Digitalisierung

Besser als Vivy & Co: Ärzte loben elektronische Patientenakte der Gematik

Berlin - 09.01.2019, 15:15 Uhr

Für die Bundesärztekammer bietet die elektronische Patientenakte der Gematik mehr Nutzen als die vielbeworbenen Smartphone-Apps einiger Kassen. (s / Foto: Monet / stock.adobe.com)

Für die Bundesärztekammer bietet die elektronische Patientenakte der Gematik mehr Nutzen als die vielbeworbenen Smartphone-Apps einiger Kassen. (s / Foto: Monet / stock.adobe.com)


Im Gegensatz zu Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bewertet die Bundesärztekammer das Konzept der Gematik für die elektronische Patientenakte positiv. Aus Sicht der Mediziner bilden die Vorschläge der Gesellschaft für Telematikanwendungen die Bedürfnisse der Ärzte im Versorgungsalltag besser ab, als die Apps der Krankenkassen.

Geprüft und für praxistauglich befunden: Die Bundesärztekammer (BÄK) vergibt dem Konzept der Gematik für die elektronische Patientenakte (ePA) gute Noten. Was die Gesellschaft für Telematikanwendungen bei der elektronischen Patientenakte vorgelegt hat, komme den Vorstellungen der BÄK „sehr nahe“, erklärte Nobert Butz, Leiter des BÄK-Dezernats Telemedizin und Telematik, gegenüber der Ärzte Zeitung. Die Berufskammer lobt bei den Gematik-Plänen insbesondere die strukturierte Datenablage.

Gematik betont Interoperabilität

Nachdem in den vergangenen Monaten die Krankenkassen mit Anwendungen wie beispielsweise „Vivy“ oder „TK-Safe“ von sich reden machten, präsentierte die Gematik kurz vor Weihnachten ihre Pläne zur elektronischen Patientenakte. In dem mehr als 1000 Seiten umfassendem Dokumentenpaket hat die Betreibergesellschaft die notwendigen Spezifikationen, Zulassungsverfahren und Feldtestkonzepte für die ePA festgelegt.

Der Gematik, die auch für die Zulassung der Systeme anderer Softwareanbieter zuständig ist, kommt es bei der ePA auf Einheitlichkeit und Interoperabilität an. „So können gesetzlich Versicherte, die eine elektronische Patientenakte nutzen möchten, auch frei zwischen Anbietern wählen und im Rahmen eines Anbieterwechsels alle Akten-Inhalte, inklusive der Metadaten, Protokolle und Zugriffsberechtigungen, vollständig auf den neuen Anbieter übertragen lassen“, erklärte Alexander Beyer, Geschäftsführer der Gematik anlässlich der Veröffentlichung des Konzepts.



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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