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Was Apotheker zum Brandschutz wissen müssen (Teil 1)

Hamburg - 14.06.2018, 07:00 Uhr

Auch in Apotheken müssen Feuerlöscher in regelmäßigen Abständen sachgerecht gewartet und auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. (Foto: Matthias Buehner / stock.adobe.com)

Auch in Apotheken müssen Feuerlöscher in regelmäßigen Abständen sachgerecht gewartet und auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. (Foto: Matthias Buehner / stock.adobe.com)


Wann sind Pulver- oder CO2-Löscher empfehlenswert?

Pulverlöscher sind in der Regel für das Löschen von Feststoff-, Flüssigkeits- und Gasbränden zugelassen. Sie erzeugen während des Löschvorgangs eine große Pulverwolke. Diese erschwert zum einen ein kontrolliertes Löschen und kann zum anderen zu einem relativ großen Schaden in der Umgebung durch das Löschmittel führen. Pulverlöscher sind in Apotheken aber nur dann notwendig, wenn dort ein Gasbrand entstehen kann – und nicht nur ein Bunsenbrenner mit einer kleinen Gaskartusche betrieben wird. Bei einem Bunsenbrenner mit kleiner Gaskartusche ist ein kontrolliertes Ausbrennen der Gaskartusche möglich: Das verhindert zudem, dass aus der defekten Kartusche noch Gas ausströmt.

CO2-Löscher nur für Flüssigkeitsbrände

Kohlendioxid-Löscher, kurz CO2-Löscher, sind nur für das Löschen von Flüssigkeitsbränden (Brandklasse B) zugelassen. Sie hinterlassen keine Rückstände und verursachen daher keine Verschmutzungen des Raumes, keine Schäden an empfindlichen Geräten und sind chemisch nahezu indifferent. Daher eignen sie sich sehr gut für das Löschen von Bränden an technischen Geräten. Besonders in engen und schlecht belüfteten Räumen dürfen CO2-Löscher allerdings nur unter Vorsicht angewendet werden, da das Kohlendioxid den Luftsauerstoff verdrängt!

Gewicht der Löscher berücksichtigen

Bei der Auswahl der Feuerlöscher ist ferner ihr Gewicht zu berücksichtigen, damit die Brandschutzhelfer sie leicht bewegen können. Wichtig ist zudem, dass die Feuerlöscheinrichtungen im Bedarfsfall einwandfrei funktionieren. Sie müssen daher in regelmäßigen Abständen sachgerecht gewartet und auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden.

Lesen Sie morgen im zweiten Teil unserer Serie, was es zum Thema Brandschutzhelfer in der Apotheke zu wissen gibt.



Karin Gruber, Apothekerin, wissenschaftliche Honorarkraft bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

weiterführende Literatur

von Helge Killinger am 14.06.2018 um 9:11 Uhr

Kollege Ralf Schabik hat schon die wichtigsten Passagen, vor allem zur Brandklasse C genannt. Wer sich vertiefend mit der Materie auseinandersetzen will/muss, dem sei folgender Link empfohlen:
https://www.sfs-w.de/downloads/merkblaetter-broschueren.html?no_cache=1&download=8_12_Tragbare_Feuerloescher_2018-06-05.pdf&did=58

Auch sonst gibt es noch lesenswertes auf den Seiten der staatlichen Feuerwehrschule zu versch. anderen Apotheken/Laborrelevanten Themen:
https://www.sfs-w.de/downloads/merkblaetter-broschueren.html

Helge Killinger

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Brandklasse B

von Dr. Ralf Schabik am 14.06.2018 um 8:17 Uhr

Über die Ausführungen zum Thema "Feurlöscher" muss ich ein Stück weit schmunzeln:

Da steht "Kohlendioxid-Löscher, kurz CO2-Löscher, sind nur für das Löschen von Flüssigkeitsbränden (Brandklasse B) zugelassen" - daher wird der Löscher-Typ für Brände "an empfindlichen Geräten" empfohlen.

Das ist formal zwar richtig, für Laien aber nicht nachvollziehbar und deshalb ohne Lerneffekt für die Praxis.

Der Vollständigkeit halber erwähne ich in meinen Brandschutzunterrichten bei der Brandklasse B die Formulierung "flüssige und flüssig werdende Stoffe" ... denn die allermeisten Teilnehmenden an solchen Unterweisungen haben sonst mit den Anwendungsgebieten von CO2-Löschern erhebliche Probleme.

nur der Vollständigkeit halber ...

... genauso, wie ich deutlicher als im Artikel explizit darauf hinweise, dass Gasbrände wegen potenziell entstehender Explosionsgefahr grundsätzlich NICHT gelöscht werden ... "Feuer aus" ist relativ einfach, aber sehr schnell haben wir zündfähige Gemische, die tückischer sind als offenes Feuer ...

rs

Dr. Ralf Schabik

info@wallenstein-apotheke.de

Kreisbrandmeister & Fachberater Gefahrgut Feuerwehr Nürnberger Land

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