Bundeskabinett

Kliniken sollen bessere Bedingungen für Organspenden bekommen

Berlin - 31.10.2018, 11:25 Uhr

Die Zahl der Organspender soll steigen – auch durch verbesserte Strukturen in den Krankenhäusern. (c / Foto: Alexander Raths/ stock.adobe.de)

Die Zahl der Organspender soll steigen – auch durch verbesserte Strukturen in den Krankenhäusern. (c / Foto: Alexander Raths/ stock.adobe.de)


Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch dem Gesetzentwurf zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende zugestimmt. Das Gesetz soll künftig dafür sorgen, dass die Abläufe in den Krankenhäusern rund um die Organspende besser funktionieren können. Mit der Debatte um eine Widerspruchslösung bei der Organspende hat es nichts zu tun – diese will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn weiterhin offen führen.

Krankenhäuser in Deutschland sollen sich künftig besser um Organspenden kümmern können. Das sieht ein Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor, den das Bundeskabinett am heutigen Mittwoch auf den Weg gebracht hat. Dieser sieht unter anderem vor, dass Transplantationsbeauftragte in den Kliniken für diese Aufgabe verbindlich freigestellt werden. Zudem soll ihre Rolle gestärkt werden, etwa indem sie Zugang zu Intensivstationen bekommen. Ferner sind Maßnahmen geplant, die dafür sorgen sollen, dass Organspender besser erkannt und erfasst werden. Die Krankenhäuser sollen außerdem höhere Vergütungen der Krankenkassen erhalten. Mobile Ärzteteams sollen dafür sorgen, dass auch in kleineren Kliniken die medizinischen Voraussetzungen für Organ-Entnahmen geschaffen werden können.

Spahn sagte, das Hauptproblem bei der Organspende sei nicht die Spendebereitschaft. Diese habe in den vergangenen Jahren sogar zugenommen. Ein entscheidender Schlüssel liege vielmehr bei den Kliniken, denen häufig Zeit und Geld fehlten, um mögliche Spender zu identifizieren. „Da setzen wir jetzt ganz konkret an“, so Spahn. Das Gesetz solle nun – losgelöst von der grundsätzlichen Debatte zur Widerspruchslösung – zügig beraten und beschlossen werden. „Denn es wird Leben retten. Das sind wir den zehntausend Menschen schuldig, die auf ein Spenderorgan warten.“ 

Dem Gesetz muss der Bundestag zustimmen. Der Bundesrat ist nicht zustimmungspflichtig. Inkrafttreten soll es voraussichtlich im ersten Halbjahr 2019.


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