Was Apotheker zum E-Rezept wissen müssen (Teil 3)

Bearbeitung und Kontrolle: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Stuttgart - 01.06.2022, 12:00 Uhr

Erhält die Apotheke eigentlich einen Beleg, dass sie ein E-Rezept beliefert hat? (c / Foto: IMAGO / epd)

Erhält die Apotheke eigentlich einen Beleg, dass sie ein E-Rezept beliefert hat? (c / Foto: IMAGO / epd)


Erfahren Sie in Teil 3 der DAZ-Serie zum E-Rezept, ob Ärzte nachträglich noch Änderungen an der Verordnung vornehmen können, wie die Apotheke das E-Rezept bearbeiten kann und welche Möglichkeiten Apotheken haben, elektronische Verschreibungen im Nachhinein noch einmal zu kontrollieren.

Wie werden E-Rezepte in der Apotheke bearbeitet?

Nach dem erfolgreichen Abruf des E-Rezepts stehen alle Daten und Informationen in der Software bereit. Die Bearbeitung unterscheidet sich nicht wesentlich von der eines Papierrezepts, nachdem es gescannt wurde oder die Daten manuell eingegeben wurden.

Kann die Apotheke Anmerkungen und Kommentare hinzufügen?

Für alles, was bisher händisch auf dem Rezept vermerkt werden musste, wie pharmazeutische Bedenken, gibt es künftig ein Kommentarfeld. Dessen Inhalt ist Teil des Abgabedatensatzes.

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Können Ärzte nachträglich Korrekturen vornehmen?

Eine nachträgliche Änderung eines einmal freigegebenen E-Rezepts durch den Arzt ist nicht möglich. Wird nämlich die E-Rezept-Datei im Nachhinein verändert, wird die elektronische Signatur des Arztes zerstört und das E-Rezept damit unbrauchbar. Ist eine Änderung erforderlich, kann sie der Apotheker gemäß den Vorgaben des Rahmenvertrags bei der Abgabe vornehmen und als Kommentar vermerken oder das Rezept muss gelöscht und neu ausgestellt werden. Zur Kommunikation mit dem Arzt sollte bevorzugt der TI-Dienst KIM verwendet werden.

Erhält die Apotheke einen Beleg, dass sie ein E-Rezept beliefert hat?

Bislang bleibt das bedruckte Muster 16 zur Abrechnung in der Apotheke. Künftig erhält die Apotheke, wenn sie den Dispensierdatensatz an den E-Rezeptspeicher gesendet hat, im Gegenzug eine signierte Quittung. Mit der kann sie gegenüber dem ARZ beweisen, dass sie zur Abgabe berechtigt war und das E-Rezept folglich abrechnen darf.

Kontrollmöglichkeiten beim E-Rezept

Können die Rezepte nach der Abgabe kontrolliert werden?

Manuelle Kontrolle: In der Software können alle Rezepte mit Status „abgegeben“ angezeigt werden.

Kontrolle via FiveRx: Mit dem E-Rezept gibt es zwei Möglichkeiten der Kontrolle über FiveRx

„Synchrone Prüfung“: Das Ergebnis der synchronen Prüfung wird direkt bei der Verarbeitung in der Software angezeigt, sodass Korrekturen gleich in Anwesenheit des Patienten besprochen werden können.

Die „asynchrone Prüfung“ erfolgt nach der Abgabe unmittelbar vor der Übertragung zum Rechenzentrum.

Glossar

E-Rezept-Fachdienst ist der Server, über den E-Rezepte abgewickelt werden – sozusagen das Postfach, in das der Arzt das Rezept legt und aus dem es die Apotheke dann abruft. Außerdem werden alle Zugriffe auf das E-Rezept protokolliert und Statusübergänge (offen, in Bearbeitung etc.) verwaltet.

Token ist der Schlüssel, der zum Abruf des E-Rezepts aus dem „Postfach“ (E-Rezept-Fachdienst) berechtigt. Er liegt in Form eines Data-Matrix-Codes vor, der in der Apotheke gescannt wird. Nur mithilfe der Gematik-App kann er derzeit direkt der Apotheke zugewiesen und ohne scannen in die Software übernommen werden.

Qualifizierte elektronische Signatur (QES): Mithilfe der qualifizierten elektronischen Signatur können Leistungserbringer wie Apotheker Dokumente und Datensätze elektronisch rechtssicher signieren. Dabei ist die QES der Unterschrift per Hand gleichgestellt. In Bezug auf das E-Rezept ist sie erforderlich, wenn Änderungen am Rezept vorgenommen werden.

FiveRx ist ein Standard zur Übertragung von Rezeptdaten zwischen der Warenwirtschaft der Apotheke und dem Rechenzentrum der Apotheke. Er wird schon seit Jahren standardmäßig zur Rezeptprüfung eingesetzt.

Drittanbieter-Apps: Apps von Anbietern wie apotheken.de, ia.de oder gesund.de, die bisher bei Rx-Arzneimitteln nur für Vorbestellungen genutzt werden konnten, können ein Bild des Tokens an eine ausgewählte Apotheke übertragen. Eine direkte Übertragung ist nur mit der offiziellen Gematik-App möglich.

Dieser Artikel ist ursprünglich am 29.12. erschienen. 



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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3 Kommentare

Kommentar des Kollegen Müller

von Wolfgang Steffan am 07.01.2022 um 14:59 Uhr

Man muß doch ganz klar sagen: Das E-Rezept ist das Allerletzte, das uns niedergel. Apotheken noch gefehlt hat ! Die Befürworter, Bejubler und Förderer sind entweder blind und kurzsichtig - oder profitieren in irgend einer Weise davon. Sitzt nicht der Ehepartner von Herrn Spahn in der Gematik, wundert sich niemand, wieso Herr Spahn plötzlich Villenbesitzer geworden ist ? Das gute alte Faxgerät hat uns
und den Ärzten, neben dem Telefon, bestens gedient. Zuver-
lässig, preiswert und schnell. Und kein Patient hat sich an dem A 6 Zettel namens Papier-Rezept verhoben. Komisch,
daß niemand von Datensicherheit etc. redet. Auch das Pentagon etc. ist schon gehackt worden. Wetten, daß schon in kurzer Zeit jedem Personalchef die Krankendaten der
Stellenbewerber zur Verfügung stehen werden ? Gegen entspr. Bezahlung natürlich !

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Alles easy?

von Karl Friedrich Müller am 29.12.2021 um 12:57 Uhr

Eben nicht. Der Aufwand, Win Rezept zu bearbeiten, wird viel höher, kostet mehr Zeit.
Für mich ist das der größte Blödsinn (aus Sicht der Apotheke), weil es nur Nachteile hat.
Die Apotheke verliert die Individualität, hat mehr Arbeit, viel mehr Konkurrenz.
Dazu sind stehen viele Kunden dem hilflos gegenüber: wer soll aufklären? Die Apotheken natürlich!! Ohne Bezahlung.
Das Konzept ist gegen uns gerichtet.
Dazu sind die Gefahren immens. Siehe Lauer Fischer. Oder Stromausfall.
Ich kann das Gejuble nicht nachvollziehen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Alles easy

von J.M.L. am 29.12.2021 um 21:05 Uhr

Danke für den Kommentar, mir geht es genauso !

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