Düsseldorf

Erteilung der Betriebserlaubnis möglich – trotz fehlender Barrierefreiheit

Berlin - 11.02.2019, 10:15 Uhr

Für die alteingesessene Pelikan Apotheke in
Düsseldorf kann unter Erfüllung verschiedener Bedingungen des Gesundheitsamtes
Düsseldorf trotz fehlender Barrierefreiheit eine Betriebserlaubnis beantragt
werden.( r / Foto: D. Knell)

Für die alteingesessene Pelikan Apotheke in Düsseldorf kann unter Erfüllung verschiedener Bedingungen des Gesundheitsamtes Düsseldorf trotz fehlender Barrierefreiheit eine Betriebserlaubnis beantragt werden.( r / Foto: D. Knell)


Name und Erscheinungsbild beeinflussen Wiedereröffnungsoption

Der zweite Punkt betrifft die Einschätzung, ob nach dem Erlöschen der Betriebserlaubnis eine Wiedereröffnung oder eine Neueröffnung vorliegt. Noch im September beschied das Amt, es handele sich um eine Neueröffnung. Inzwischen geht das Gesundheitsamt davon aus, dass doch von einer Wiedereröffnung gesprochen  werden könne, wenn die Pelikan Apotheke als alteingesessene Apotheke unter ihrem bisherigen Namen und mit der historischen Einrichtung nach „kurzfristigem Nichtbetrieb“ weitergeführt würde. Unter diesen Voraussetzungen handele es sich nun doch nicht um eine Neueröffnung. Von einem „kurzfristigen Nichtbetrieb“ sei ferner auszugehen, wenn der Apothekenbetrieb innerhalb eines Jahres wiederaufgenommen werde. 

Ausnahmeregelung möglich – aber nur bei rechtzeitigem Antrag

Die vollständige Erfüllung der oben genannten Bedingungen fasst das Gesundheitsamt Düsseldorf als sogenannten „atypischen“ Fall zusammen. Unter der Voraussetzung, dass der Antragsteller über die persönliche Eignung zum Betrieb einer Apotheke verfügt, würde zu seinen Gunsten entschieden und eine Ausnahme – unter dem Vorbehalt etwaiger Alternativmaßnahmen wie Klingel und mobile Rampe – erteilt werden können. Diese Möglichkeit bestehe aber nur bis zum 19. Juni 2019. 

Vermieterin hofft auf Interessenten – und das möglichst bald

Dorothee Knell hofft nun auf einen Apotheker, der an der Weiterführung der Pelikan Apotheke interessiert ist. Dieser könne nun trotz der weiterhin fehlenden Barrierefreiheit eine Betriebserlaubnis beantragen. Nur rechtzeitig müsse das geschehen. „Ganz wichtig ist aber, dass die Apotheke unter ihrem alten Namen und mit ihrer historischen Schrankwand weiterbetrieben wird – darauf bin ich eindrücklich hingewiesen worden“, so Knell. Sie selbst habe ihre „Hausaufgaben“ gemacht und habe die verlangte Bescheinigung eingereicht. Jetzt fehle nur  noch ein geeigneter Interessent.   



Inken Rutz, Apothekerin, Autorin DAZ.online
redaktion@daz.online


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