ABDA legt Konzeptpapier vor

So könnte der Bestellprozess für COVID-19-Impfstoffe ablaufen

Berlin - 25.03.2021, 16:45 Uhr

In der Woche nach Ostern kommt Comirnaty in die Apotheken. (Foto: IMAGO / MiS)

In der Woche nach Ostern kommt Comirnaty in die Apotheken. (Foto: IMAGO / MiS)


Unklar: Vergütung und Abrechnung

Gerätselt wurde, wie beim Vertrieb über die Apotheken mit den extremen Kühlanforderungen von Comirnaty umzugehen sein werde. Die Lösung: Mit Beginn der Auslieferung durch den Großhandel taut der bis dahin ultratiefgekühlte Impfstoff von Biontech/Pfizer bei einer Temperatur von 2 bis 8 °C auf. „Dieser Zeitpunkt wird dokumentiert, da mit diesem beginnend aus Stabilitätsgründen nur 120 Stunden zur Verfügung stehen, innerhalb derer der Impfstoff verimpft sein muss.“ Die Auslieferung der Impfstoffe an die Apotheken erfolgt also bei 2 bis 8 °C. Aufgetauter Impfstoff darf laut ABDA nicht wieder eingefroren werden. Der Impfstoff ist demnach gekühlt bei 2 bis 8 °C direkt weiter an die Arztpraxen auszuliefern. Die Arztpraxen sollen die ungeöffneten Vials ebenfalls bei diesen Temperaturen lagern. „Die Kühlkette ist unbedingt einzuhalten“, betont die Bundesvereinigung.

Zwei für die Apotheken nicht ganz unwesentliche Fragen sind derzeit noch offen: Welche Vergütung erhalten sie und wie wird abgerechnet? Die ABDA schreibt hierzu knapp: „Die Regelungen zur Vergütung werden mit der CoronaImpfV festgelegt, die derzeit im Entwurf vorliegt. Über den Prozess der Abrechnung wird gesondert berichtet. Die Abrechnung sowohl der eventuell vom Großhandel der Apotheke in Rechnung gestellten Handlingsgebühren als auch der Vergütung der Apotheken wird voraussichtlich über die Apotheken bzw. deren Rechenzentren gegenüber dem BAS erfolgen.“

Das vollständige Dokument sowie eine von ABDA, KBV und Phargo erarbeitete Anlage zum Impfzubehör ist im geschützten Bereich auf der ABDA-Website abrufbar.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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