Hackerangriffe, Geräteschaden etc.

Kann man sich gegen TI-Ausfall versichern?

Stuttgart - 22.12.2021, 07:00 Uhr

Konnektor versichert? Eine grundsätzliche Allgefahrendeckung deckt auch Bedienungsfehler, Sturzschäden oder Getränke im Gehäuse ab, niemals aber Verschleiß. (c / Foto: Schelbert)

Konnektor versichert? Eine grundsätzliche Allgefahrendeckung deckt auch Bedienungsfehler, Sturzschäden oder Getränke im Gehäuse ab, niemals aber Verschleiß. (c / Foto: Schelbert)


Was deckt die Cyber-Risk-Police ab?

Beim Thema TI und Versicherung denken die meisten Apotheker:innen aber vermutlich eher an Hackerangriffe auf die IT der Apotheke als an ein Schadenereignis, das auf versicherte Sachen einwirkt. So eine „Netzwerkssicherheitsverletzung“ oder ein „unbefugter Eingriff in die IT-Systeme“ sei über eine Cyber-Risk-Police versicherbar, erläutert Benecke. Obwohl die Deckungsumfänge noch sehr unterschiedlich seien, sei grundsätzlich davon auszugehen, dass hier zum einen der Eigenschaden, wie die Wiederherstellung der Systeme, die Forensik und die Eliminierung von Schadsoftware, als auch ein etwaiger Ertragsausfall versichert sind.

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Der Versicherungsexperte geht zudem davon aus, dass auch die Kosten für die Information von Kunden/ Rezeptbesitzern, deren Daten abgeflossen sind und die PR-Kosten zur Sicherung oder Wiederherstellung der Reputation der Apotheke gedeckt sind. Er weist außerdem darauf hin, dass in diesem Zusammenhang die Hilfestellungen, die Versicherer beziehungsweise deren Dienstleister im Schadensfall gewähren, nicht zu unterschätzen seien: „Nicht jeder weiß nach der Aufforderung, 'zwei Bitcoin zu zahlen' exakt, was zu tun ist“, so Benecke.

Ob durch einen TI-Ausfall tatsächlich ein Ertragsausfallrisiko besteht, ist in der Versicherungsbranche offenbar umstritten. Schließlich lasse sich das E-Rezept auch ausdrucken, so ihre Begründung. PharmAssec formuliert laut Benecke vorsichtshalber, dass „die Nichtabrechnungsmöglichkeit nach einem Hackerangriff“ als versicherter Schaden im Rahmen der Ertragsausfallversicherung für den Cyberbaustein gilt. Markel/ Noventi hingegen gewährten klarstellend „Versicherungsschutz für unmittelbar entstandene Vermögensschäden, die durch vorsätzliche Verwirklichung eines Vermögensdeliktes verursacht werden und im Zusammenhang mit dem E-Rezept stehen“.

Internetausfall ist nicht versicherbar

Nicht versicherbar sind hingegen nach Aussage des Versicherungsprofis andere als die hier genannten Ausfälle, zum Beispiel durch Strom- oder Internetausfall oder durch einen Hackerangriff auf die Gematik.

Für die Internetverbindung, die ja für viele Prozesse in der Apotheke essenziell ist, empfiehlt sich daher auf jeden Fall eine Backup-Lösung. Möglich wäre beispielsweise ein LTE-Router, der bei Ausfall der stationären Internetverbindung über eine SIM-Karte eine Verbindung mit dem Mobilfunknetz herstellt.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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1 Kommentar

zuerst die Risiken der eigenen Infrastruktur minimieren

von Martin Didunyk am 22.12.2021 um 11:44 Uhr

alles vollkommen richtig !

Unabhängig von der Möglichkeit der "Versicherung" sollten wir in allen Betrieben prüfen, inwiefern die technischen Voraussetzungen der "Ausfall-Vermeidung" ausgereizt wurden.

Ein neuralgischer Punkt ist zweifelsfrei die Abhängigkeit von der lokalen Kommunikation in Form von DSL, Glasfaser etc.

Ein Backup zB in Form einer Daten Funk-Verbindung via LTE reduziert schon mal das Risiko des Ausfalls der primären Kommunikation-Infrastruktur.

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