Weiterführung einer Dauermedikation. Diese dürfen während eines Jahres nach der ärztlichen Erstverschreibung ebenfalls von den Apothekern rezeptfrei abgegeben werden, was vor allem der Behandlung chronischer Krankheiten dienen soll.

Aus der Kategorie C in B umgeteilte Arzneimittel

Die dritte Kategorie umfasst Arzneimittel, die bis zum 1. Januar 2019 der abgeschafften Abgabekategorie C angehörten, nun aber in die höhere Kategorie B umgeteilt wurden und damit rezeptpflichtig sind.Dies betrifft Arzneimittel, die Wirkstoffe mit einem bekannten Missbrauchspotenzial enthalten, die zur Gewöhnung oder Abhängigkeit oder zu schwerwiegenden Interaktionen mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln führen können oder die eine spezielle Dokumentationspflicht erfordern.

Seit Juni 2019 publiziert die Arzneimittelbehörde Swissmedic monatlich eine Liste der von C nach B umgeteilten Arzneimittel, für die die Verfahren der Umteilung nach Ablauf einer 30tägigen Einspruchsfirst rechtskräftig abgeschlossen sind. Für die Hälfte der umgeteilten Präparate ist das bereits geschafft, darunter Opiatderivate  (Codein oder Dextromethorphan) in Hustensäften, Etilefrin Tropfen, dermale Präparate mit Crotamiton sowie das Notfallkontrazeptivum Levonorgestrel.

Anpassung der Packungsbeilage bei den neuen Kategorie B-Arzneimitteln

Um gegenüber den Anwendern klarzustellen, dass die von der Abgabekategorie C in die Abgabekategorie B umgeteilten Arzneimittel weiterhin ohne ärztliche Verschreibung nach persönlicher Fachberatung durch einen Apotheker in der Apotheke abgegeben werden dürfen, hat die Arzneimittelbehörde Swissmedic für die Fixtexte der betroffenen Arzneimittel in der Patienteninformation einige Anpassungen angeordnet.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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