DAZ.online-Miniserie

Was Apotheker zum Brandschutz wissen müssen (Teil 1)

Hamburg - 14.06.2018, 07:00 Uhr

Auch in Apotheken müssen Feuerlöscher in regelmäßigen Abständen sachgerecht gewartet und auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. (Foto: Matthias Buehner / stock.adobe.com)

Auch in Apotheken müssen Feuerlöscher in regelmäßigen Abständen sachgerecht gewartet und auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. (Foto: Matthias Buehner / stock.adobe.com)


Brände gehören zu den ernstzunehmenden Gefährdungen in Apotheken und können schwerwiegende Sach- und Personenschäden verursachen. Daher ist es wichtig, für den Ernstfall gerüstet zu sein. Dazu gehören unter anderem Feuerlöscher. Doch welche Art ist für die Apotheke empfehlenswert? Und wie viele? Apothekerin Karin Gruber, die als wissenschaftliche Honorarkraft bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) arbeitet, beantwortet diese Fragen in einer Mini-Serie auf DAZ.online. Im ersten Teil geht es unter anderem um die richtigen Löschmittel.

Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich über die erforderliche Ausstattung des Betriebes mit Feuerlöscheinrichtungen informieren möchten, können dies in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ tun. Dort wird anhand mehrerer Beispiele erläutert, wie viele und welche Feuerlöscheinrichtungen notwendig – und welche Maßnahmen für die Branderkennung und Alarmierung zu treffen sind.

Für alle Betriebe ist eine Grundausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen bereitzustellen. Dabei kommt es auf die Größe der Arbeitsstätte an: Bei einer bis 200 Quadratmeter großen Apotheke beispielsweise müssen Feuerlöscher mit insgesamt zwölf Löschmitteleinheiten (siehe Punkt 5.2 Tabelle 3 ASR A2.2) bereitgestellt werden.

Zusätzliche Maßnahmen bei erhöhter Gefährdung

Bei erhöhter Brandgefährdung sind zusätzlich weitere Maßnahmen notwendig. Gerade in Arbeitsbereichen wie dem Laboratorium oder der Rezeptur werden oft Gefahrstoffe verwendet, die beispielsweise brandfördernde, entzündliche oder selbstentzündliche Eigenschaften besitzen. Dort ist die Brandgefährdung des Betriebes erhöht. Inhaberinnen und Inhaber von Apotheken können sich von ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder auch speziellen Brandschutzfachleuten über die erforderlichen Maßnahmen und die benötigte Anzahl an Feuerlöschern fachkundig beraten lassen.



Karin Gruber, Apothekerin, wissenschaftliche Honorarkraft bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

weiterführende Literatur

von Helge Killinger am 14.06.2018 um 9:11 Uhr

Kollege Ralf Schabik hat schon die wichtigsten Passagen, vor allem zur Brandklasse C genannt. Wer sich vertiefend mit der Materie auseinandersetzen will/muss, dem sei folgender Link empfohlen:
https://www.sfs-w.de/downloads/merkblaetter-broschueren.html?no_cache=1&download=8_12_Tragbare_Feuerloescher_2018-06-05.pdf&did=58

Auch sonst gibt es noch lesenswertes auf den Seiten der staatlichen Feuerwehrschule zu versch. anderen Apotheken/Laborrelevanten Themen:
https://www.sfs-w.de/downloads/merkblaetter-broschueren.html

Helge Killinger

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Brandklasse B

von Dr. Ralf Schabik am 14.06.2018 um 8:17 Uhr

Über die Ausführungen zum Thema "Feurlöscher" muss ich ein Stück weit schmunzeln:

Da steht "Kohlendioxid-Löscher, kurz CO2-Löscher, sind nur für das Löschen von Flüssigkeitsbränden (Brandklasse B) zugelassen" - daher wird der Löscher-Typ für Brände "an empfindlichen Geräten" empfohlen.

Das ist formal zwar richtig, für Laien aber nicht nachvollziehbar und deshalb ohne Lerneffekt für die Praxis.

Der Vollständigkeit halber erwähne ich in meinen Brandschutzunterrichten bei der Brandklasse B die Formulierung "flüssige und flüssig werdende Stoffe" ... denn die allermeisten Teilnehmenden an solchen Unterweisungen haben sonst mit den Anwendungsgebieten von CO2-Löschern erhebliche Probleme.

nur der Vollständigkeit halber ...

... genauso, wie ich deutlicher als im Artikel explizit darauf hinweise, dass Gasbrände wegen potenziell entstehender Explosionsgefahr grundsätzlich NICHT gelöscht werden ... "Feuer aus" ist relativ einfach, aber sehr schnell haben wir zündfähige Gemische, die tückischer sind als offenes Feuer ...

rs

Dr. Ralf Schabik

info@wallenstein-apotheke.de

Kreisbrandmeister & Fachberater Gefahrgut Feuerwehr Nürnberger Land

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