Enterale Ernährung: Ministerium weist G-BA in die Schranken

BERLIN (ks). Bis zuletzt hatte sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) geweigert, seine Richtlinien zur künstlichen Ernährung entsprechend der Vorgaben des Bundesgesundheitsministeriums zu ändern. Nun hat das Ministerium auf das Mittel der Ersatzvornahme zurück gegriffen: Am 1. September hat es im Bundesanzeiger bekannt gemacht, in welchen medizinisch notwendigen Fällen Trink- und Sondennahrung in der ambulanten Versorgung von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird. Die Richtlinien treten zum 1. Oktober 2005 in Kraft.

"Mit unseren Vorgaben wird die medizinisch notwendige enterale Ernährung für die betroffenen Patientinnen und Patienten, wie beispielsweise von behinderten Kindern, alten Menschen, Krebskranken und Komapatienten gesichert", erklärte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt am 1. September. Zudem werde für die verordnenden Ärzte Klarheit in der Anwendung gewährleistet und der Regelungsumfang erheblich re–duziert. Das Ministerium habe die Richtlinien nun selbst erlassen, weil der G-BA den Beanstandungen des Ministeriums nicht in dem Maße Rechnung getragen habe, dass der gesetzlich verankerte Anspruch der Versicherten auf eine medizinisch notwendige enterale Ernährung gewährleistet ist, erklärte die Ministerin.

Die überarbeitete Richtlinie stellt nun insbesondere klar, dass die medizinisch notwendige enterale Ernährung auch bei einer eingeschränkten Fähigkeit zu einer ausreichenden normalen Ernährung verordnet werden kann und nicht nur bei vollständig fehlender Fähigkeit zur normalen Ernährung. Zudem bestimmt sie, dass enterale Ernährung und andere Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation einander nicht grundsätzlich ausschließen, sondern bei medizinischer Notwendigkeit auch kombiniert werden können. Darüber hinaus ist klargestellt, dass Menschen mit angeborenen, seltenen Störungen im Aminosäure-, Kohlenhydrat- und Fettstoffwechsel (und sonstigen diätetisch zu behandelnden Krankheiten) die medizinisch notwendigen Spezialprodukte als Kassenleistung erhalten.

Klare Vorgaben

Weiterhin wurden die Richtlinien nach Angaben des Ministeriums umfassend redaktionell überarbeitet und gestrafft, um sie klarer und praktikabler zu machen. Dies wird Schmidt zufolge dazu beitragen, Missverständnisse und Verunsicherungen bei den Betroffenen zu vermeiden. Ärzte, Leistungserbringer und Patienten hätten nun ausreichend Zeit, sich auf die neuen Erstattungsgrundlagen einzustellen.

BVmed begrüßt neue Richtlinien

Der Bundesverband Medizintechnologie BVMed sprach von einer "guten Nachricht für alle betroffenen Patienten". Damit herrsche endlich Klarheit, welche Leistungen bei der künstlichen Ernährung von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, sagte BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt.

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