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EU-Vertragsverletzungsverfahren
Polen will Rx-Versand doch nicht erlauben – wegen Boni-Konflikt in Deutschland
Begründung: Versandhandelskonflikt in Deutschland
Sehr spannend ist aber die Begründung der Regierung dazu: Die polnische Apotheker-Zeitschrift „mgr.farm“ berichtet, dass der stellvertretende Gesundheitsminister Janusz Cieszyński bei der Besprechung im Gesundheitsausschuss die Entscheidung seiner Partei ausschließlich mit den derzeitigen Entwicklungen in Deutschland begründet habe. Demnach soll Cieszyński zwar erklärt haben, dass seine Partei weiterhin ermöglichen wolle, dass behinderte und nicht mobile Menschen einen besseren Zugang zu Arzneimitteln erhalten sollen. „Internationale Entwicklungen“ hätten aber dazu geführt, dass man dies nicht über eine Aufhebung des Rx-Versandverbotes erreichen wolle.
Laut „mgr.farm“ hat Cieszyński auf das derzeit laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik wegen der Rx-Preisbindung für EU-Versender hingewiesen: „Wie Sie alle (…) in Bezug auf den Versandhandel wissen, ist kürzlich die umstrittene Entscheidung der Europäischen Kommission gegenüber Deutschland bekannt geworden.“ Die Apotheker-Zeitung fügt in ihrem Artikel dann den Satz hinzu: „Wir möchten Sie daran erinnern, dass das vom stellvertretenden Gesundheitsminister erwähnte Problem der Grund war, warum hunderte Apotheker in Berlin öffentlich protestiert haben.“
Apotheker-Demo in Berlin landete in polnischen Medien
Zur Erinnerung: Aufgrund der Intensivierung des
EU-Vertragsverletzungsverfahrens hatten die drei Nachwuchsapotheker Maria
Zoschke, Dr. Joachim Schrot und Maximilian Wilke einen Protestmarsch in Berlin
organisiert, an dem sich rund 500 Apotheker und Apothekenmitarbeiter
beteiligten. Die polnische Apotheker-Zeitung hatte schon nach der Demonstration ausführlich über die Aktion #rettedeineapotheke berichtet.
Bei der Sitzung im Gesundheitsausschuss meldete sich dem Bericht zufolge auch der PiS-Gesundheitspolitiker Tomasz Latos zu Wort. „Aufgrund von Zweifeln hinsichtlich des Versandhandels mit Medikamenten müssen wir die vorgeschlagenen Änderungen aufgeben“, sagte der Gesundheitsexperte. Und weiter: „Wir brauchen jetzt Zeit dafür, die Auswirkungen einer solchen Verordnung unter Berücksichtigung der Entscheidungen im deutschen Markt gegenüber Versandhändlern zu analysieren.“ Cieszyński fügte mit Blick auf das EU-Vertragsverletzungsverfahren erneut hinzu: „Wir können keine Situationen schaffen, die uns mit solchen Konsequenzen bedrohen könnten.“
4 Kommentare
Es gibt noch Meldungen die hoffen lassen ...
von Christian Timme am 04.04.2019 um 13:02 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Rx-VV ist EU-Rechts-konform - und für die AMTS geboten
von Dirk Krüger am 04.04.2019 um 12:58 Uhr
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Wirklich kein Fan
von Stefan Haydn am 04.04.2019 um 12:13 Uhr
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geht doch!
von Karl Friedrich Müller am 04.04.2019 um 12:01 Uhr
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