Kleine Anfrage

Gabelmann fordert Lieferkettengesetz für Arzneimittel

Berlin - 09.09.2020, 09:40 Uhr

Sylvia Gabelmann (Die Linke) will die Medikamentenhersteller zwingen, Sozial- und Umweltstandards einzuhalten. (Foto: Die Linke)

Sylvia Gabelmann (Die Linke) will die Medikamentenhersteller zwingen, Sozial- und Umweltstandards einzuhalten. (Foto: Die Linke)


Die Arzneimittelexpertin der Linksfraktion im Bundestag, Sylvia Gabelmann, pocht auf ein strenges Lieferkettengesetz für Arzneimittel. Aus ihrer Sicht tut die Bundesregierung zu wenig, um schwarzen Schafen in der Medikamentenproduktion Einhalt zu gebieten.

Die Bundestagsabgeordnete Sylvia Gabelmann (Die Linke) macht sich für klare Vorgaben bezüglich der Sozial- und Umweltstandards in der Arzneimittelproduktion starkt. „Die Überwachungsbehörden auf EU-Ebene berichten von 141 Verstößen von Arzneimittelherstellern gegen den Leitfaden für eine Gute Herstellungspraxis für Arzneimittel, bemängelt sie in einer Pressemitteilung vom gestrigen Dienstag. Die Kontrollen bei Betrieben, Großhändlern, Herstellern und Importeuren führten demnach bereits zu 188 Arzneimittel-Rückrufen. 

Gabelmann will Missstände beseitigt wissen

Das sollte Grund genug sein, ein strenges Lieferkettengesetz auch für den Medikamentensektor auf den Weg zu bringen, meint die Apothekerin. In einer Kleinen Anfrage wollte sie von der Bundesregierung wissen, inwiefern diese Missstände bei der Arzneimittelproduktion in Drittstaaten sieht und was sie dagegen unternehmen will. Denkbar wäre aus Gabelmanns Sicht zum Beispiel eine gesetzliche Verpflichtung für die Krankenkassen, beim Abschluss von Rabattverträgen mit einzelnen Herstellern das Einhalten von Sozial-, Menschenrechts- und Umweltstandards zur Bedingung zu machen.

Konkrete Ambitionen scheint die Bundesregierung in diesem Punkt jedoch nicht zu haben. Sie schiebt die Verantwortung den Leistungserbringern zu. „Nach § 130a Absatz 8 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch können die Krankenkassen oder ihre Verbände mit pharmazeutischen Unternehmern Rabatte für die zu ihren Lasten abgegebenen Arzneimitteln vereinbaren“, heißt es in der Antwort auf die Kleine Anfrage. „Die Berücksichtigung von qualitativen Merkmalen wie beispielsweise Sozial- und Umweltstandards, insbesondere in der Leistungsbeschreibung und als Eignungs- oder Zuschlagskriterien in Rabattverträgen, ist vergaberechtlich möglich, sofern eine Verbindung zum Auftragsgegenstand besteht.“

Bundesregierung könnte schnell handeln – tut es aber nicht

Gabelmann reicht das nicht. „Ein großes Interesse am Beheben der zum Teil unerträglichen Missstände bei vielen Produktionsstätten scheint es bei der Bundesregierung nicht zu geben“, teilt sie mit. „In bilateralen Gesprächen mit der indischen Regierung geht sie noch nicht einmal auf die Verstöße bei der Arzneimittelproduktion ein, wie sie auf meine Frage erklärt.“

Die Verstöße gegen Vorschriften zur Guten Herstellungspraxis (GMP) und gegen Umweltauflagen nehmen der Arzneimittelexpertin zufolge zu – doch für die Bundesregierung sei das anscheinend kein Grund zum Handeln. „Ich finde das nicht erträglich. So nimmt die Abhängigkeit von Pharmaherstellern vor allem aus Indien und China zu – die Zahl der Kontrollen im Ausland durch deutsche Behörden jedoch nimmt seit 2014 kontinuierlich ab, wie die Bundesregierung zugeben muss. Ein verantwortliches Regierungshandeln sieht anders aus.“ Und durch die Coronavirus-Pandemie werde es eine weitere Abnahme der Kontrollen geben, fürchtet Gabelmann.

Gesetzliche Pflicht für Krankenkassen muss her

Dabei könnte die Bundesregierung nach ihrer Ansicht schnell bei einem großen Teil des deutschen Arzneimittelmarkts für mehr Umweltschutz und Einhaltung von Menschenrechten sorgen. „Doch derzeit gibt es im Rahmen der Rabattverträge von Krankenkassen mit Arzneimittelherstellern keine gesetzliche Verpflichtung, dass sich die Hersteller an Vorgaben zur Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards zu halten haben. Offenkundig fehlt da bei der Bundesregierung der Wille.“

Ohne echtes Lieferkettengesetz geht es nicht, ist Gabelmann überzeugt. „Die Forderung der Linken nach einem strengen Lieferketten-Gesetz – mit klaren Vorgaben zu Sozial- und Umweltstandards – muss endlich umgesetzt werden. Dazu gehört auch eine Pflicht für eine zivilrechtliche Haftung, wenn Hersteller die Einhaltung der Regeln durch ihre Zulieferer nicht genügend überprüft haben.“

Bis dahin bleibt nichts anderes übrig, als auf die Einsicht der Kassen selbst zu hoffen. Tatsächlich erklärten kürzlich die AOKen, ihre Rabattverträge mit schärferen Auflagen zu versehen – auch im Hinblick auf Umwelt und Sozialstandards. 



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Erstmal Transparenz schaffen

von Dr. Thomas Müller-Bohn am 09.09.2020 um 9:59 Uhr

Ein Lieferketten-Gesetz ist durchaus eine denkbare Maßnahme, aber vorher ist erstmals Transparenz nötig. Die Herkunft der Bestandteile sollte offengelegt werden. Bei jedem Apfel im Supermarkt sieht man, wo er herkommt, und viele Lebensmittelhersteller profilieren sich durch regionale Produktion. Bei Arzneimitteln lässt sich die Herkunft nicht mal in den Datenbanken für Fachkreise ermitteln. Niemand kann sein Handeln danach ausrichten. Das passt nicht mehr in die Zeit.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Wahrscheinlich ...

von Holger am 10.09.2020 um 8:33 Uhr

würden wir uns alle die Augen reiben, wie oft sich diese Herkunft ändert und was da so alles als "minor change" durchgeht.

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