„Partikularinteressen vereinzelter Großkonzerne“

BMG drückt im Alleingang Cardlink durch – ABDA schockiert

Berlin - 14.03.2024, 16:30 Uhr

Cardlink wird das E-Rezept-System angreifbarer machen, sagt: ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening. (Foto: ABDA)

Cardlink wird das E-Rezept-System angreifbarer machen, sagt: ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening. (Foto: ABDA)


Das Bundesgesundheitsministerium hat gegen alle anderen Gesellschafter der Gematik die Spezifikationen für das Cardlink-Verfahren beschlossen. Die ABDA ist „schockiert“ und verweist auf Sicherheitsbedenken.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat mit seiner Mehrheit an diesem Donnerstag in der Gesellschafterversammlung der Gematik die Spezifikationen für das Cardlink-Verfahren beschlossen – alle anderen Gesellschafter stimmten dagegen. Das geht aus einer Pressemitteilung der ABDA vom Donnerstagnachmittag hervor. Sowohl die Leistungserbringer als auch die Seite der Kostenträger hätten gegen die Spezifikationen gestimmt.

Das sei ein „Novum“, so die ABDA. „Dass das Ministerium nun in einer bemerkenswerten Abstimmung erstmals seine 51-Prozent-Mehrheit nutzt, um den Partikularinteressen vereinzelter Großkonzerne nachzukommen, schockiert uns“, erklärte ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening.

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Beim Cardlink-Verfahren geht es darum, dass Versicherte ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) an ihr Smartphone halten und über eine App dann E-Rezepte einsehen oder einlösen können. Mehrere Apothekenplattformen hatten in der Vergangenheit angekündigt, die Technologie anbieten zu wollen. Aber insbesondere die Versender erhoffen sich durch Cardlink den Durchbruch auf dem E-Rezept-Markt.

„Erhebliche Sicherheitsrisiken“

„Das ‚CardLink-Verfahren‘ bringt für die Patientinnen und Patienten erhebliche Sicherheitsrisiken mit sich, wird das erst kürzlich ausgerollte E-Rezept-System angreifbarer machen und verbessert die Arzneimittelversorgung an keiner Stelle!“, sagte Overwieining zu den Gründen für ihre ablehnende Haltung.

Die sichere Arzneimittelversorgung in Deutschland dürfe nicht über unsichere Smartphone-Apps gefährdet werden. „Dass das BMG in seinem selbst herbeigeführten Beschluss nun auch noch die Verantwortung für den neuen E-Rezept-Einlöseweg auf die Apotheken abwälzt, ist absolut inakzeptabel“, so Overwiening.

Sowohl die Apothekerschaft als auch alle anderen Gesellschafter außer dem BMG hätten in den Gremien der Gematik auf die Unsicherheiten bei Cardlink hingewiesen. Wenn das BMG einen vierten Einlöseweg für E-Rezepte wünsche, dann müsse dieser „genauso sicher sein, wie das Einlösen mittels eGK, der Ausdruck des E-Rezeptes oder die sicheren Apps der gematik bzw. der Krankenkassen“, forderte die ABDA-Präsidentin.


Matthias Köhler, Redakteur DAZ.online
redaktion@daz.online


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5 Kommentare

ABDA - Abwärtsspirale

von Martin Straulino am 19.03.2024 um 15:06 Uhr

Solange die ABDA zum völlig falschen Zeitpunkt Geld für TV-Werbung für die pDL`s ausgibt, wird das nichts mehr.
Mein Vorschlag: TV-Werbung mit politischen Inhalten:
1 KL zerstört die wohnortnahen Apotheken - das muss gestoppt werden.
2 Seit über 10 Jahren keine Vergütungsanpassung - gerechte Erhöhung jetzt sofort.
3 KL muss sofort weg - wer sich lieber um Cannabis kümmert als um die sichere Arzneimittelversorgung in Deutschland, muss sofort weg!!

Sicher könnte das ein Pressesprecher (der ABDA) besser formulieren, wenn er denn wollte!!

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Verfassungsgericht....

von Michael Weigand... am 15.03.2024 um 10:28 Uhr

....also wenns um die Versender geht, dann geht billigste Androidtechnik...sprich der reine Lieferweg ohne Apothekenkontakt? Wenn es um die Vorort-Apotheken dann muss es die teuerste3 Technik sein...die Kartenlesegeräte für 600 Euro netto waren also reine Abzocke unter Schirmherrschaft des BMG
Mir wurde mal gesagt, dass man nicht gegen das Versandhandelsverbot vorgehen kann, weil sonst docmorris klagen könnte (wegen Insvestitionen und so)...warum können wir jetzt nicht klagen wegen Investitionen und so...oder gilt das nur wieder für Lauterbachs Freunde...die Verzögerung bei der Gesundheitskarte...wenns zu unserem Nachteil geht ist Lauterbach der Erste, der uns schaden will...wo ist hier die ordnende Hand, die diesen Zerstörer in die Schranken weist

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Durchgedrückte Spezifikation

von Thomas T. am 14.03.2024 um 22:32 Uhr

Gibt es eine Klagemöglichkeit wegen Datenschutz? Oder Amtsmissbrauch? Nichteinhaltung des Amtseides? Lasst doch mal den CCC auf die Spezifikation los. Oder die c't vom heise-Verlag.

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AW: Beschwerdemöglichkeit

von Stefan Haydn am 18.03.2024 um 19:03 Uhr

Man kann sich beim Bundesdatenschutzbeauftragten, dem Bundesinnenministerium, dem das BSI untersteht, den Wahlkreisabgeordneten, dem Landesdatenschutzbeauftragten und dem jeweiligen Gesundheitsministerium und den Fraktionsvorsitzenden oder Abgeordneten im Gesundheitsausschuß beschweren.
Macht etwas Mühe, habe ich am Freitag aber gleich selbst schon erledigt

Wo bleibt da die führende Hand?

von Thomas B am 14.03.2024 um 18:29 Uhr

Wann endlich realisiert Karls Chef endlich, dass sein Mitarbeiter völlig ausser Kontrolle ist? Bei allem Respekt, die Verhaltensmuster von Herrn Lauterbach scheinen deutlich im pathologischen Bereich....

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