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Ministerium stoppt G-BA-Richtlinie

BERLIN (ks). Die künstliche Ernährung soll Bedürftigen auch künftig umfassend von den gesetzlichen Kassen erstattet werden. Der Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums Klaus Vater machte am 25. April in Berlin deutlich, dass die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vorgelegte Richtlinie zur enteralen Ernährung in dieser Form nicht in Kraft treten wird.

"Die Richtlinie ist gestoppt worden", erklärte Vater. Sie wird nun an den G-BA zurücküberwiesen. In den nächsten Tagen soll entschieden werden, ob die Richtlinie in Gänze beanstandet wird oder das Ministerium dem G-BA Auflagen erteilt. Das Ministerium könnte so vorgeben, was künftig in eine Richtlinie hinein gehören soll.

Der G-BA verteidigte unterdessen seine Richtlinie. Sie gewährleiste Qualität und Wirtschaftlichkeit der enteralen Ernährung, ohne die Versicherten zusätzlich zu belasten. Kosten für Versicherte entstünden – wenn überhaupt – nur dann, wenn Produkte in Anspruch genommen werden, deren therapeutischer Nutzen nicht belegt ist. Wenn die Richtlinie am politischen Veto des Ministeriums scheitern sollte, sei der gesetzliche Auftrag an den G-BA, die enterale Ernährung in Deutschland auf eine evidenzbasierte in ihrer Qualität gesicherte und wirtschaftliche Grundlage zu stellen, durch die Selbstverwaltung nicht mehr erfüllbar.

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