Gesundheitspolitik

EU will Rx-Versandverbot für Tierarznei

EU-Parlament sieht besondere Gefahren beim grenzüberschreitenden Handel

BERLIN (bro) | Während Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nicht müde wird, zu behaupten, dass das von den Apothekern als Schutz vor den Boni der ausländischen Versender gewünschte Rx-Versandverbot auf europarechtliche Bedenken stoße, hat das EU-Parlament beschlossen, den Versand von verschreibungspflichtigen Tierarznei­mitteln zu verbieten.

Die Tierarzneimittelverordnung wird bereits seit 2014 auf EU-Ebene verhandelt – mit ihr will die EU die ärztliche Verordnung, den Warenverkehr, den Versandhandel und die Abgabe von Tierarzneimitteln sicherer machen. Unter anderem geht es darum, neuen Resistenzbildungen infolge eines übermäßigen Antibiotikagebrauchs in der Tierhaltung vorzubeugen.

Ende Oktober bog die Verordnung dann endlich auf die Zielgerade ein und wurde vom EU-Parlament beschlossen. Zuvor fügten die Parlamentarier noch einige wichtige Änderungsanträge hinzu – unter anderem zum Tierarzneimittel-Versand. Und so kam es, dass aus dem Ausschuss für öffentliche Gesundheit des EU-Parlaments ein Antrag ins Plenum kam, der Apotheker hierzulande aufhorchen lässt. In Artikel 104 der neuen Verordnung heißt es nun, dass Tierarzneimittel zwar grundsätzlich im Fernabsatz verkauft werden dürfen. Aber nur, wenn „diese Tierarzneimittel nicht einer tierärztlichen Verschreibungspflicht (…) unterliegen“.

Kai Felmy

Aber es kommt noch besser: Einen Absatz später heißt es in der gleichen Verordnung, dass die EU-Mitglieder Ausnahmen von diesem Rx-Versandverbot beschließen können, „sofern der Mitgliedstaat sichere Strukturen für diesen Handel geschaffen hat“. Allerdings gelte dies ausdrücklich nicht für den grenzüberschreitenden Handel mit Rx-Tierarzneimitteln. „Eine derartige Erlaubnis wird nur Personen erteilt, die im Hoheitsgebiet des jeweiligen Mitgliedstaats niedergelassen sind, und die Belieferung erfolgt ausschließlich innerhalb dieses Mitgliedstaats“, heißt es in der Verordnung. Wenn die EU-Länder den Rx-Versand übrigens ausnahmsweise erlauben wollen, müssen sie alle anderen Staaten darüber in Kenntnis setzen. Und: Falls jemand doch grenzüberschreitend handelt, soll es Sanktionen geben.

Nach der Zustimmung des EU-Parlaments hat letzte Woche auch der EU-Ministerrat grünes Licht gegeben. Rat und Parlament müssen die Verordnung jetzt nur noch unterzeichnen. Auch wenn sie in absehbarer Zeit in Kraft treten werden, werden die neuen Vorschriften laut Ministerrat erst ab Ende 2021 vollständig zum Tragen kommen. |

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