Forderung der FDP: Zurück zur alten Härtefallregelung

Bonn (im). Dass auch Sozialhilfeempfänger zunächst einen kleinen Betrag an Zuzahlungen leisten müssen oder etwa demenzkranke Heimbewohner, bevor sie von Selbstbehalten befreit werden, hat Dr. Dieter Thomae von der FDP als ungerecht und bürokratisch kritisiert.

Der gesundheitspolitische Sprecher der Liberalen schlug am 8. Januar in Berlin vor, stattdessen in wenigen Ausnahmefällen die alte Härtefallregelung wiederzubeleben. Die Obergrenze von 71 Euro für Sozialhilfeempfänger (oder 35,50 Euro für chronisch Kranke dieser Personengruppe) seien zwar für einen Durchschnittsverdiener nur eine geringe Summe, für die Bezieher von Sozialhilfe jedoch nicht. So müsse beispielsweise ein pflegebedürftiger alter Mensch im Heim von seinem Taschengeld den Betrag entrichten oder ein AIDS-Kranker, der von dieser Unterstützung lebe.

Darüber hinaus sei die jetzige Regelung völlig bürokratisch, bemängelte Thomae. Es sei fraglich, wie man von einem demenzkranken Heimbewohner die Zuzahlung einziehen wolle. Der organisatorische Aufwand dafür stehe in keinem Verhältnis zu den Einnahmen. Aus diesem Grund solle die alte Härtefalleregelung wieder eingeführt werden. Grundsätzlich unterstütze die FDP allerdings Bestrebungen für mehr Eigenverantwortung in der Gesundheitsversorgung.

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