DAZ aktuell

Union findet Apotheken-Kompromiss

Rx-Boni-Verbot im SGB V soll Gleichpreisigkeit gewährleisten – Abstriche bei der Vergütung

BERLIN (bro/daz) | In der Union zeichnet sich ein Kompromiss im Versandhandelskonflikt ab: Fraktionsvertreter haben sich diese Woche Montag mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) darauf verständigt, dass es statt eines Rx-Versandverbotes ein im Sozialgesetzbuch V verankertes Rx-Boni-Verbot geben soll. Der von Gesundheits­minister Jens Spahn geforderte Rx-­Boni-Deckel für EU-Versender wäre damit vom Tisch – dafür müssten die Apotheker Abstriche bei den ­ursprünglich geplanten Honorar­verbesserungen hinnehmen.
Foto: Karin Maag
Karin Maag (CDU) verspricht: Die Gleichpreisigkeit, also das Rx-Boni-Verbot, wird im GSAV geregelt.

Das wieder aufgelebte Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission hat die gesundheitspolitischen Spitzen von CDU/CSU offensichtlich nicht beeindruckt: Nach einem wochenlangen internen Konflikt über die Ausrichtung der Apothekenpolitik bekennen sie sich nun zur Gleichpreisigkeit. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Union im Bundestag, Karin Maag (CDU), erklärte gegenüber DAZ.online: „Nach weiteren Gesprächen erkenne ich nun eine gemeinsame rote Linie in der Union und das ist die Gleichpreisigkeit. Wir wollen das Thema jetzt nicht noch länger ruhen lassen und peilen einen Änderungsantrag zum Gesetz für mehr Sicherheit in der ­Arzneimittelversorgung (GSAV) an, in dem die Gleichpreisigkeit, also das Rx-Boni-Verbot im § 129 des SGB V geregelt werden soll.“

Spahn hatte vergangenen Dezember in seinen Eckpunkten vorgeschlagen, Rx-Boni für EU-Versender auf 2,50 Euro zu begrenzen. Daraufhin hatte es heftigen Protest aus den eigenen Reihen gegeben – auch von Maag. Die CDU-Politikerin erinnerte Spahn sogar im Plenum des Bundestages an die Einhaltung des Koalitionsvertrages, in dem das Rx-Versandverbot festgehalten ist. Unterstützung bekam sie auch von der CSU: Aus Bayern hieß es immer wieder, dass man das Verbot nicht aufgeben wolle und höchstens ein Rx-Boni-Verbot, also die Gleichpreisigkeit akzeptieren werde.

Jetzt kommt es auf die SPD an

Jetzt muss sich zeigen, ob die SPD-Bundestagsfraktion dem Kompromiss ihres Koalitionspartners zustimmt. Wenn ja, könnte alles recht schnell gehen. Das GSAV ist bereits vom Kabinett verabschiedet worden, die erste Beratung im Bundesratsplenum steht kurz bevor. Danach könnten die Regierungsfraktionen von Union und SPD einen entsprechenden Änderungsantrag einbringen. Gibt es mit den Sozialdemokraten einen Konsens zu dieser Lösung, könnte das Apotheken-Paket noch vor der Sommerpause im Juni vom Bundestag verabschiedet werden.

Beschließt der Bundestag tatsächlich dieses auch von der ABDA geforderte Rx-Boni-Verbot, müssten die Apotheker sich an anderer Stelle mit weniger begnügen: Denn nach Informationen von DAZ.online haben sich die gesundheitspolitischen Spitzen der Union auch auf geringere Honorarverbesserungen geeinigt als ursprünglich geplant. Spahn hatte in seinen Eckpunkten vorgeschlagen, dass die Apotheker an mehreren Stellen finanziell entlastet werden. So sollte die Notdienstpauschale verdoppelt werden (+120 Millionen Euro). Zudem sollten die Kassen verpflichtet werden, mit den Apothekern Verträge über neue pharmazeutische Dienstleistungen abzuschließen – 240 Millionen Euro sollten dafür pro Jahr fließen. Und: Die BtM-Vergütung sollte um etwa 15 Millionen Euro steigen. Von diesen insgesamt 375 Millionen Euro Honorarplus sollen nun – nach Unionsidee – nur noch 150 Millionen Euro übrig bleiben. Das dürfte dem Koalitionspartner, der SPD, aber politisch entgegenkommen. Schließlich hatte SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach zu den Spahn-Eckpunkten bereits gesagt, dass seine Fraktion es nicht zulassen werde, dass die Apotheker so viel Geld mehr bekommen, ohne neue Leistungen dafür anzubieten.

Die übrigen Eckpunkte Spahns trägt die Union offenbar mit. So hatte der Minister zum Beispiel Regelungen vorgeschlagen, die die Qualität von Botendienst und Arzneimittelversand verbessern und Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen beiden Vertriebsformen ausräumen sollen – die ABDA hatte diese Vorschläge nicht aufgegriffen. Auch Spahns Pläne zum Erhalt der freien Apothekenwahl – auch bei Etablierung des E-Rezepts – und einem Beeinflussungsverbot für Krankenkassen sollen ins GSAV übernommen werden. Ebenso ein Verbot des „Makelns“ von Verordnungen im Apothekengesetz.

Spannend ist nun, ob es infolge des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens nötig sein wird, dass die Bundesregierung ein Notifizierungsverfahren in der EU starten muss. Dann würde das geplante Rx-Boni-Verbot gewissermaßen auch auf EU-Ebene geprüft. |

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