RX-Medikamente, Schmerzmittel, Hustenstiller

Schweiz: Nur noch eine Arzneimittelpackung pro Einkauf

Remagen - 23.03.2020, 09:00 Uhr

Viele Apotheken in der Schweiz lassen wegen des Coronavirus schon jetzt nur noch eine begrenzte Zahl von Kunden in die Offizin. Nun sollen die Kunden aber auch nur noch stark eingeschränkte Mengen einkaufen dürfen. (s / Foto: imago images / Geisser)

Viele Apotheken in der Schweiz lassen wegen des Coronavirus schon jetzt nur noch eine begrenzte Zahl von Kunden in die Offizin. Nun sollen die Kunden aber auch nur noch stark eingeschränkte Mengen einkaufen dürfen. (s / Foto: imago images / Geisser)


Die Schweiz hat ebenfalls reagiert, um den unverantwortlichen Hamsterkäufen in Apotheken einen Riegel vorzuschieben. Mit einer Verordnung hat der Bundesrat die Abgabe bestimmter Arzneimittel stark eingeschränkt. Betroffen sind alle rezeptpflichtigen Medikamente sowie rezeptfreie Präparate mit schmerzlindernder, fiebersenkender, entzündungshemmender und Reizhusten stillender Wirkung.

Die neue Regelung soll die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Arzneimitteln in der angespannten Lage wegen der COVID-19-Epidemie sicherstellen, von der auch die Schweiz stark getroffen ist. Die Verordnung ist am 18. März 2020 um 14.00 Uhr in Kraft getreten und gilt ab diesem Zeitpunkt für sechs Monate. Ärzte, Apotheken und andere Betriebe, die zur Abgabe der betreffenden Arzneimittel berechtigt sind, dürfen den Kunden pro Einkauf nur eine Packung abgeben. Chronisch kranken Personen dürfen die Arzneimittel pro Einkauf nur im Umfang der ärztlich verordneten Menge oder für eine Bedarfsdeckung von höchstens zwei Monaten ausgehändigt werden.

Unter die Verordnung fallen die folgenden Arzneimittelgruppen:

  • ärztlich verordnete Arzneimittel der Abgabekategorien A (Einmalige Abgabe auf ärztliche oder tierärztliche Verschreibung) und B (Abgabe auf ärztliche oder tierärztliche Verschreibung),
  • bestimmte Arzneimittel der Abgabekategorie D (nicht rezeptpflichtige Arzneimittel, die aber für die Abgabe oder Anwendung eine Fachberatung erfordern), und zwar konkret Schmerzmittel/Fiebersenker mit Acetylsalicylsäure, Calcium-carbasalat und Paracetamol, auch in Kombinationsarzneimitteln, Metamizol, Ibuprofen, Diclofenac, Mefenaminsäure, Codein, Noscapin, Dextromethorphan, Opium-Alkaloide in Kombinationen, Opium-Derivate und Expektoranzien.

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Der schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse hält die Verordnung für eine sinnvolle Maßnahme, um die Versorgungssituation zu stabilisieren. „So erhalten alle Kunden die Medikamente, die sie wirklich brauchen“, heißt es auf der Webseite von pharmaSuisse. „Die letzten Tage haben gezeigt, dass die Apotheken-Kundschaft nach unnötigen Reserven verlangt, was vermehrt zu logistischen Engpässen und sogar zur zeitweisen Überlastung der Lieferkette geführt hat, trotz massivem Effort aller Beteiligten.“ Der Apothekerverband geht davon aus, dass alle Medikamente innerhalb weniger Tage wieder in den Apotheken verfügbar sind.

Wie einer gesonderten Pressemitteilung von pharmaSuisse zu entnehmen ist, gibt es auch der Schweiz diverse Lösungsansätze, um die Ansteckungsgefahr in der Offizin zu mindern. Zu den Initiativen zählen Schutzwände aus Plexiglas an den HV-Tischen, Hauslieferservices und Abholfächer im Außenbereich der Apotheke, die auch außerhalb der Öffnungszeiten zugänglich sind.


Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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