Antivirale Arzneimittel gegen COVID-19

Paxlovid: Wer berät dispensierende Ärzte?

Berlin - 12.08.2022, 16:45 Uhr

Ärzte und Ärztinnen können sich zu Paxlovid-Verordnungen telefonisch beraten lassen. (a / Foto: Mustansar / AdobeStock)

Ärzte und Ärztinnen können sich zu Paxlovid-Verordnungen telefonisch beraten lassen. (a / Foto: Mustansar / AdobeStock)


Patienten den Zugang zu antiviralen COVID-19-Arzneimitteln zu erleichtern, ist Teil der „Corona-Herbst-Strategie“ der Bundesregierung. Helfen soll ein Dispensierrecht für Hausärzte für Paxlovid – flankiert von einem Beratungskonzept und einer Hotline. Was steckt dahinter?

Seit geraumer Zeit wirbt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für den vermehrten Einsatz von antiviralen Arzneimitteln, speziell Paxlovid, zur Behandlung von COVID-19-Patienten. Er hat reichlich von den Mitteln beschafft, im Bundestag sprach der Minister im Juli von mehr als einer Million Dosen Paxlovid. Derzeit (KW 30) sind laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) etwa 420.000 Therapieeinheiten beim Großhandel verfügbar. Weitere Lieferungen würden im dritten und vierten Quartal dieses Jahres erwartet. Von Lagevrio, ebenfalls einem antiviralen Arzneimittel, das jedoch nicht zugelassen ist, hat das BMG 80.640 Therapieeinheiten beschafft. Davon waren nach Angaben des Ministeriums in der KW 30 noch etwa 54.000 Therapieeinheiten beim Großhandel vorrätig.

Angesichts dieser Mengen ist nachvollziehbar, dass die Paxlovid-Verordnungen Anschub bekommen sollen – Lauterbach setzt dabei auch auf ein hausärztliches Dispensierrecht. Bislang verschreiben die Ärztinnen und Ärzte das Arzneimittel, das möglichst unverzüglich anzuwenden ist, nur zögerlich. Der Entwurf für die Vierte Änderungsverordnung zur SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung enthält nun Vergütungsregelungen für die Abgabe dieser vom Bund beschafften zugelassenen antiviralen Arzneimittel durch Hausärzte. Auch vollstationäre Pflegeeinrichtungen können demnach Paxlovid bevorraten und an Patienten abgeben, wenn es ärztlich verordnet wurde.

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Und wie steht es nun um das Konzept, das Hausärzte unterstützen soll, diejenigen Patienten auszumachen, die am meisten von der Therapie profitieren würden? Dass hier mit den Hausärzten ein System vorbereitet werde, erklärte Lauterbach schon Anfang Juli. Einen guten Monat später heißt es in einem Rundbrief des Bundesvorsitzenden des Deutschen Hausärzteverbands, Ulrich Weigeldt, noch immer, dass das gemeinsame Konzept in weiteren Gesprächen mit der Politik erarbeitet werde. Ein Fokus werde dabei auf Bewohner von Pflegeeinrichtungen gelegt. 

Weigedt betont, dass Paxlovid für Risikogruppen ein hochwirksames Medikament sei, „das in der Anwendung jedoch nicht trivial ist“. Daher sei entscheidend, dass am Ende immer die behandelnde Hausärztin oder der Hausarzt die Entscheidung treffe, ob die Verschreibung sinnvoll sei oder nicht. „Fantastereien einiger Apotheker-Vertreter, Paxlovid als OTC-Präparat abgeben zu können, konnten wir verhindern“, so Weigeldt weiter.

Eine Nachfrage der DAZ beim Hausärzteverband, wie das Konzept vorankommt, blieb bisher unbeantwortet. Dabei könnte die Zeit drängen: Derzeit ist offenbar nur vorgesehen, dass Apotheken, Großhandel – und künftig auch Hausärzte – nur bis Ende September für die Paxlovid-Abgabe vergütet werden, auch wenn das BMG eine Verlängerung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorungsverordnung anstrebt.

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Im kürzlich vorgestellten Coronafahrplan für den Herbst und Winter findet sich in einer Grafik zudem der Hinweis, dass es neben dem Hausarztkonzept eine „Hotline“ zum Einsatz antiviraler Arzneimittel geben soll. Die ABDA hat bereits in Zweifel gezogen, dass eine solche Hotline die pharmazeutische Beratung durch Apotheken ersetzen könne. Die DAZ hat beim BMG nachgehakt, was es mit diesem Angebot auf sich hat. 

Telefonische Beratung durch STAKOB und DGI

Eine Sprecherin des Ministeriums verweist in ihrer Antwort auf den STAKOB (Ständiger Arbeitskreis der Kompetenz- und Behandlungszentren für Krankheiten durch hochpathogene Erreger). Dieser berate bei Bedarf Ärztinnen und Ärzte telefonisch zur Therapie von COVID-19-Patienten. Die beratenden Einrichtungen seien um mehrere DGI(Deutsche Gesellschaft für Infektiologie)-Kliniken erweitert worden, entstanden sei das sogenannte Infektiologie-Beratungsnetzwerk von STAKOB und DGI. Unter www.rki.de/stakob-ibn finde man alle beratenden Kliniken mit direkter telefonischer Erreichbarkeit. 

„Außerhalb der ‚Sprechzeiten‘ sind die Behandlungszentren des STAKOB bei komplexen Krankheitsbildern 24/7 erreichbar“, so die BMG-Sprecherin weiter. „Ziel der aktiven Beratungsleistung ist es, infektiologische Fragen umfänglich und unkompliziert zu beantworten und aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zeitnah mit Ärztinnen und Ärzten im Krankenhaus, in der ambulanten Versorgung und im öffentlichen Gesundheitsdienst zu teilen.“ Überdies stehe die Fachgruppe COVRIIN bei Fragen zur intensivmedizinischen Versorgung von COVID-19-Patienten beratend zur Verfügung. Nicht zuletzt verweist das BMG auf eine „für Ärzte leicht zu bedienende und leicht verständliche Online-Orientierungshilfe zur Medikamentengabe bei COVID-19“. 


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Paxlovid

von Roland Mückschel am 12.08.2022 um 17:31 Uhr

Das stinkt doch alles zum Himmel.

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