Corona-Impfstoffe

Ärzte sollen Impfstoffe für Zweitimpfungen auf separatem Rezept ordern

Berlin - 29.04.2021, 17:00 Uhr

Zuerst wird das Thema Zweitimpfung in den Arztpraxen für den mRNA-Impfstoff von Biontech/Pfizer relevant werden. (Foto: IMAGO / Fotostand)

Zuerst wird das Thema Zweitimpfung in den Arztpraxen für den mRNA-Impfstoff von Biontech/Pfizer relevant werden. (Foto: IMAGO / Fotostand)


Die Bestellung von Impfstoff für Erst- und Zweitimpfungen in Arztpraxen soll künftig auf zwei separaten Rezepten erfolgen. Darüber informiert jetzt die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Ziel ist es, die Bestellungen für Zweitimpfungen vorrangig behandeln zu können.

Die Bestellung von COVID-19-Impfstoffen soll künftig zweigleisig laufen: Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) haben sich Ärzte, Apotheker und Großhändler darauf geeinigt, dass Impfstoffe für Erst- und Zweitimpfungen jeweils auf separaten Muster-16-Formularen zu verordnen sind. „Damit soll erreicht werden, dass die Belieferung mit Impfstoff für Zweitimpfungen vorrangig erfolgen kann“, schreibt die KBV in ihrem Newsletter „Praxisnachrichten“.

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Man sei mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) übereingekommen, dass Vertragsärzte auf jedem Muster 16 angeben sollen, ob es sich um eine Bestellung für Erstimpfungen oder für Zweitimpfungen handelt. „Wie bisher geben sie den Namen des Impfstoffes sowie die Anzahl der Dosen an“, heißt es weiter. „Für die Arztpraxen wird dies – aufgrund der in der Coronavirus-Impfverordnung vorgesehenen Impfabstände – zunächst für Impfungen mit der Vakzine von Biontech/Pfizer (Impfabstand sechs Wochen) relevant sein.“ Folglich dürften die Apotheken erstmals in der zweiten Maiwoche Impfstoff-Bestellungen für Zweitimpfungen beim Großhandel auslösen – denn die erste Runde COVID-19-Vakzinen orderten sie am 30. März bei ihrem Hauptlieferanten.

Mit dem Verfahren soll laut KBV sichergestellt werden, dass Ärzte für die Zweitimpfungen so viele Dosen erhalten wie sie benötigen, um die in ihrer Praxis begonnenen Impfserien unter Beachtung der Impfintervalle abschließen zu können. „Das Bundesministerium für Gesundheit hat noch einmal darauf hingewiesen, dass in Impfzentren angefangene Impfungen grundsätzlich auch dort beendet werden sollen“, betonen die Kassenärzte.

Ab Juli korrektes Kostenträger-IK in Praxissystemen hinterlegt

Die maximale Bestellmenge je Arzt, die jede Woche bekannt gegeben wird, umfasst den Angaben zufolge Impfstoffdosen für Erst- und für Zweitimpfungen. Das bedeutet: „Ärzte können nach Abzug der für ihre Zweitimpfungen benötigten Impfstoffdosen noch so viele Impfstoffdosen für Erstimpfungen bestellen, bis die Obergrenze erreicht ist“, so die KBV. Die genauen Liefermengen und die sich daraus ableitenden Bestellmengen stehen für die Woche vom 10. bis 16. Mai noch nicht zur Verfügung. Für den Impfstoff von AstraZeneca werde es jedoch voraussichtlich keine Obergrenze für die Bestellmengen geben.

Darüber hinaus weist die Bundesvereinigung darauf hin, dass ab 1. Juli die IK-Nummer 103609999 in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt sein wird. Sie codiert für das Bundesamt für soziale Sicherung (BAS), mit dem die Leistungserbringer die Kosten für Distribution und Applikation der COVID-19-Impfstoffe abrechnen. Bis dahin können Ärzte weiterhin das IK 100038825 verwenden, heißt es.

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Zuletzt hatte es um das Kostenträger-IK einige Verwirrung gegeben – denn das ursprünglich vereinbarte IK 100038825 ist offenbar technisch nicht umsetzbar, wie unter anderem der Apothekerverband Schleswig-Holstein informiert hatte. Da die Systeme der Arztpraxen aber nur quartalsweise auf den neuesten Stand gebracht werden, kann dieses Kennzeichen erst zum 1. Juli eingespeist werden. Die Muster 16 können dennoch unverändert bei den Apothekenrechenzentren eingereicht werden. Lediglich bei der Angabe des Kostenträgers im Warenwirtschafssystem der Apotheke ist darauf zu achten, das korrekte Kennzeichen 103609999 einzugeben.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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