Kriminalität

Bayern will Betrüger im Gesundheitswesen gezielt verfolgen

Berlin - 27.03.2018, 17:00 Uhr

Der bayerische Innenminister
 Joachim Herrmann und Justizminister Winfried Bausback 
wollen den Kampf gegen Betrug im Gesundheitswesen verstärken. (Foto: Bayerisches Staatsministerium des Innern)

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann und Justizminister Winfried Bausback wollen den Kampf gegen Betrug im Gesundheitswesen verstärken. (Foto: Bayerisches Staatsministerium des Innern)


Die bayerische Landesregierung will ihren Kampf gegen Betrug im Gesundheitswesen verstärken. In jedem der zehn Polizeipräsidien in Bayern wird ab sofort ein Wirtschaftskommissariat für diese Kriminalitätsform zuständig sein, kündigte Innenminister Joachim Herrmann am heutigen Dienstag an.

Jahr für Jahr rechnen verschiedene Kassen vor, dass Betrügereien im Gesundheitswesen Millionenschäden verursachen. Zahlreiche zwielichtige Machenschaften werden inzwischen aufgedeckt – andere bleiben im Dunkeln. In Bayern will die Regierung ihre Bekämpfungsmaßnahmen nun verstärken. Das kündigten am heutigen Dienstag Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback (beide CSU) in Nürnberg an. „Wir setzen alles daran, den skrupellosen Betrügern das Handwerk zu legen“, erklärte Herrmann. „Bei der Bayerischen Polizei konzentrieren wir die Ermittlungen im Bereich des Betrugs im Gesundheitswesen bei einem Wirtschaftskommissariat in jedem Polizeipräsidium“.

Bausback begrüßte die Zuständigkeitskonzentration seitens der Polizei: „Hierdurch werden fachliche Kompetenz, Erfahrung und technisches Know-how in schlagkräftigen Einheiten gebündelt“. Gemeinsam mit den seit 2014 bestehenden Schwerpunktstaatsanwaltschaften in Bayern seien dies „hervorragende Voraussetzungen, um Straftäter, die im Gesundheitswesen auf unser aller Kosten ihr Unwesen treiben, effektiv zu verfolgen“. Derzeit gibt es Schwerpunktstaatsanwaltschaften in München, Nürnberg und Hof. Hier sind laut Bausback mehr als 190 Verfahren anhängig.

Künftig soll es für die Spezialermittler laut einer Presseinformation der beiden Ministerien aufwendige Fortbildungsseminare geben, darunter auch eines in Kooperation mit der Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes. Zudem soll sich durch die Zusammenlegung die Zahl der organisatorischen Ansprechpartner für die Generalstaatsanwaltschaften deutlich von 30 auf zehn reduzieren. „Die Anzahl der polizeilichen Sachbearbeiter werden wir natürlich nicht verringern“, versicherte Herrmann.

Kein Generalverdacht gegen bestimmte Berufsgruppen

Laut Kriminalstatistik wurden 2017 in Bayern 325 Fälle des Abrechnungsbetrugs im Gesundheitswesen mit einer Schadenssumme von 5,9 Millionen Euro (2016: 3,8 Millionen Euro) polizeilich angezeigt. „Ein besonderes Problem ist hier das extrem große Dunkelfeld“, erklärte Herrmann. Interne Kontrollen der Leistungsträger hätten einen Schaden von rund 35 Millionen Euro festgestellt – doch dieser wird auf nur rund 0,25 Prozent des tatsächlichen bundesweiten Schadens in Höhe von circa 14 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Das seien enorme Kosten, die letztendlich auf die Versicherten und damit auf die Allgemeinheit umgelegt werden müssen.

Bausback betonte, es gehe keinesfalls darum, bestimmte Berufsgruppen unter Generalverdacht zu stellen. Es sei nur eine kleine Anzahl schwarzer Schafe, die das System missbräuchlich ausnutze: „Gegen diese wenigen schwarzen Schafe müssen wir – Polizei und Justiz Hand in Hand – mit aller Härte vorgehen. Nicht nur im Interesse der Patienten, sondern gerade auch im Interesse der ganz großen Mehrheit rechtschaffener Akteure auf dem Gesundheitsmarkt!“  

AOK Bayern: Wichtige Vorreiterrolle

Die AOK Bayern begrüßt den Vorstoß der Minister. „Bayern nimmt damit eine wichtige und bedeutende bundesweite Vorreiterrolle ein“, so Dominik Schirmer, Beauftragter der AOK Bayern zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen.

Schwerpunktstaatsanwaltschaften für das Gesundheitswesen sind nicht die Regel. Die deutschen Landesjustizminister hatten sich allerdings Ende 2016 gegen die flächendeckende Einführung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften ausgesprochen – sie sei nicht „zielführend“.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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