Vorschlag aus Bayern

Anti-Korruptions-Gesetz auf dem Tisch

Berlin - 25.07.2014, 16:12 Uhr


Ein neuer Entwurf für ein Anti-Korruptions-Gesetz setzt das Thema „Korruption im Gesundheitswesen“ wieder auf die politische Agenda. Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) hat ihn heute in München präsentiert. Er entwickelt einen von Hamburg ausgearbeiteten Gesetzesvorschlag des Bundesrates weiter, der im vergangenen Jahr dem Ende der Legislaturperiode zum Opfer gefallen ist – und sieht eine reguläre Strafandrohung von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor.

Danach soll im Strafgesetzbuch ein neuer, eigenständiger Straftatbestand (§ 299a) eingeführt werden. Den Kern bildet eine sogenannte Unrechtsvereinbarung zwischen Vorteilsnehmer und Vorteilsgeber. „Das kann etwa eine Bevorzugung bei der Verordnung von Arzneimitteln oder der Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial sein“, heißt es zur Erklärung in einer Mitteilung des Bayerischen Justizministeriums. Der Entwurf werde nun den betroffenen Ressorts innerhalb der Staatsregierung zur Stellungnahme übersandt.

Ab dem 1. Oktober richtet Bausback zudem drei Schwerpunktstaatsanwaltschaften ein, bei denen die strafrechtliche Verfolgung von Korruptions- und Vermögensdelikten von Angehörigen der akademischen Heilberufe im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung und zugleich begangene Korruptionsdelikte anderer Personen konzentriert wird. „Die Erfahrung zeigt: Wer die häufig äußerst komplexen Straftaten im Gesundheitswesen effektiv verfolgen will, braucht oft genug spezifisches Fachwissen und Erfahrung, auch in speziellen Materien wie dem Sozialrecht oder beim kassenärztlichen Abrechnungssystem“, erklärt Bausback.

Er betont aber: „Es geht hier keinesfalls darum, einen ganzen Berufsstand unter Generalverdacht zu stellen oder Heilberufsträgern generell unlauteres Verhalten zu unterstellen!“ Die große Mehrheit der Akteure arbeite „mit großem Einsatz für das Wohl der Patienten“ und sei „unempfänglich gegenüber Versuchen der Beeinflussung“. Der Straftatbestand sei allein wegen der „kleinen Zahl der schwarzen Schafe, die ihre Entscheidungsmacht missbräuchlich ausnutzt“ erforderlich – im Interesse der Patienten und „der ganz großen Mehrheit rechtschaffender Akteure auf dem Gesundheitsmarkt“.


Juliane Ziegler


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