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OTC-Ausnahmeliste wird erweitert

BERLIN (ks). Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 21. Dezember 2004 im Rahmen seiner Sitzung in Siegburg eine Erweiterung und Konkretisierung der OTC-Liste beschlossen. Vor allem für seltene Erkrankungen wurden weitere Ausnahmen bestimmt. Zudem hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) weitere Aufträge vom G-BA erhalten. Verschoben wurde allerdings die Beschlussfassung zur Verfahrensordnung des Instituts.

Die OTC-Übersicht, in der festgeschrieben ist, welche nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimittel weiterhin von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet werden, war im März vergangenen Jahres vom G-BA beschlossen worden. "Dass man bis dahin keine hundertprozentige Lösung finden konnte, war klar", erklärte der G-BA-Vorsitzende Rainer Hess bei einem Pressegespräch am 22. Dezember in Berlin.

Patienten, Ärzte und Pharmaindustrie hatten nach der Beschlussfassung die Aufnahme weiterer Wirkstoffe in die Liste gefordert. Die nun verabschiedeten Ergänzungen der OTC-Liste betreffen einige seltene Erkrankungen. So werden in bestimmten Fällen etwa die Kosten synthetischer Tränenflüssigkeit von den Kassen übernommen. Auch im Bereich der Antihistaminika, Harnstoffe und beim Nebenwirkungs-Management gab es "kleinere Ergänzungen", sagte Hess.

Zudem wurden sprachliche Klarstellungen vorgenommen, um die praktische Handhabung der Liste zu erleichtern. Weiteren Grundsatzfragen wird sich eine spezielle Arbeitsgruppe des G-BA annehmen, die im Januar eingesetzt werden soll. Hess betonte, dass der G-BA um eine schnelle Aktualisierung der Liste bemüht ist. Der vom Gesetzgeber geforderte Ausnahmecharakter erfordere allerdings, dass man für die Aufnahme in die Liste strenge Anforderungen stelle.

IQWiG erhält Generalauftrag

Darüber hinaus hat das IQWiG weitere Aufträge vom G-BA erhalten. Insbesondere wurde ein Generalauftrag beschlossen, der das Institut in die Lage versetzen soll, fachlich unabhängige und wissenschaftlich fundierte Bewertungen und Empfehlungen im Rahmen der ihm gesetzlich vorgegebenen Aufgaben abzugeben. Hess erläuterte, dass das Institut nicht nur Aufträge des G-BA bearbeiten soll, sondern auf der Grundlage eigenverantwortlicher wissenschaftlicher Arbeit auch dem G-BA für dessen Aufgaben die notwendigen wissenschaftlichen Informationen zur Verfügung stellen soll.

Neben dem Generalauftrag wurden zudem verschiedene Einzelaufträge beschlossen. So soll das IQWiG unter anderem die Anforderungen an Patienteninformationen und deren Ausgestaltung bestimmen. Ebenso wurde es beauftragt, eine wissenschaftliche Bewertung des aktuellen medizinischen Wissenstandes zu verschiedenen Behandlungsmethoden vorzunehmen. So etwa zur Vakuum-Versiegelungstherapie bei Wunden und zur interstitiellen Brachytherapie bei lokal begrenztem Prostatakarzinom. Auch mit der sektorenübergreifenden Bewertung des therapeutischen Nutzens von Clopidogrel versus Acetylsalicylsäure soll sich das Institut befassen.

Eigentlich stand auf der Tagesordnung des Bundesausschusses auch die Verabschiedung der Verfahrensordnung für das IQWiG. Doch dieser Punkt wurde nun "bewusst" in die Februarsitzung verlegt. Die Zeit war am 21. Dezember zu knapp, als dass man sich der Angelegenheit angemessen hätte annehmen können, erläuterte Hess.

Erweiterungen und Streichungen im GKV-Katalog

Weiterhin hat der G-BA nach kontroverser Diskussion eine Richtlinie zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus beschlossen. Diese regelt die Öffnung der Krankenhäuser für bestimmte hochspezialisierte Leistungen, seltene Erkrankungen und Krankheiten mit besonderen Verläufen. Zudem entschied der Ausschuss, dass das erweiterte Neugeborenen-Screening (TMS) zur Früherkennung von Krankheiten GKV-Leistung werden soll. Als Kassenleistung gestrichen wurde hingegen die hyperbare Sauerstofftherapie bei Schädelhirntraumata. Nicht in den Leistungskatalog aufgenommen wurde die konduktive Förderung nach Petö – eine Therapie, die zur Behandlung von Patienten mit cerebralen Bewegungsstörungen angewandt wird.

Chroniker-Regelung hat sich bewährt

Die Anfang letzten Jahres beschlossene Chroniker-Regelung ist Hess zufolge "offenbar besser aufgenommen worden als befürchtet". Es bestehe daher keine Veranlassung sie im Grundsatz neu zu formulieren. Der G-BA-Vorsitzende wies darauf hin, dass Versicherte, die an einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung leiden, diese ihrer Kasse nicht jedes Jahr aufs Neue nachweisen müssen. Voraussetzung ist, dass das Vorliegen dieser Krankheit eindeutig aus der der Krankenkasse vorgelegten Bescheinigung hervor geht. "Die Gefahr der Überbürokratisierung ist damit gebannt", so Hess.

G-BA will kein "Leistungsstreicher" sein

Hess betonte weiterhin, dass der G-BA nicht als Ausschuss gelten wolle, der immer nur Leistungen streicht. "Im nächsten Jahr wollen wir uns um mehr Qualität der Versorgung bemühen", so der Vorsitzende. Auf der Januar-Sitzung des G-BA steht zunächst das Thema Festbeträge auf der Tagesordnung – dann sollen weitere Festbetragsgruppen auch für patentgeschützte Arzneimittel ohne therapeutischen Zusatznutzen gebildet werden.

Zudem wird das IQWiG möglicherweise schon in diesem Monat mit weiteren Nutzenbewertungen für Arzneimittel beauftragt. Das Mitte Dezember ins Leben gerufene Aktionsbündnis von Apothekern, Ärzten, Krankenkassen und Bundesgesundheitsministerium hatte angeregt, diese Bewertungen zunächst in einigen vorrangigen und wirtschaftlich bedeutsamen Feldern vorzunehmen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 21. Dezember 2004 eine Ausweitung der OTC-Liste beschlossen. Vor allem für seltene Erkrankungen wurden zusätzliche Ausnahmen bestimmt.

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