Widerspruchslösung

Organspende: Gröhe und Ulla Schmidt uneinig mit Spahn

Berlin - 15.08.2019, 14:30 Uhr

Die Amtsvorgänger von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU, re.) Hermann Gröhe (CDU, li.) und Ulla Schmidt (SPD) sind gegen die von Spahn vorgeschlagene Widerspruchslösung bei der Organspende. (Foto: imago images / C. Thiel)

Die Amtsvorgänger von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU, re.) Hermann Gröhe (CDU, li.) und Ulla Schmidt (SPD) sind gegen die von Spahn vorgeschlagene Widerspruchslösung bei der Organspende. (Foto: imago images / C. Thiel)


Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bekommt in seinem Werben für neue Organspende-Regeln in Deutschland Gegenwind zweier Amtsvorgänger. Die frühere Ministerin Ulla Schmidt (SPD) und Ex-Resortchef Hermann Gröhe (CDU) bekräftigten am Donnerstag ihr Nein zu Plänen einer Abgeordneten-Gruppe um Spahn, die die sogenannte doppelte Widerspruchslösung fordert.

Die Widerspruchslösung sieht vor, dass künftig jeder Bundesbürger als Organspender gelten sollte, wenn er oder sie nicht aktiv dagegen widerspricht. Schmidt warnte, das fundamentale Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen anzutasten, wenn es andere Maßnahmen gebe, um das Ziel von mehr Spenden zu erreichen. Gröhe betonte, neben besseren Bedingungen in Krankenhäusern sollte dafür auf beherzte Aufklärung und gezielte Nachfragen gesetzt werden.

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Gröhe und Schmidt gehören zu den Unterstützern eines Gesetzentwurfs, den eine Abgeordnetengruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock eingebracht hat. Sie schlägt vor, alle Bürger mindestens alle zehn Jahre beim Ausweisabholen auf das Thema Organspende anzusprechen. Dazu soll auch ein bundesweites Online-Register gehören, in dem man seine Entscheidung für oder gegen eine Spende eintragen und ändern kann. Zudem sollen Hausärzte bei Bedarf alle zwei Jahre informieren.

Spahn und Lauterbach auf einer Seite

Dies richtet sich gegen den Vorstoß die Gruppe um Spahn und SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach für eine Umstellung auf eine "doppelte Widerspruchslösung". Demnach sollen alle Volljährigen als Spender gelten. Man soll dazu aber später noch Nein sagen können, ansonsten wäre auch noch bei Angehörigen nachzufragen. Bisher sind Organentnahmen nur bei einer ausdrücklich erklärten Zustimmung zulässig.

Die beiden fraktionsübergreifenden Entwürfe waren im Juni in den Bundestag eingebracht worden. Die AfD hat einen Antrag vorgelegt, der die Widerspruchslösung ebenfalls ablehnt. Voraussichtlich soll es eine Expertenanhörung geben, noch in diesem Jahr könnte der Bundestag dann in freier Abstimmung über eine Neuregelung entscheiden.

Die Zahl der Spender war nach langem Abwärtstrend 2018 erstmals wieder spürbar gestiegen - auf 955. Zu Beginn dieses Jahres war aber wieder ein Rückgang zu verzeichnen.


bro / dpa
brohrer@daz.online


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1 Kommentar

Widerspruch

von Roland Mückschel am 15.08.2019 um 18:18 Uhr

Wäre schön Herr Gröhe wenn Sie in unserer Sache
auch mal ein Widerspruch gemacht hätten bei Spahn.
Dazu reichts wohl dann doch nicht.

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