Testen und Öffnen

So soll der Weg aus dem Lockdown aussehen

Berlin - 02.03.2021, 13:50 Uhr

Welche Freiheiten könnten mit einer konsequenten Testung einhergehen? (Foto: IMAGO / 7aktuell)

Welche Freiheiten könnten mit einer konsequenten Testung einhergehen? (Foto: IMAGO / 7aktuell)


Deutschland wird ab März schrittweise zum Corona-Testland. Die Teststrategie soll das Herzstück eines Öffnungsplans von Bund und Ländern werden. Vorgesehen ist nach wie vor, dass auch Apotheken Menschen auf SARS-CoV-2 testen dürfen. Welche Freiheiten könnten mit einer konsequenten Testung einhergehen? Dazu liegt jetzt neben einem konkretisierten Vorschlag für eine Teststrategie aus dem BMG auch eine Beschlussvorlage für das für den morgigen Mittwoch anberaumte Bund-Länder-Treffen auf dem Tisch.

Der Wattetupfer könnte im Frühjahr für viele zu einem Pflichtutensil im Alltag werden. Mit ihm sollen sich die Menschen in ganz Deutschland voraussichtlich ab Mitte März auf Corona testen lassen können oder sich selbst testen. Bund und Länder stellen die Tests an morgigen Mittwoch voraussichtlich mit in den Mittelpunkt eines Öffnungsplans.

Nach den aktualisierten „Überlegungen“ des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Nationalen Teststrategie – Stand 1. März – sollen künftig alle Bürger:innen zweimal wöchentlich kostenlos in Testzentren, Apotheken oder Praxen einen Antigen-Schnelltest machen lassen können. Getestete bekommen das Ergebnis schriftlich. Die Tests sollen helfen, Infektionen zu stoppen und das Virus einzudämmen.

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Um mehr Anbieter für die Beteiligung an der Teststrategie gewinnen zu können, will das BMG die Vergütung anpassen: „Die Vergütung erfolgt analog der in den §§ 7ff TestV genannten Verfahren und Voraussetzungen und beträgt für den Test bis zu 6 Euro sowie eine Vergütung in Höhe von 12 Euro für die Testdurchführung samt Ausstellung eines Testzeugnisses“, heißt es in dem Papier, das DAZ.online vorliegt. Zuvor waren „bis zu“ 9 plus 9 Euro vorgesehen gewesen. „Diese Vergütung ist notwendig, um eine ausreichende Zahl von Anbietern sicherzustellen. Die Abrechnung erfolgt über die Kassenärztlichen Vereinigungen und wird aus dem Bundeshaushalt erstattet.“

Die Nachweise sind laut BMG auch „denkbar als Voraussetzung zum Betreten bestimmter Einrichtungen“. Dazu kommen freiverkäufliche Selbsttests auf den Markt. Inzwischen hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vier solcher Tests für die Anwendung im Privaten per Sonderzulassung genehmigt. Die rechtlichen Voraussetzungen hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bereits Anfang Februar mit einer entsprechenden Anpassung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung geschaffen. Folgt man dem Papier aus dem Ressort von Minister Spahn, sollen auch Schulen sie für Schüler:innen und Unternehmen für ihre Beschäftigten bereitstellen. Selbsttests unter Aufsicht von Veranstaltern könnten auch Voraussetzung für das Betreten von Restaurants, Theatern und Kinos werden.

Tests als Türöffner für mehr Freiheiten?

Etwas anders und mit größerem Blick auf die Perspektive, die die Schnell- und Selbsttests bringen können, sieht der vorläufige Beschlussentwurf für die morgige Bund-Länder-Runde an diesem Mittwoch aus, der den Stand von Montagabend 19.10 Uhr wiedergibt, dem Vernehmen nach aber noch nicht mit allen Ländern abgestimmt ist. Demnach soll der Lockdown auch wegen der Gefahr durch die neuen Virusvarianten zwar grundsätzlich bis 28. März verlängert werden, doch schon ab kommender Woche könnten wieder Treffen des eigenen mit einem weiteren Haushalt möglich sein; beschränkt auf fünf Personen, Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt. Wesentlicher Punkt bei den Öffnungen soll demnach die umfangreiche Teststrategie sein.

„Die Verfügbarkeit von Schnell- und Selbsttests in großen Mengen stellt einen weiteren Baustein dar, der es in den kommenden Monaten ermöglichen wird, das Pandemiegeschehen positiv zu beeinflussen“, heißt es in dem Papier. „Schnell- und Selbsttests sind mit guter Genauigkeit in der Lage festzustellen, ob jemand aufgrund einer akuten COVID-19- Infektion aktuell ansteckend ist.“ Die Aussagekraft des Schnell- bzw. Selbsttests sinke jedoch nach einigen Stunden deutlich ab, da weder eine Neuinfektion mit noch geringer Viruslast erkannt wird noch eine nach dem Test erfolgte Infektion. „Insofern können tagesaktuelle Schnelltests zusätzliche Sicherheit bei Kontakten geben.“

Regelmäßige Testungen können der Beschlussvorlage zufolge dabei unterstützen, auch Infektionen ohne Krankheitssymptome zu erkennen. Infizierte Personen könnten so schneller in Quarantäne gebracht und ihre Kontakte besser nachvollzogen werden als bisher. „Der Effekt ist dabei umso größer, je mehr Bürgerinnen und Bürger sich konsequent an dem Testprogramm beteiligen“, heißt es weiter. „Bund und Länder wollen nun erproben, wie durch die deutliche Ausweitung von Tests und ein Testprogramm in Verbindung mit einer besseren Nachvollziehbarkeit der Kontakte im Falle einer Infektion, Öffnungsschritte auch bei höheren 7-Tage-Inzidenzen mit über 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner möglich werden.“

Das planen Bund und Länder konkret

Der vorliegende Beschlussentwurf sieht derzeit unter anderem folgendes vor (ob ein oder zwei Tests die Woche anzubieten sind, ist demnach noch offen):

  • Die nationale Teststrategie wird um folgende Maßnahmen ergänzt, die bis Anfang April schrittweise umgesetzt werden sollen:

• Für einen sicheren Schulbetrieb und eine sichere Kinderbetreuung stellen die Länder im Rahmen von Testkonzepten sicher, dass das Personal in Schulen und Kinderbetreuung sowie alle Schülerinnen und Schüler pro Präsenzwoche das Angebot von mindestens [ein/zwei] kostenlosen Schnelltests einschließlich einer Bescheinigung über das Testergebnis erhalten.

• Die Unternehmen in Deutschland werden verpflichtet, ihren in Präsenz Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens [ein/zwei] kostenlosen Schnelltests einschließlich einer Bescheinigung über das Testergebnis zu machen.

• Allen asymptomatischen Bürgerinnen und Bürgern wird [einmal/bis zu zwei Mal] pro Woche ein kostenloser Schnelltest einschließlich einer Bescheinigung über das Testergebnis in einem von der jeweiligen Kommune betriebenen Testzentrum, bei von der jeweiligen Kommune beauftragten Dritten oder bei niedergelassenen Ärzten ermöglicht. Die Kosten übernimmt der Bund.

Ein positiver Schnell- oder Selbsttest erfordert sodann eine sofortige Isolation und zwingend einen Bestätigungstest mittels PCR, der kostenlos angeboten werden soll. Ein solcher PCR-Test kann kostenlos durchgeführt werden. 

Mehr Kontakte, mehr Öffnungen

Mehr Kontakte könnten dem Beschlussentwurf zufolge in Regionen erlaubt werden, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz unter einen bestimmten Wert sinkt – welcher Wert, ob 35 oder 50, lässt das Papier offen. Andererseits könnten Kontakte wieder enger beschränkt werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz regional wieder deutlich ansteigen sollte. Und: Über Ostern könnten – ähnlich wie an Weihnachten – wieder Verwandtenbesuche in einem etwas größeren Kreis möglich sein.

Dem Beschlussentwurf zufolge könnte es – unterstützt von massenhaften Schnelltests – dann stufenweise weitere Öffnungen geben: Als nächstes – nach Schulen und Friseuren – etwa Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte (wo noch nicht geschehen). Einen dritten Öffnungsschritt könnte es geben, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Land oder regional stabil unter 35 liegt: Dann könnten der Einzelhandel, Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten geöffnet werden und kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen im Außenbereich erlaubt werden. Eine Zwischenstufe könnte dem Papier zufolge auch bei noch etwas höheren Inzidenzen möglich sein, etwa mit „Click and meet“-Angeboten im Handel. Unter anderem bei diesem Punkt gebe es aber noch erheblichen Verhandlungsbedarf, hieß es.



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3 Kommentare

Vergütung

von Dr Helmut Strohmeier am 03.03.2021 um 10:28 Uhr

Klasse! statt 9+9 € jetzt 6+12 € !!
hat das eine externe Beraterfirma für üppiges Honorar errechnet ? Verarschen können wir uns selber.

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Chaos!

von Thomas Eper am 02.03.2021 um 15:37 Uhr

Also ca. 160 Mio. Tests pro Woche!
Und die Tests sind zuverlässig! Es gibt keine Ungenauigkeiten bei symptomlosen Infizierten (geringe Viruslast)!?

Alles klar. Läuft alles nach Plan (Spahn).
Willkommen in der Irrenanstalt.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

konkret

von Karl Friedrich Müller am 02.03.2021 um 14:58 Uhr

wie stellt Ihr Euch das so vor? bzw das fällt ins Fach weltfremde Träumerei, schon wieder! Diese Masse an Testungen sind nicht machbar, selbst wenn es mehr Tester gäbe. Die braucht es, wenn tatsächlich sich jeder testen lassen muss, um überhaupt aus der Wohnung zu dürfen.
Die Idee, dass dann mehr Kontakte möglich wären, ist gefährlich. Mehr Kontakte heißt mehr Infektionen, auch mit Test. Das muss klar sein.
Es wäre schon bisher einfach hilfreich gewesen, Kontakte von Infizierten zu testen. Das hat man fahrlässig und mit abstruser Argumentation unterlassen. Gerade in Kitas und Schulen.
Die Politik handelt falsch weil sie sich nach Wunschbildern richtet, nicht nach der Realität. Sie hat Druck und will Kompetenz und Handlungsbereitschaft zeigen. Nur ist das alles falsch. Jedenfalls so.

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