Entscheidung im Bundestag

Organspende: Nein zur Widerspruchslösung, Ja zur aktiven Zustimmung

Berlin - 16.01.2020, 12:30 Uhr

In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag am heutigen Donnerstag eine moderate Reform der Organspende in Deutschland beschlossen. (m / Foto: imago images / Spicker)

In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag am heutigen Donnerstag eine moderate Reform der Organspende in Deutschland beschlossen. (m / Foto: imago images / Spicker)


Zustimmungslösung: Bürgerämter sollen Bürger ansprechen

Anschließend wurde im Parlament über den zweiten Entwurf abgestimmt, den die Gruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock, die Linke-Vorsitzende Katja Kipping sowie die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Karin Maag (CDU), eingebracht hat. Sie schlägt vor, alle Bürger mindestens alle zehn Jahre beim Ausweisabholen auf das Thema Organspende anzusprechen. Dabei soll auch auf die Möglichkeit hingewiesen werden, eine Entscheidung dazu in ein neues zentrales Online-Register einzutragen. Auch Hausärzte sollen bei Bedarf alle zwei Jahre über Organspenden informieren.

Gemeinsames Ziel beider Initiativen ist es, angesichts von rund 9000 Patienten auf den Wartelisten zu mehr Organspenden zu kommen. Die Zahl der Spender ging im vergangenen Jahr wieder leicht auf 932 zurück, nachdem 2018 noch 955 Menschen nach ihrem Tod Organe für andere Patienten überlassen hatten. Es gab nun aber weiterhin mehr Spender als beim bisherigen Tiefstand von 797 im Jahr 2017. Im vergangenen Jahr wurden 2995 Organe an die Vermittlungsstelle Eurotransplant übergeben – vor allem Nieren, Lebern und Lungen.

Unabhängig von der Debatte über neue Regeln gilt seit vergangenem Jahr ein Gesetz, das die Bedingungen für Organspenden in Kliniken verbessern soll. Es sieht mehr Geld sowie mehr Kompetenzen und Freiräume für Transplantationsbeauftragte der Kliniken vor. Mobile Ärzteteams sollen kleineren Häusern ohne eigene Experten helfen, einen Hirntod als Voraussetzung für Organ-Entnahmen festzustellen.



bro / dpa
brohrer@daz.online


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2 Kommentare

Ein weiteres Zeichen der absoluten Unfähigkeit !

von ratatosk am 16.01.2020 um 19:05 Uhr

Ein schwarzer Tag für alle die auf Organe warten - und sterben. Überall fast ist es kein Problem, aber hier ! Es hat sich eben gezeigt, daß es mit dem Anmelden nicht klappt ! ist wie mit Bio , alle sagen sie würden es unbedingt wollen, aber nur sehr wenige machen es dann. Ideologie hat über die Fakten gesiegt, die Grünenspitze wird mit den Folgen leben müssen, aber dort zählt ja nur individuelle Eigenbeschäftigung, keine soziale Verantwortung. Es sei nicht zuzumuten sich als Spender abzumelden - gehts noch. Stimme Lauterbach selten zu, aber sein Statment zur Ethik des Nehmenswollens ist 100 % richtig

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Ethik und Fraktionszwang

von Maghein am 16.01.2020 um 14:16 Uhr

Ich hoffe, bei den nächsten Abstimmungen zum digitalen Versorgungsgesetz wird wie beim Organspendegesetz der Fraktionszwang aufgehoben und die Abgeordneten können nach ihren eigenen ethischen Grundsätzen abstimmen. Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit plant Jens Spahn seine digitalen Versorgungsgesetze weiter, die weitaus gravierendere und nicht mehr zu korrigierende Auswirkungen auf die Persönlichkeitsrechte aller gesetzlich Krankenversicherten haben, beispielsweise auf das im Grundgesetz verankerte Recht auf informationelle Selbstbestimmung, als das Organspendegesetz. So werden Ärztinnen und Ärzte, die ihre Schweigepflicht ernstnehmen und sich deshalb nicht an die Telematikinfrastruktur zur zwangsweisen zentralen Sammlung sämtlicher Patientendaten anschließen lassen, mit Honorarabzug bestraft. Noch bis Mitternacht läuft die Online-Petition 98780 auf der Webseite des Bundestages dazu. Ich kann allen nur empfehlen, sich dringend mit diesem weitaus brisanteren Thema zu beschäftigen.

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