DAZ.online-Miniserie

Was Apotheker zum Brandschutz wissen müssen (Teil 1)

Hamburg - 14.06.2018, 07:00 Uhr

Auch in Apotheken müssen Feuerlöscher in regelmäßigen Abständen sachgerecht gewartet und auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. (Foto: Matthias Buehner / stock.adobe.com)

Auch in Apotheken müssen Feuerlöscher in regelmäßigen Abständen sachgerecht gewartet und auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. (Foto: Matthias Buehner / stock.adobe.com)


Brände gehören zu den ernstzunehmenden Gefährdungen in Apotheken und können schwerwiegende Sach- und Personenschäden verursachen. Daher ist es wichtig, für den Ernstfall gerüstet zu sein. Dazu gehören unter anderem Feuerlöscher. Doch welche Art ist für die Apotheke empfehlenswert? Und wie viele? Apothekerin Karin Gruber, die als wissenschaftliche Honorarkraft bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) arbeitet, beantwortet diese Fragen in einer Mini-Serie auf DAZ.online. Im ersten Teil geht es unter anderem um die richtigen Löschmittel.

Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich über die erforderliche Ausstattung des Betriebes mit Feuerlöscheinrichtungen informieren möchten, können dies in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ tun. Dort wird anhand mehrerer Beispiele erläutert, wie viele und welche Feuerlöscheinrichtungen notwendig – und welche Maßnahmen für die Branderkennung und Alarmierung zu treffen sind.

Für alle Betriebe ist eine Grundausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen bereitzustellen. Dabei kommt es auf die Größe der Arbeitsstätte an: Bei einer bis 200 Quadratmeter großen Apotheke beispielsweise müssen Feuerlöscher mit insgesamt zwölf Löschmitteleinheiten (siehe Punkt 5.2 Tabelle 3 ASR A2.2) bereitgestellt werden.

Zusätzliche Maßnahmen bei erhöhter Gefährdung

Bei erhöhter Brandgefährdung sind zusätzlich weitere Maßnahmen notwendig. Gerade in Arbeitsbereichen wie dem Laboratorium oder der Rezeptur werden oft Gefahrstoffe verwendet, die beispielsweise brandfördernde, entzündliche oder selbstentzündliche Eigenschaften besitzen. Dort ist die Brandgefährdung des Betriebes erhöht. Inhaberinnen und Inhaber von Apotheken können sich von ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder auch speziellen Brandschutzfachleuten über die erforderlichen Maßnahmen und die benötigte Anzahl an Feuerlöschern fachkundig beraten lassen.

Was ist das richtige Löschmittel?

Für eine wirksame Brandbekämpfung in Apotheken ist die Wahl des richtigen Löschmittels von entscheidender Bedeutung. Welches geeignet ist, hängt von der Art und den Eigenschaften der brennenden Stoffe ab. Für Gefahrstoffe gibt das jeweilige Sicherheitsdatenblatt unter Punkt 5 einen Hinweis auf das geeignete Löschmittel.

In den meisten Fällen eignet sich in Apotheken ein Schaumlöscher zur Brandbekämpfung. Er löscht in der Regel alle Brände von festen, glutbildenden Stoffen (Brandklasse A), zum Beispiel Verpackungsmaterial, und außerdem Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen (Brandklasse B), zum Beispiel brennbarer Flüssigkeiten oder Kunststoffe. Mit Hilfe eines Schaumlöschers lassen sich Brände kontrolliert löschen, da der Brandherd gut zu sehen ist, und durch den Löschvorgang selbst entsteht nur ein geringer Schaden. Wasserlöscher sind von ihren Eigenschaften den Schaumlöschern sehr ähnlich, aber für das Löschen von Flüssigkeitsbränden nicht zugelassen.

Vor äußeren Einflüssen schützen

Feuerlöscher dürfen nicht durch äußere Einwirkungen wie etwa Witterungseinflüsse beeinträchtigt werden. Zum Beispiel verlieren Feuerlöscher auf Wasserbasis ihre Funktionsfähigkeit, wenn sie einfrieren. Sie dürfen deshalb nur dort aufgestellt werden, wo die Temperatur nicht unter 0 Grad Celsius fällt. Zu beachten ist das beispielsweise in Schleusen der Warenanlieferung, wo es auch mal kälter werden kann. 

Wann sind Pulver- oder CO2-Löscher empfehlenswert?

Pulverlöscher sind in der Regel für das Löschen von Feststoff-, Flüssigkeits- und Gasbränden zugelassen. Sie erzeugen während des Löschvorgangs eine große Pulverwolke. Diese erschwert zum einen ein kontrolliertes Löschen und kann zum anderen zu einem relativ großen Schaden in der Umgebung durch das Löschmittel führen. Pulverlöscher sind in Apotheken aber nur dann notwendig, wenn dort ein Gasbrand entstehen kann – und nicht nur ein Bunsenbrenner mit einer kleinen Gaskartusche betrieben wird. Bei einem Bunsenbrenner mit kleiner Gaskartusche ist ein kontrolliertes Ausbrennen der Gaskartusche möglich: Das verhindert zudem, dass aus der defekten Kartusche noch Gas ausströmt.

CO2-Löscher nur für Flüssigkeitsbrände

Kohlendioxid-Löscher, kurz CO2-Löscher, sind nur für das Löschen von Flüssigkeitsbränden (Brandklasse B) zugelassen. Sie hinterlassen keine Rückstände und verursachen daher keine Verschmutzungen des Raumes, keine Schäden an empfindlichen Geräten und sind chemisch nahezu indifferent. Daher eignen sie sich sehr gut für das Löschen von Bränden an technischen Geräten. Besonders in engen und schlecht belüfteten Räumen dürfen CO2-Löscher allerdings nur unter Vorsicht angewendet werden, da das Kohlendioxid den Luftsauerstoff verdrängt!

Gewicht der Löscher berücksichtigen

Bei der Auswahl der Feuerlöscher ist ferner ihr Gewicht zu berücksichtigen, damit die Brandschutzhelfer sie leicht bewegen können. Wichtig ist zudem, dass die Feuerlöscheinrichtungen im Bedarfsfall einwandfrei funktionieren. Sie müssen daher in regelmäßigen Abständen sachgerecht gewartet und auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden.

Lesen Sie morgen im zweiten Teil unserer Serie, was es zum Thema Brandschutzhelfer in der Apotheke zu wissen gibt.



Karin Gruber, Apothekerin, wissenschaftliche Honorarkraft bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

weiterführende Literatur

von Helge Killinger am 14.06.2018 um 9:11 Uhr

Kollege Ralf Schabik hat schon die wichtigsten Passagen, vor allem zur Brandklasse C genannt. Wer sich vertiefend mit der Materie auseinandersetzen will/muss, dem sei folgender Link empfohlen:
https://www.sfs-w.de/downloads/merkblaetter-broschueren.html?no_cache=1&download=8_12_Tragbare_Feuerloescher_2018-06-05.pdf&did=58

Auch sonst gibt es noch lesenswertes auf den Seiten der staatlichen Feuerwehrschule zu versch. anderen Apotheken/Laborrelevanten Themen:
https://www.sfs-w.de/downloads/merkblaetter-broschueren.html

Helge Killinger

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Brandklasse B

von Dr. Ralf Schabik am 14.06.2018 um 8:17 Uhr

Über die Ausführungen zum Thema "Feurlöscher" muss ich ein Stück weit schmunzeln:

Da steht "Kohlendioxid-Löscher, kurz CO2-Löscher, sind nur für das Löschen von Flüssigkeitsbränden (Brandklasse B) zugelassen" - daher wird der Löscher-Typ für Brände "an empfindlichen Geräten" empfohlen.

Das ist formal zwar richtig, für Laien aber nicht nachvollziehbar und deshalb ohne Lerneffekt für die Praxis.

Der Vollständigkeit halber erwähne ich in meinen Brandschutzunterrichten bei der Brandklasse B die Formulierung "flüssige und flüssig werdende Stoffe" ... denn die allermeisten Teilnehmenden an solchen Unterweisungen haben sonst mit den Anwendungsgebieten von CO2-Löschern erhebliche Probleme.

nur der Vollständigkeit halber ...

... genauso, wie ich deutlicher als im Artikel explizit darauf hinweise, dass Gasbrände wegen potenziell entstehender Explosionsgefahr grundsätzlich NICHT gelöscht werden ... "Feuer aus" ist relativ einfach, aber sehr schnell haben wir zündfähige Gemische, die tückischer sind als offenes Feuer ...

rs

Dr. Ralf Schabik

info@wallenstein-apotheke.de

Kreisbrandmeister & Fachberater Gefahrgut Feuerwehr Nürnberger Land

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