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G-BA will sich nicht reinreden lassen

BERLIN (ks). Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt verlangt eine Überarbeitung der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verabschiedeten Richtlinien zur enteralen Ernährung. Die Beanstandung ist mit konkreten Vorgaben verbunden, die vom G-BA innerhalb von drei Monaten umzusetzen sind. Der G-BA-Vorsitzende Rainer Hess ist jedoch weiterhin davon überzeugt, dass der G-BA eine richtige und notwendige Regelung geschaffen hat.

"Mit der Beanstandung und unseren Vorgaben wird die medizinisch notwendige enterale Ernährung für die betroffenen Patientinnen und Patienten, wie behinderte Kinder, alte Menschen, Krebskranke und Komapatienten auf jeden Fall garantiert" erklärte Schmidt am 29. April in Berlin. Konkret fordert das Ministerium folgende Klarstellungen: Die medizinisch notwendige enterale Ernährung soll auch verordnet werden können, wenn die Fähigkeit zur normalen Ernährung lediglich eingeschränkt ist, nicht aber vollständig fehlt.

Zudem soll die künstliche Ernährung bei Bedarf mit anderen Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation (z. B. Schlucktraining, kalorische Anreicherung von normaler Ernährung) kombiniert werden können. Menschen mit angeborenen, seltenen Störungen im Aminosäure-, Kohlenhydrat- und Fettstoffwechsel (und sonstigen diätetisch zu behandelnden Krankheiten) sollen die medizinisch notwendigen Spezialprodukte ebenfalls als Kassenleistung erhalten.

Letztlich verlangt das Ministerium eine umfassende redaktionelle Überarbeitung und Straffung der Richtlinie, um Missverständnisse zu beseitigen. Die Richtlinie soll keine Aufzählung von Krankheiten enthalten, bei denen enterale Ernährung grundsätzlich nicht verordnungsfähig ist, sondern sich darauf konzentrieren, die Fälle zu konkretisieren, in denen künstliche Ernährung medizinisch notwendig und verordnungsfähig ist.

Der G-BA-Vorsitzende wertete das Vorgehen des Ministeriums als "einmaligen Vorgang in der Geschichte von Bundesausschüssen der gemeinsamen Selbstverwaltung". Es versuche, den G-BA zu zwingen, die Richtlinie inhaltlich und in ihrer Zielsetzung nahezu in ihr Gegenteil zu verkehren. Hess unterstrich, dass das Gesetz dem G-BA vorgebe, in der Richtlinie die Ausnahmen zu bestimmen, in denen die dort abschließend aufgezählten Produkte zur enteralen Ernährung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Diesen Auftrag habe der G-BA erfüllt.

Mit der Regelung werde gewährleistet, dass die natürliche Nahrungsaufnahme im Interesse des Patienten so lange wie möglich aufrechterhalten wird, betonte Hess. So soll verhindert werden, dass z. B. demente Patienten aus Bequemlichkeit künstlich ernährt werden. Daher hatte der G-BA sich bewusst gegen eine Generalindikation entschieden, die das Ministerium nun fordert. Hess: "Damit wird die gesetzlich vorgeschriebene Ausnahme zur Regel: Die bestehende Handhabung der enteralen Ernährung einschließlich der Missbräuche wird fortgeschrieben. Wenn dies das Ziel der angeblich mit den Auflagen des BMGS bezweckten "Normenklarheit" ist, bedarf es keiner Richtlinie des G-BA!"

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