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DAZ.online-Miniserie
Was Apotheker zum Brandschutz wissen müssen (Teil 1)
Brände gehören zu den ernstzunehmenden
Gefährdungen in Apotheken und können schwerwiegende Sach- und Personenschäden
verursachen. Daher ist es wichtig, für den Ernstfall gerüstet zu sein. Dazu gehören unter anderem Feuerlöscher. Doch
welche Art ist für die Apotheke empfehlenswert? Und wie viele? Apothekerin Karin Gruber, die als wissenschaftliche Honorarkraft bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) arbeitet, beantwortet diese Fragen in einer Mini-Serie auf DAZ.online. Im ersten Teil geht es unter anderem um die richtigen Löschmittel.
Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich über die erforderliche Ausstattung des Betriebes mit Feuerlöscheinrichtungen informieren möchten, können dies in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ tun. Dort wird anhand mehrerer Beispiele erläutert, wie viele und welche Feuerlöscheinrichtungen notwendig – und welche Maßnahmen für die Branderkennung und Alarmierung zu treffen sind.
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Für alle Betriebe ist eine Grundausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen bereitzustellen. Dabei kommt es auf die Größe der Arbeitsstätte an: Bei einer bis 200 Quadratmeter großen Apotheke beispielsweise müssen Feuerlöscher mit insgesamt zwölf Löschmitteleinheiten (siehe Punkt 5.2 Tabelle 3 ASR A2.2) bereitgestellt werden.
Zusätzliche Maßnahmen bei erhöhter Gefährdung
Bei erhöhter Brandgefährdung sind zusätzlich weitere Maßnahmen notwendig. Gerade in Arbeitsbereichen wie dem Laboratorium oder der Rezeptur werden oft Gefahrstoffe verwendet, die beispielsweise brandfördernde, entzündliche oder selbstentzündliche Eigenschaften besitzen. Dort ist die Brandgefährdung des Betriebes erhöht. Inhaberinnen und Inhaber von Apotheken können sich von ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder auch speziellen Brandschutzfachleuten über die erforderlichen Maßnahmen und die benötigte Anzahl an Feuerlöschern fachkundig beraten lassen.
2 Kommentare
weiterführende Literatur
von Helge Killinger am 14.06.2018 um 9:11 Uhr
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Brandklasse B
von Dr. Ralf Schabik am 14.06.2018 um 8:17 Uhr
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