AOK Bayern

Millionenschaden durch illegale Import-Zytostatika

Berlin - 18.06.2014, 14:51 Uhr


Die AOK Bayern hat in den Jahren 2012 und 2013 mehr als 4.500 Verdachtsfälle von Fehlverhalten im Gesundheitswesen unter die Lupe genommen. Insgesamt 378 Fälle wurden in diesem Zeitraum der Staatsanwaltschaft gemeldet. Ein Schwerpunkt der Kassen-Ermittlungen lag dabei bei illegal importierten Onkologie- und Zytostatikapräparaten, wie die Kasse bekannt gab.

Betrugsfälle registrierten die AOK-Experten in fast allen Bereichen – von Arzneimitteln und ärztlichen Honorarabrechnungen über häusliche Krankenpflege bis zu Hilfsmitteln, etwa Rollstühlen, und Heilmitteln wie Massagen. Im Bereich der Arzneimittel – der nicht nur Apotheken umfasst – waren es in diesem Zweijahreszeitraum 981 neue Verdachtsfälle.

Laut AOK liegt der durch die aufgedeckten Fälle verursachte Schaden bei 10,2 Millionen Euro. Davon habe man insgesamt acht Millionen Euro zurückfordern können. Gut 1,9 Millionen waren es im Berichtszeitraum allein von Apothekern, die in die Zytostatika-Fälle involviert waren. Hier habe die AOK „mit aufwändigen Ermittlungen“ nachweisen können, „dass in Deutschland nicht zugelassene billige Importpräparate an Patienten abgegeben und mit der AOK gesetzes- und vertragswidrig als teure deutsche Originalpräparate abgerechnet wurden“. Dabei handele es sich nicht nur um die Gemzar-Fälle, die die Gerichte in ganz Deutschland immer wieder beschäftigten. Insgesamt sei durch die unrechtmäßig importierten Zytostatika seit dem Jahr 2011 ein Gesamtschaden von vier Millionen Euro aufgelaufen, im Berichtszeitraum waren es 2,2 Millionen Euro. Insgesamt sind bereits rund drei Millionen Euro von den Apothekern beglichen worden.

Um künftig wirksamer gegen Betrugsfälle vorgehen zu können, fordert die AOK bessere Rahmenbedigungen: „Für eine effizientere Bekämpfung von Fehlverhalten braucht es eine für Straftaten im Gesundheitswesen ausschließlich zuständige Schwerpunktstaatsanwaltschaft“, erklärte Dr. Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern. Derzeit sind der Kasse zufolge im Freistaat für die Verfolgung von Fehlverhaltensdelikten im Gesundheitswesen drei Generalstaatsanwaltschaften, 22 Staatsanwaltschaften und fünf staatsanwaltschaftliche Zweigstellen zuständig.


Kirsten Sucker-Sket


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