Bundesdatenschutzbeauftragter

Kelber: Keine Abstriche bei Auswahlfunktionen in der E-Patientenakte!

Berlin - 05.08.2019, 15:15 Uhr

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber warnt davor, die Auswahlfunktionen für Patienten in der elektronischen Patientenakte einzuschränken. (Foto: imago images / M. Popow)

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber warnt davor, die Auswahlfunktionen für Patienten in der elektronischen Patientenakte einzuschränken. (Foto: imago images / M. Popow)


Arzneimittel-Verordnungen, Röntgenbilder, Laborwerte und andere Gesundheitsdaten sollen Versicherte bald auch digital in der elektronischen Patientenakte (ePA) einsehen können. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) drückt in der Sache aufs Tempo. Allerdings stellt sich die Frage: Wer darf welche Informationen in der ePA einsehen? Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber warnt davor, zum geplanten Start der E-Patientenakte 2021 Abstriche bei Auswahlfunktionen zu machen.

Kelber betonte die Bedeutung der Auswahlfunktionen für Patienten in der ePA. „Dass das Vorhaben jetzt beschleunigt werden soll, kann ich gut verstehen“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. „Aber es kann nicht beschleunigt werden auf Kosten von Rechten der Patientinnen und Patienten.“ Es müsse von Anfang an möglich sein, auch nur einzelne Bestandteile zur Einsicht für Ärzte freizugeben – anders als in der ersten Version bisher vorgesehen.

Konkret kann es um sensible Fragen gehen: Soll die Hautärztin oder der Chirurg in der E-Akte sehen können, weswegen man sonst überall noch in Behandlung ist? Es müsse von vornherein ein hohes Vertrauen und echte Freiwilligkeit geben, mahnte Kelber. Dazu gehöre, nicht vor ein „Alles oder nichts“ gestellt zu werden. Wenn Patienten etwa eine Zweitmeinung einholen wollten, benötige der neue Arzt Zugriff auf bestimmte vorherige Ergebnisse. „Wenn man dann nur entscheiden kann, dass dieser Arzt alles sehen darf oder gar nichts, ist das eine Einschränkung für die Patienten“, sagte der oberste Datenschützer. „Sie wären dann nicht mehr Herr des Verfahrens. Das ist falsch.“

Eine Rolle spielt dabei auch die Zeit. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will nach jahrelangem Gezerre Tempo bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen machen. Fest steht schon länger: Alle Versicherten haben ab dem 1. Januar 2021 die Möglichkeit, eine ePA zu nutzen. Allerdings ist eine etwas „abgespeckte“ erste Version vorgesehen. Dabei sollen Patienten bereits festlegen können, welche Daten überhaupt hineinkommen und welcher Arzt darauf zugreifen darf. Differenzierte Zugriffe je nach Arzt nur für diese oder jene Dokumente sind demnach bis 2021 aber nicht zu schaffen und sollen „zügig anschließend“ ermöglicht werden.



bro / dpa
brohrer@daz.online


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1 Kommentar

Einsehbarkeit / Verschlüsselungsniveau

von Andreas P. Schenkel am 06.08.2019 um 20:01 Uhr

Zwei Anmerkungen hierzu:
1) Wenn die Patienten in ihrer Akte unsichtbar machen können, dann sollten die Systeme der Heilberufe unbedingt einen Hinweis hierzu ausgeben. Sonst denkt der eine oder andere womöglich verkürzend, dass der Patient nichts weiter einnimmt und fragt nicht weiter nach.

2) Aus dem Text lese ich indirekt heraus, dass die ePA nicht physisch auf einer Karte abgespeichert wird, die vom Patienten aufbewahrt wird. Also ist die eGK dann nur noch ein überteuert zustandegekommener Identifizierungs-Gegenstand. Und die verschlüsselten Daten lagern in einer hochgesicherten Cloud-Infrastruktur. Hört sich gut an. Ist aber Mist. Bisher war jede dieser vernetzten Datenbanken angreifbar. Selbst wenn ein Angreifer verschlüsselte Daten erbeuten würde, die heute nicht entschlüsselbar sind: In fünf Jahren spätestens wird das heutige Top-Niveau der Daten-Verschüsselung ein Witz sein. Und fünf Jahre alte Gesundheitsdaten sind in vielen Fällen noch immer geeignet, Personen zu erpressen, bloßzustellen, etc. Man muss wissen: dafür gibt es teilweise einen illegalen Markt! Man erinnere sich nur als abschreckendes Beispiel, was manche Menschen taten (und andere anstifteten zu tun), um an Krankenakten des bedauernswerten früheren Formel-1-Rennfahrers Michael Schumacher zu gelangen. Das Problem der Speicherung dieser Gesundheitsdaten über öffentliche Netzinfrastrukturen hinweg wird völlig unterschätzt bzw. ignoriert. Wir können mit einem verzögert einsetzenden, jähen und bösen Erwachen aus den Digitalisierungs-Träumereien rechnen.

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