Pflegestärkungsgesetz

Bundestag beschließt zweite Stufe der Pflegereform

Berlin - 13.11.2015, 07:30 Uhr

Der Bundestag will am Freitag das zweite Pflegestärkungsgesetz verabschieden. Die bisherigen drei Pflegestufen sollen auf fünf Pflegegrade erweitert werden. (Foto: Sir_Oliver / Fotolia)

Der Bundestag will am Freitag das zweite Pflegestärkungsgesetz verabschieden. Die bisherigen drei Pflegestufen sollen auf fünf Pflegegrade erweitert werden. (Foto: Sir_Oliver / Fotolia)


20 Jahre nach ihrer Einführung erhält die Pflegeversicherung eine umfassende Reform, so Gesundheitsminister Gröhe. Patientenvertreter und Sozialverbände sehen das anders: Viele Menschen, die von 2017 an pflegebedürftig werden, stellt die Reform schlechter als heutige Patienten.

Der Bundestag will an diesem Freitag (09.00 Uhr) die zweite Stufe der Pflegereform von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) verabschieden. Bewertet wird künftig nicht mehr so sehr nach Zeitaufwand für die Pflege, sondern vor allem danach, wie sehr die Selbstständigkeit eines Menschen eingeschränkt ist. Dabei sollen Patienten mit Demenz den gleichen Zugang zu Pflegeleistungen bekommen wie körperlich Behinderte. Die bisherigen drei Pflegestufen sollen auf fünf Pflegegrade erweitert werden. Pflegende Angehörige werden bei der sozialen Absicherung bessergestellt.

Von drei Pflegestufen zu fünf Pflegegraden

Bereits Anfang des Jahres war das erste Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Mit den beiden Stufen werden die Beiträge zur Pflegeversicherung von 2,05 auf 2,55 Prozent vom Jahr 2017 an erhöht. Das soll rund fünf Milliarden Euro bringen. Gröhe betonte, dass mit der Reform kein Patient, der bereits heute pflegebedürftig sei, schlechter gestellt werden soll.

Nach Darstellung der Deutschen Stiftung Patientenschutz sind durch die Reform jedoch viele Menschen, die von 2017 an pflegebedürftig werden, schlechter dran als heutige Patienten. "Von 2017 an erhalten neue Antragsteller, die ins Pflegeheim müssen, deutlich weniger Geld von der Pflegekasse", erklärte Stiftungsvorstand Eugen Brysch. "Das betrifft Menschen, deren Pflegebedürftigkeit heute den Pflegestufen I und II entsprechen würde."

275.000 Pflegeheimbewohner betroffen

Nach Bryschs Berechnungen erhalten Pflegeheimbewohner mit Pflegestufe I derzeit 1064 Euro. Nach der Reform bekommen künftige Heimbewohner im neuen Pflegegrad II nur noch 770 Euro. Der Eigenanteil werde somit steigen. Immer mehr Pflegeheimbewohner liefen somit Gefahr, in die Sozialhilfe abzurutschen, für die Städte und Gemeinden aufkommen müssen. Den Angaben zufolge werden davon insgesamt 275.000 Pflegeheimbewohner betroffen sein. Damit kämen Mehrkosten von 685 Millionen Euro jährlich auf die Pflegeheimbewohner oder die Kommunen zu.

Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Ulrike Mascher, forderte weitere Nachbesserungen für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige. Positiv bewertet der Verband, dass jeder, der heute pflegebedürftig ist, Bestandsschutz habe. Dieser müsse aber ausdrücklich unbefristet gelten. Auch bei der rentenrechtlichen Absicherung von pflegenden Angehörigen müsse weiter nachgebessert werden. Damit pflegende Angehörige schnell Auskunft über Hilfen und Entlastungsmöglichkeiten erhalten können, fordert der VdK zudem ein flächendeckendes Netz an Beratungsangeboten.

Verbesserte Situation für Personal

Nach Einschätzung des Pflegebeauftragten der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), wird die Reform zu einer verbesserten Situation für Pflegebedürftige und Pflegepersonal führen. Voraussichtlich 500.000 Menschen, die bisher keine Leistungen erhalten hätten, würden in Zukunft zusätzlich von der Pflegeversicherung unterstützt, sagte er den "Ruhr Nachrichten".


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