Entscheidung im Bundestag

Organspende: Nein zur Widerspruchslösung, Ja zur aktiven Zustimmung

Berlin - 16.01.2020, 12:30 Uhr

In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag am heutigen Donnerstag eine moderate Reform der Organspende in Deutschland beschlossen. (m / Foto: imago images / Spicker)

In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag am heutigen Donnerstag eine moderate Reform der Organspende in Deutschland beschlossen. (m / Foto: imago images / Spicker)


Organspenden bleiben in Deutschland weiterhin nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. Der Bundestag lehnte am heutigen Donnerstag einen Vorstoß einer Abgeordnetengruppe um Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ab. Sie hatte eine „doppelte Widerspruchslösung“ vorgeschlagen, wonach künftig jeder als Spender gelten sollte – außer man widerspricht. Zustimmung gab es für eine moderatere Reform. Demnach soll mehr für die Organspende geworben werden, die Menschen müssen aber weiterhin aktiv zustimmen.

Der Bundestag hat am heutigen Donnerstagvormittag eine moderate Reform der Organspenderegeln in Deutschland beschlossen. Die Bürger sollen künftig mindestens alle zehn Jahre beim Ausweisabholen auf das Thema angesprochen werden. Einem entsprechenden Entwurf einer Abgeordnetengruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock stimmten 432 Abgeordnete zu. 200 Parlamentarier stimmten dagegen, 37 enthielten sich.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte im Bundestag zuvor für seine Widerspruchslösung geworben, bei der jeder bis auf Widerruf als Spender gelten soll. Diese Lösung sei „kein Allheilmittel, keine Wunderwaffe“, sagte er als letzter Redner in der Debatte. Sie bedeute aber, dass die Gesellschaft deutlich mache: „Ja, wir wollen eine Kultur der Organspende.“ Spahn verwies auf Patienten, die teils seit Jahren in Krankenhauszimmern mit großen Maschinen lebten, weil es keine Spenderorgane gebe.

Dass man bei der Widerspruchslösung widersprechen müsste, wenn man nicht Organspender sein wolle, sei eine Zumutung, räumte Spahn ein. Es sei aber eine, die Menschenleben rette. Er warnte, der Gesetzentwurf der anderen Abgeordnetengruppe werde nichts an der jetzigen Lage ändern. Kurz darauf lehnte der Bundestag Spahns Gesetzentwurf aber ab. In namentlicher Abstimmung votierten 379 Abgeordnete dagegen, 292 Parlamentarier unterstützten ihn, drei enthielten sich.



bro / dpa
brohrer@daz.online


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2 Kommentare

Ein weiteres Zeichen der absoluten Unfähigkeit !

von ratatosk am 16.01.2020 um 19:05 Uhr

Ein schwarzer Tag für alle die auf Organe warten - und sterben. Überall fast ist es kein Problem, aber hier ! Es hat sich eben gezeigt, daß es mit dem Anmelden nicht klappt ! ist wie mit Bio , alle sagen sie würden es unbedingt wollen, aber nur sehr wenige machen es dann. Ideologie hat über die Fakten gesiegt, die Grünenspitze wird mit den Folgen leben müssen, aber dort zählt ja nur individuelle Eigenbeschäftigung, keine soziale Verantwortung. Es sei nicht zuzumuten sich als Spender abzumelden - gehts noch. Stimme Lauterbach selten zu, aber sein Statment zur Ethik des Nehmenswollens ist 100 % richtig

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Ethik und Fraktionszwang

von Maghein am 16.01.2020 um 14:16 Uhr

Ich hoffe, bei den nächsten Abstimmungen zum digitalen Versorgungsgesetz wird wie beim Organspendegesetz der Fraktionszwang aufgehoben und die Abgeordneten können nach ihren eigenen ethischen Grundsätzen abstimmen. Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit plant Jens Spahn seine digitalen Versorgungsgesetze weiter, die weitaus gravierendere und nicht mehr zu korrigierende Auswirkungen auf die Persönlichkeitsrechte aller gesetzlich Krankenversicherten haben, beispielsweise auf das im Grundgesetz verankerte Recht auf informationelle Selbstbestimmung, als das Organspendegesetz. So werden Ärztinnen und Ärzte, die ihre Schweigepflicht ernstnehmen und sich deshalb nicht an die Telematikinfrastruktur zur zwangsweisen zentralen Sammlung sämtlicher Patientendaten anschließen lassen, mit Honorarabzug bestraft. Noch bis Mitternacht läuft die Online-Petition 98780 auf der Webseite des Bundestages dazu. Ich kann allen nur empfehlen, sich dringend mit diesem weitaus brisanteren Thema zu beschäftigen.

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