DAZ aktuell

DocMorris gegen DocMorris

Ist doch nett: Eine Kapitalgesellschaft, die in Saarbrücken eine (nach deutschem Apothekenrecht) illegale Apotheke betreibt, schaltet in der DAZ eine Stellenanzeige – und unterstützt damit nolens volens diejenigen, die rechtlich gegen diese Apotheke im Fremdbesitz vorgehen.

Wie das? Die Lösung ist einfach: Wir hatten Anzeigen der jetzigen Celesio-Tochter DocMorris lange abgelehnt, wurden aber per Gerichtsentscheid verpflichtet, sie zu veröffentlichen – wegen der herausragenden Bedeutung, die die DAZ unter den pharmazeutischen Fachzeitungen genießt. Das hindert uns nicht, den Spieß umzudrehen: Wir bringen die Anzeigen, reichen die Erlöse aber als Spende an den Solidaritätsfonds Pro Apotheke weiter. Er unterstützt die verwaltungsrechtliche Klage gegen die unter der Ägide von Ex-Gesundheits- und Justizminister Hecken erteilte Betriebserlaubnis der DocMorris-Fremdbesitzapotheke in Saarbrücken, angestrengt von der Saarbrücker Apothekerin Helga Neumann-Seiwert. Das Verfahren liegt gegenwärtig zur Vorabentscheidung beim Europäischen Gerichtshof. Der EuGH wird prüfen, ob das deutsche Fremdbesitzverbot auch europarechtlich in Ordnung geht.

In der Sache spricht nach unserer Einsicht weiter nahezu alles für das deutsche "Approbationsgebot": Apotheken sollten nicht Krethi und Plethi und schon gar nicht Kapitalgesellschaften gehören, also auch nicht Aktiengesellschaften, die auf Französisch vielsagend Société Anonyme (S.A.) heißen. In Apotheken sollten Apotheker das Sagen und die Verantwortung haben, auch als Eigentümer, also ohne Wenn und Aber. Ein Eigentümer, der nicht anonym ist, den der Kunde (notfalls) packen kann: das ist gelebter Verbraucherschutz, wie er auch bei anderen freien, unabhängigen Berufen funktioniert.

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