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Bundestagsbeschluss: Vereinfachte Zuzahlungsregelung für Heimbewohner

BERLIN (im). Um Heimbewohner bei Zuzahlungen für Arzneimittel und Arztbesuche vor Überforderung zu schützen, sollen Sozialhilfeträger künftig für ein Jahr Darlehen in Höhe des maximalen Zuzahlungsbetrags gewähren und den Betrag an die zuständige Krankenkasse auszahlen. Gegen Rückzahlung in kleinen monatlichen Raten sind Heimbewohner damit von jeder Zuzahlung befreit. Diese Verbesserung in der Sozialhilfe hat der Bundestag am 22. Oktober mit den Stimmen von SPD und Grünen in Berlin beschlossen. Zudem wurde eine Stichtagsregelung für das Zusatztaschengeld für Heimbewohner beschlossen, die allerdings der Sozialverband Deutschland als ungerecht kritisierte.

Chronisch kranke Heimbewohner, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, müssen demnach in den alten Bundesländern monatlich 3,45 Euro (41,40 Euro pro Jahr) zurückzahlen. Für Heimbewohner in den neuen Bundesländern, die Unterstützung benötigen, gilt ein Gesamtbetrag für das Jahr in Höhe von 39,72 Euro bzw. ein Betrag von 3,31 Euro monatlich.

Wie Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt am 22. Oktober in Berlin erklärte, hätten Sozialhilfeträger und Krankenkassen von Anfang an ein vereinfachtes Zuzahlungsverfahren für Heimbewohner anbieten können, was allerdings nur wenige genutzt hätten. Gute Ansätze aus der Praxis habe das Ministerium aufgegriffen, man setze nun auf eine bundesweite, verpflichtende Regelung. Der Bundesrat muss der Neuregelung noch zustimmen.

Streit um Zusatztaschengeld

Die Ministerin begrüßte zugleich den Beschluss zum Zusatzbarbetrag für Heimbewohner. Jeder Heimbewohner, der bis zum 31. Dezember 2004 das erhöhte Taschengeld erhält, bezieht diesen Betrag auch in Zukunft. Ulla Schmidt begründete das damit, dass sich die Menschen, die heute mit dem Zusatzbarbetrag ein erhöhtes Taschengeld erhalten, auf diese Leistung (maximal 44 Euro) eingerichtet haben. Daher komme jetzt eine Vertrauensschutzregelung ins Gesetz. Grundsätzlich sollten künftig alle Heimbewohner ein einheitliches Taschengeld erhalten.

Dass es nach dieser Stichtagsregelung einen Bestandsschutz nur für die pflegebedürftigen und behinderten Menschen gibt, die vor dem ersten Januar 2005 in ein Heim aufgenommen wurden, kritisiert der Sozialverband Deutschland (SoVD) als "halbherzige Korrektur, die zu neuer Ungerechtigkeit führt".

Dass künftig der Eintrittstermin in das Pflegeheim darüber entscheide, wie viel Taschengeld ein Pflegebedürftiger erhält, sei ein willkürliches Kriterium, erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer. Wer nach Januar 2005 in ein Pflegeheim gehe, habe ein Drittel weniger Taschengeld zur Verfügung. Dies sei eine schwere Enttäuschung für die betroffenen Menschen.

Bauer bemängelte, wer Menschen zu eigenverantwortlicher Altersvorsorge auffordere, ihnen im Pflegeheim aber nur so viel Taschengeld zugesteht wie denjenigen, die nicht vorgesorgt haben, führe die eigene Politik ad absurdum. Er wies die Argumentation von Rot-Grün, die Neuregelung sorge für Gleichbehandlung von stationärer und häuslicher Pflege, als nicht stichhaltig zurück. Denn bei häuslicher Pflege gebe es sogar höhere Einkommensfreibeträge. Es sei daher nicht nachvollziehbar, dass Rot-Grün nicht dem Änderungsantrag der Unionsfraktion zustimmen wollte, so Bauer. Dieser sah vor, die Streichung des Zusatzbarbetrags für alle Heimbewohner zurückzunehmen und ihn künftig als Einkommensfreibetrag auszugestalten. Laut Sozialverband wäre das gerechter gewesen.

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