Apothekensoftware

ADG ist bereit für E-Rezept-Abruf via eGK

Berlin - 31.07.2023, 15:45 Uhr

E-Rezept-Abruf mittel elektronischer Gesundheitskarte – in der Apotheken-Software von ADG geht das bereits. (Foto: IMAGO / epd)

E-Rezept-Abruf mittel elektronischer Gesundheitskarte – in der Apotheken-Software von ADG geht das bereits. (Foto: IMAGO / epd)


Seit 1. Juli ist der E-Rezept-Abruf mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte möglich – vorausgesetzt, der jeweilige Apotheken-Softwareanbieter hat diese Funktion bereits umgesetzt. Mit ADG meldet sich jetzt ein weiteres Schwergewicht im Markt bereit: Auch ADG-Apotheken können elektronische Verordnungen nun via eGK abrufen.

Das E-Rezept schleicht sich nach und nach in die Versorgung. Für mehr Schwung bei der Einführung soll jetzt die Möglichkeit sorgen, in der Telematik-Infrastruktur hinterlegte E-Rezepte durch Stecken der Versichertenkarte in der Apotheke abzurufen. Auch wenn der Anteil elektronischer Verordnungen an der Gesamtzahl der Rezepte noch immer gering ist: Immerhin sei es mithilfe dieses neuen Einlösewegs gelungen, die Zahl der eingelösten E-Rezepte im Juli im Vergleich zum Vormonat um 38 Prozent zu steigern, unterstreichen die E-Rezept-Enthusiasten.

Ob Apotheken aktuell schon in der Lage sind, elektronische Verordnungen auf diesem Weg abzurufen, hängt insbesondere vom jeweiligen Software-Anbieter ab. Nun meldet sich auch ADG bereit: Wie das Unternehmen in einer Pressemitteilung vom Montag informiert, können ab sofort alle ADG-Kunden E-Rezepte per elektronischer Gesundheitskarte (eGK) abrufen und beliefern. „In den ADG-Systemen sind damit die Voraussetzungen für die geplante verpflichtende Einführung zum Jahreswechsel geschaffen“, heißt es.

In der Umsetzung sei viel Wert auf eine nutzerfreundliche Bedienung gelegt worden: Nach Einstecken einer eGK in ein Kartenterminal erfolge der Abruf des E-Rezepts aus dem Fachdienst vollautomatisch im Hintergrund. „Anschließend stehen alle einlösbaren Verordnungen an jedem Kassenarbeitsplatz zur Verfügung“, schreibt ADG. Der Abruf könne allerdings einige Sekunden dauern.

Überdies hebt ADG die Vorteile des Verfahrens hervor: „Für Patienten bietet die Verwendung der eGK eine einfache Möglichkeit, E-Rezepte einzulösen, ohne vorher die Arztpraxis besuchen zu müssen.“ Eine Vorbestellung bei der Apotheke sei jedoch nicht möglich, da vorab kein QR-Code übermittelt werden kann. Dennoch: „Für die Apotheke entstehen dadurch neue Chancen, sich gegen den Onlinehandel zu behaupten. Die ADG wird ihre Kunden daher in den nächsten Wochen weiterhin intensiv begleiten und beim Einlösen von E-Rezepten unterstützen.“


Christina Grünberg (gbg), Apothekerin, Betriebswirtin (IWW), DAZ-Redakteurin
cgruenberg@daz.online


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