Recht

Douglas-Stellenanzeigen: Warum die DAZ sie abdrucken muss

Stuttgart - 06.08.2018, 15:10 Uhr

Mit Stellenanzeigen online und in der Fachpresse sucht die Parfümeriekette
Douglas nach pharmazeutischem Personal für ein neues Store-Konzept in Hamburg. (c / Foto:
DAZ/eda)

Mit Stellenanzeigen online und in der Fachpresse sucht die Parfümeriekette Douglas nach pharmazeutischem Personal für ein neues Store-Konzept in Hamburg. (c / Foto: DAZ/eda)


2007: DocMorris in ähnlicher Mission unterwegs

Unmittelbar vor dem EuGH-Urteil zum deutschen Fremdbesitz im Jahr 2009 herrschte viele Jahre eine unübersichtliche Gemengelage: Politiker, Unternehmer und Lobbyisten sahen das deutsche Apothekenwesen kurz vor seiner umfassenden Deregulierung. Versand- und Großhändler sowie andere Gewerbetreibende versuchten, sich frühzeitig auf dem Markt zu positionieren, um sich nach einem Urteil in ihrem Sinne rasch auszubreiten.

Der niederländische Arzneimittelversender DocMorris, damals noch eine Celesio-Tochter, warb mit Stellenanzeigen um deutsche Apotheker und PTA für Filialen und das Versandgeschäft. Diese Inserate wurden auch in der pharmazeutischen Fachpresse gebucht. Der Deutsche Apotheker Verlag wehrte sich gegen die Veröffentlichung, da er sich nicht verpflichtet sah, ausländischen Versendern, die in der Vergangenheit massiv gegen deutsches Recht verstoßen hatten, eine Plattform für die Mitarbeiterakquise zu bieten.

Auf dem Rechtsweg ging DocMorris mit Hilfe seiner Anwälte aus der einschlägig bekannten Hamburger Kanzlei Diekmann gegen den Deutschen Apotheker Verlag vor und konnte vor dem Landgericht Stuttgart erwirken, dass die DAZ die Stellenanzeigen veröffentlichen muss. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, die DAZ sei im Hinblick auf ihre herausragende Position auf dem Gebiet der pharmazeutischen Fachpresse dazu verpflichtet, auch Stellengesuche ausländischer Arzneimittelversender zu veröffentlichen. „Die Gefahr, dass die DAZ aufgrund des konkreten Inhalts der Anzeige in Verruf gerät, besteht nicht“, so die Richter wörtlich in ihrem rechtskräftigen Urteil.

Aus der Not wird eine Tugend

Ein Jahr später, auf der Interpharm 2008: Die Prozessniederlage war in der Öffentlichkeit fast schon wieder vergessen. Der Deutsche Apotheker Verlag, vertreten durch Geschäftsführer Dr. Christian Rotta, nutzte die Gelegenheit und sorgte auf der Interpharm für eine „Umverteilung“ der durch die DocMorris-Anzeige generierten Verlagserlöse. 

Auf der Interpharm 2008 erhielt Apothekerin Helga Neumann-Seiwert von Dr. Christian Rotta einen Scheck über 3000 Euro zur Unterstützung ihres Prozesses gegen DocMorris. (Foto: DAZ/Alex Schelbert)

Die Einnahmen aus den DocMorris-Stellenanzeigen wurden – aufgerundet – dem Solidaritätsfonds ProApotheke gespendet. Rotta überreichte den Scheck über 3000 Euro an Helga Neumann-Seiwert. Die saarländische Apothekeninhaberin stand im Rechtsstreit mit dem niederländischen Versender und war fest entschlossen, gegen die Ende Juni 2006 in Saarbrücken eröffnete DocMorris-Fremdbesitzapotheke durch alle Instanzen vorzugehen. Bekanntlich mit Erfolg: Der EuGH urteilte 2009, dass es keine Fremdbesitz-Apotheken in Deutschland geben dürfe. „Und entsprechend“, so Rotta, „werden wir es auch in Zukunft mit Erlösen rechtlich aufgezwungener DAZ-Anzeigen branchenpolitisch dubioser Akteure halten. Die Gelder fließen unmittelbar in sinnvolle Projekte zur Stärkung und zum Schutz des Systems bestehender Vor-Ort-Apotheken.“



Dr. Armin Edalat, Apotheker, Chefredakteur DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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