Zuzahlungen: Erleichterungen für Heimbewohner

BERLIN (ks). Das Bundessozialministerium, die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich darauf geeinigt, bessere Zuzahlungsbedingungen für in Heimen lebende Sozialhilfeempfänger zu schaffen. Sie sollen ab 2005 nicht mehr in die Situation kommen, dass ihnen die mögliche Gesamtsumme der Zuzahlungen schon in den ersten Wochen des Jahres von ihrem Taschengeld abgezogen wird. Wie das Ministerium am 1. Dezember mitteilte, kann der Zuzahlungshöchstbetrag nun gleichmäßig über das Jahr verteilt werden.

Die seit diesem Jahr geltenden Zuzahlungsregelungen auch auf sozialhilfebedürftige Heimbewohner anzuwenden, stieß von Anfang an auf breite Kritik - auch seitens der Apothekerschaft. Heimbewohnern wurden die bei Arzt- und Apothekenbesuchen fälligen Zuzahlungen zunächst bis zum jährlichen Höchstbetrag von ihrem ohnehin schmalen Taschengeld abgezogen, ehe sie eine Befreiung erhielten. Um solche Härten künftig zu vermeiden, ist nun eine neue Regelung geschaffen worden. Danach gewährt der zuständige Sozialhilfeträger den in Heimen lebenden Sozialhilfeempfängern zu Jahresbeginn ein Darlehen in Höhe des jährlichen Zuzahlungshöchstbetrags. Das sind 82,80 Euro (79,40 Euro Ost) oder bei chronisch Kranken 41,40 Euro (39,70 Euro Ost). Die Beträge richten sich nach dem Regelsatz des Haushaltsvorstands und können je nach Bundesland etwas höher oder geringer ausfallen. Mit dem Darlehen ist der Zuzahlungshöchstbetrag für das ganze Jahr bezahlt.

Geld geht zur Krankenkasse

Das Geld bekommt unmittelbar die jeweils zuständige Krankenkasse. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt in kleinen Teilbeträgen über das gesamte Jahr. Die Teilbeträge werden jeden Monat direkt mit dem Barbetrag verrechnet, den jeder Sozialhilfeempfänger im Heim bekommt. Der Heimbewohner selbst muss gar nichts unternehmen, wenn er die neue Regelung im neuen Jahr in Anspruch nehmen will. Zum 1. Januar 2005 wird ihm unmittelbar eine Befreiungsbescheinung von den Kassen für das Kalenderjahr übermittelt. Wer das Darlehen nicht haben will, kann von einem Widerspruchsrecht Gebrauch machen.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.