Demenzkranke im Blick

Kabinett beschließt Pflegegesetz

Berlin - 28.03.2012, 12:50 Uhr


Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) beschlossen. Vorgesehen sind vor allem verbesserte Leistungen für Demenzkranke. Zudem sollen pflegende Angehörige besser unterstützt werden. Um dies zu finanzieren, wird der Beitragssatz zum 1. Januar 2013 um 0,1 Prozentpunkte erhöht.

Heute sind 2,4 Millionen Menschen pflegebedürftig. Viele von ihnen sind zugleich an Demenz erkrankt. Derzeit wird die Zahl der Demenzkranken auf mindestens 1,2 Millionen geschätzt, doch es werden immer mehr. Dieser Wandel, so betont das Bundesgesundheitsministerium (BMG), stellt große Herausforderungen nicht nur an die Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgung, sondern auch an deren Finanzierung. Menschen, die für Leistungen bei Pflegebedürftigkeit zusätzlich privat vorsorgen, sollen daher künftig unterstützt werden: Die freiwillige private Pflege-Vorsorge wird ab dem 1. Januar 2013 steuerlich gefördert. Dafür kündigt das BMG eine weitere gesetzliche Regelung an.

Vorerst geht Schwarz-Gelb vor allem die Leistungsseite an. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) betonte, dass im Vordergrund der Pflegeversicherung bis heute die körperlichen Einschränkungen stünden – und nicht die demenziellen Erkrankungen. „Deshalb wollen wir mit Blick auf die Schaffung eines neues Pflegebedürftigkeitsbegriffs insbesondere die ambulante Versorgung für diese Personengruppe ausbauen“. Um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wird derweil weiterhin gerungen. Parallel zum Gesetzgebungsverfahren sollen die noch offenen Fragen „schnellstmöglich“ von einem Expertenbeirat unter dem Vorsitz von Wolfgang Zöller (CSU) und K.-Dieter Voß bearbeitet und geklärt werden, verspricht das BMG. 

Das PNG sieht vor, dass Pflegedienste künftig neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung auch die Leistung „Betreuung“ anbieten, die sich speziell an demenziell Erkrankte richtet. Zugleich soll es mehr Leistungen für Demente in der ambulanten Versorgung geben. Ab dem 1. Januar 2013 erhalten Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, aber ohne Pflegestufe (Pflegestufe 0), monatlich ein Pflegegeld von 120 Euro oder Pflegesachleistungen von bis zu 225 Euro. Pflegebedürftige in Pflegestufe I erhalten ein um 70 Euro höheres Pflegegeld von 305 Euro oder um 215 Euro höhere Pflegesachleistungen bis zu 665 Euro. Pflegebedürftige in Pflegestufe II erhalten ein um 85 Euro höheres Pflegegeld von 525 Euro oder um 150 Euro höhere Pflegesachleistungen von bis zu 1.250 Euro. 

Um die medizinische Versorgung in den Pflegeheimen zu verbessern, soll es mehr Vereinbarungen zwischen Heimen und Ärzten bzw. Zahnärzten geben, die auch die Zusammenarbeit mit dem Pflegepersonal regeln. Finanzielle Anreize sollen dafür sorgen, dass verstärkt Haus- bzw. Heimbesuche durch Ärzte und Zahnärzte erfolgen. Die Pflegeheime haben zudem transparent darüber zu informieren, wie die ärztliche bzw. zahnärztliche Versorgung sowie die Versorgung mit Arzneimitteln bei ihnen organisiert ist.

Für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen soll es zudem ausgeweitete Wahl- und Gestaltungsmöglichkeiten geben: Sie sollen sich künftig flexibler gemeinsam mit den Pflegediensten auf die Leistungen verständigen können, die sie wirklich benötigen. Dabei können nicht mehr nur verrichtungsbezogene Leistungskomplexe, sondern auch bestimmte Zeitvolumina für die Pflege gewählt werden. Zusammen mit den Pflegediensten wird dann entschieden, welche Leistungen in diesem Zeitkontingent erbracht werden sollen. 

„Ein ganz besonderes Anliegen ist mir zudem, durch eine Förderung von Wohngruppen den Menschen eine zusätzliche Versorgungsalternative anzubieten“, so Minister Bahr weiter. Unter bestimmten Umständen gibt es für solche Wohngruppen je Bewohner 200 Euro zusätzlich, um dem höheren Organisationsaufwand gerecht werden zu können. Darüber hinaus ist ein zeitlich befristetes Initiativprogramm zur Gründung ambulanter Wohngruppen vorgesehen mit einer Förderung von 2.500 Euro pro Person (maximal 10.000 Euro je Wohngruppe) für notwendige Umbaumaßnahmen in der gemeinsamen Wohnung.

Die Opposition kritisierte den Gesetzentwurf. Die Grünen warfen Bahr vor, die dringendsten Probleme nicht anzupacken: weder einen neuen Pflegebegriff noch eine ausreichende Versorgung der Demenzkranken. „Dieses Gesetz als Neuausrichtung zu bezeichnen, verleumdet das Wort. Die wenigen Leistungsverbesserungen sind nur auf Pump oder zeitlich begrenzt“, erklärten die Fraktionschefin Renate Künast und die Sprecherin für Pflege- und Altenpolitik, Elisabeth Scharfenberg. Auch die pflegepolitische Sprecherin der Linksfraktion, Kathrin Senger-Schäfer, spricht von einem „Etikettenschwindel“: „Mit provisorischen, vorübergehenden Maßnahmen – beispielsweise für Menschen mit demenziellen Erkrankungen – scheitert Schwarz-Gelb an der notwendigen Aufgabe, ein neues Verständnis von Pflege auf den Weg zu bringen“.


Kirsten Sucker-Sket


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