Die Briten und der Brexit

„Keep calm and carry on”

Remagen - 28.01.2019, 09:00 Uhr

Der
Slogan eines
Propaganda-Posters der britischen Regierung von 1939 passt auch in Zeiten des Brexits. (c / Foto: imago)

Der Slogan eines Propaganda-Posters der britischen Regierung von 1939 passt auch in Zeiten des Brexits. (c / Foto: imago)


Der Slogan „Ruhig bleiben und weiter machen“ schmückte ursprünglich ein Propaganda-Poster der britischen Regierung von 1939, mit dem die Moral der Bevölkerung im Falle eines schweren Militärschlags gestärkt werden sollte. Heute ist er in Großbritannien zum geflügelten Wort geworden. Wann würde der Slogan besser passen als jetzt? Was machen das Gesundheitsministerium, die Industrie und die Apotheker, um schlimmere Folgen eines sehr wahrscheinlichen „No-Deal“-Brexit-Szenarios abzuwenden?

Die britische Regierung scheint weiterhin keinen rechten Plan zu haben, wie sie den Brexit am ehesten ohne große Flurschäden bewerkstelligen soll. Im Gesundheitswesen sind die Industrie und die Versorger, darunter auch die Apotheker, schon seit Monaten in „Habachtstellung“, weil sie nicht wissen, was kommt. So langsam sehen sie allerdings ein kleines bisschen klarer, denn der Austritt ohne Abkommen und ohne Sonderregelungen scheint derzeit so gut wie unausweichlich. Wie bereiten sich die Briten, die dafür bekannt sind, hart im Nehmen zu sein, darauf vor?

Notvorräte von Arzneimitteln für sechs Wochen

Schon im Sommer des letzten Jahres mehrten sich im britischen Gesundheitssektor Befürchtungen, dass im Falle eines harten Brexits bestimmte Arzneimittel entweder knapp werden oder gar nicht mehr zur Verfügung stehen könnten. Nach einer Analyse der Versorgungskanäle präsentierte das Gesundheitsministerium schließlich am 21. Dezember 2018 Leitlinien, mit denen sich die Akteure des Arzneimittelsektors auf dieses Szenario einstellen sollten (EU Exit Operational Readiness Guidance). Hierin wird die Industrie dazu aufgefordert, Notfall-Lagerbestände für rezeptpflichtige und OTC-Arzneimittel vorzuhalten, die jeweils für sechs Wochen ausreichen. Arzneimittel mit einer kurzen Haltbarkeitsdauer sollten notfalls eingeflogen werden können. Die Regierung sagte zu, Vorkehrungen für eine schnelle und gegebenenfalls bevorzugte Abfertigung beim Schifftransport zu treffen. Welche Präparate wirklich fehlen könnten, weiß aber scheinbar niemand.

Zulassungen sollen übernommen werden

Was die Aufrechterhaltung der europäischen Arzneimittelzulassungen in UK anbelangt, so gibt sich die britische Arzneibehörde MHRA pragmatisch. Anfang Januar 2019 kündigte sie für den Fall eines No-Deal-Brexits an, alle zentralen Zulassungen automatisch anerkennen zu wollen, womit die Präparate in Großbritannien weiter verkehrsfähig wären. Auch Parallelimporte aus der EU oder dem EWR sollen weiter vermarktet werden dürfen und Rezepte aus der EU beziehungsweise dem EWR weiter anerkannt werden. Rechtlich ist das aber noch nicht in trockenen Tüchern.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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