DAZ aktuell

Auch künftig nur mit aktiver Zustimmung

Entscheidung zur Organspende ist gefallen

dpa/bro/ral | In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag vergangene Woche eine moderate Reform der Organspende in Deutschland beschlossen. Den Vorstoß einer Abgeordnetengruppe um Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), ­wonach künftig jeder als Spender gelten sollte, außer er widerspricht, lehnte der Bundestag ab. Organspenden bleiben in Deutschland weiterhin nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. Der Bundestag hat für die bisherige Organspenderegeln jedoch eine moderate Reform beschlossen. Die Bundesbürger sollen künftig mindestens alle zehn Jahre beim Ab­holen von Ausweispapieren auf das Thema angesprochen werden.

Widerspruchslösung ohne Mehrheit

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte im Bundestag zuvor für seine Widerspruchslösung geworben, bei der jeder bis auf Widerruf als Spender gelten soll. Diese Lösung sei „kein Allheilmittel, keine Wunderwaffe“, sagte er als letzter Redner in der Debatte. Sie bedeute aber, dass die Gesellschaft deutlich mache: „Ja, wir wollen eine Kultur der Organspende.“ Spahn verwies auf Patienten, die teils seit Jahren in Krankenhauszimmern mit großen Maschinen lebten, weil es keine Spenderorgane gebe.

Dass man bei der Widerspruchslösung widersprechen müsste, wenn man nicht Organspender sein wolle, sei eine Zumutung, räumte Spahn ein. Es sei aber eine, die Menschenleben rette. Er warnte, der Gesetzentwurf der anderen Abgeordnetengruppe werde nichts an der jetzigen Lage ändern. Kurz darauf lehnte der Bundestag Spahns Gesetzentwurf aber ab. In namentlicher Abstimmung votierten 379 Abgeordnete dagegen, 292 Parlamentarier unterstützten ihn, drei enthielten sich.

Zustimmungslösung: Ämter sollen Bürger ansprechen

Anschließend wurde im Parlament über den zweiten Entwurf abgestimmt, den die Gruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock, die Linke-Vorsitzende Katja Kipping sowie die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Karin Maag (CDU), eingebracht hat. Sie schlägt vor, alle Bürger mindestens alle zehn Jahre beim Ausweisabholen auf das Thema Organspende anzusprechen. Dabei soll auch auf die Möglichkeit hingewiesen werden, eine Entscheidung dazu in ein neues zentrales Online-Register einzutragen. Auch Hausärzte sollen bei Bedarf alle zwei Jahre über Organspenden informieren. 432 Ab­geordnete stimmten dem Vorschlag zu. 200 Parlamentarier stimmten dagegen, 37 enthielten sich.

Gemeinsames Ziel beider Initiativen ist es, angesichts von rund 9000 Patienten auf den Wartelisten zu mehr ­Organspenden zu kommen. Die Zahl der Spender ging im vergangenen Jahr wieder leicht auf 932 zurück, nachdem 2018 noch 955 Menschen nach ihrem Tod Organe für andere Patienten überlassen hatten. Es gab nun aber weiterhin mehr Spender als beim bisherigen Tiefstand von 797 im Jahr 2017. Im vergangenen Jahr wurden 2995 Or­gane an die Vermittlungsstelle Eurotransplant übergeben – vor allem Nieren, Lebern und Lungen.

Unabhängig von der Debatte über neue Regeln gilt seit vergangenem Jahr ein Gesetz, das die Bedingungen für Organspenden in Kliniken ver­bessern soll. Es sieht mehr Geld sowie mehr Kompetenzen und Freiräume für Transplantationsbeauftragte der Kliniken vor. Mobile Ärzteteams sollen kleineren Häusern ohne eigene Experten helfen, einen Hirntod als Voraussetzung für Organ-Entnahmen festzustellen. |

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