DAZ aktuell

Sondennahrung bleibt Leistungsanspruch

(bmgs/az). Der Gemeinsame Bundesausschuss muss unter den Vorgaben des GKV-Modernisierungsgesetzes eine Richtlinie zur Verordnungsfähigkeit von enteraler Ernährung erlassen. Vor diesem Hintergrund kam die Diskussion auf, inwieweit die Versorgung mit enteraler Ernährung (diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke in Form von Trink- oder Sondennahrung) von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt stellte nun klar, dass die Versorgung mit enteraler Ernährung im Krankenhaus durch die Richtlinien nicht berührt wird. Schmidt: "Die enterale Ernährung ist und bleibt Leistung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Versicherten können in jedem Fall davon ausgehen, dass der gesetzlich verankerte Anspruch auf eine medizinisch notwendige enterale Ernährung, selbstverständlich auch für ältere Patientinnen und Patienten und für Kinder, der zentrale Maßstab bei der Entscheidung über die Genehmigung der Richtlinien ist. Dies bedeutet, dass Sondennahrung in den verschiedenen Formen in medizinisch notwendigen Fällen weiterhin erstattet wird."

Die Konkretisierung des Leistungsanspruchs ist Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses. Der Richtlinienentwurf des Gemeinsamen Bundesausschusses liegt dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung vor und wird geprüft. Angesichts der sehr umfangreichen und komplexen Neuregelungen kann erst demnächst die Prüfung abgeschlossen werden. Dazu gehört insbesondere auch die Prüfung, ob alle medizinisch notwendigen Indikationen in den Richtlinien erfasst sind. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: "Die Patientinnen und Patienten können darauf vertrauen, dass auch zukünftig Sondennahrung, die notwendig ist, in guter Qualität zur Verfügung steht."

"Die Ministerin wird nicht zulassen, dass Menschen, die sich selber nicht ernähren können oder die in ihrer Nahrungsaufnahmefähigkeit eingeschränkt sind, diese Leistung verweigert wird", sagte auch Ministeriumssprecher Klaus Vater am 18. April in Berlin. In diesem Sinne werde das Ministerium nun den Vorschlag des G-BA prüfen. Vater zufolge hat das Ministerium zwei Möglichkeiten, den G-BA zu Änderungen zu bewegen: Entweder weist es den Beschluss zurück oder es fasst einen so genannten Maßnahmenbeschluss, in dem aufgeführt wird, was die G-BA-Richtlinie zu enthalten habe. Bis Anfang Mai soll die Prüfung abgeschlossen sein.

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