DAZ aktuell

Solidaritätsfonds Pro Apotheke

Helga Neumann-Seiwert

Der Prozess geht weiter

Die DocMorris-Apotheke in Saarbrücken, die der niederländischen Kapitalgesellschaft DocMorris gehört, durfte vorerst wieder öffnen. Dies hatte das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes im Januar 2007 entschieden. Die Gegner dieser nach deutschem Recht nicht erlaubten Fremdbesitzapotheke wollen jedoch weiter kämpfen. Mittlerweile hat das Gericht die strittige Frage dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Der Prozess geht weiter. Wir sprachen mit der Saarbrücker Apothekerin Helga Neumann-Seiwert, die von Anfang für den Erhalt des Fremdbesitzverbotes gekämpft hat.

DAZ Sie sind im vergangenen Jahr als engagierte Streiterin gegen die Fremdbesitzapotheke von DocMorris über die Grenzen Ihrer Stadt Saarbrücken hinaus bekannt geworden. Diese Apotheke, seinerzeit eröffnet mit ministerieller Erlaubnis, konnte kurz nach der Eröffnung per Eilentscheidung, die auf Ihre Initiative hin erlassen wurde, im September 2006 geschlossen werden. Allerdings entschied das OVG des Saarlandes im Januar 2007, dass die Vor-Ort-Fremdbesitzapotheke der niederländischen DocMorris-Kapitalgesellschaft vorläufig wieder geöffnet werden darf bis zum Hauptsacheverfahren. Ein Nervenkrieg, ein Hick-hack. Sind Sie schon entmutigt oder wollen Sie weiterkämpfen?

Neumann-Seiwert: Von Entmutigung kann keine Rede sein. Im Gegenteil, die in der Bundesrepublik-Deutschland bestehenden Rechtsunsicherheiten und mein Glaube an die Notwendigkeit heilberuflicher Versorgungsstrukturen wecken meinen Kampfgeist. Es müssen endlich klare Verhältnisse geschaffen werden.

DAZ Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat mittlerweile den Europäischen Gerichtshof eingeschaltet, das heißt, nun verlagert sich der Feldzug gegen DocMorris nach Luxemburg. Das bedeutet auch, dass sich der Prozess weiter verlängert und vor allem teurer wird. Wollen und können Sie den Prozess aufrechterhalten und finanzieren?

Neumann-Seiwert: Es ist richtig, dass auch unser Verfahren beim EuGH vorgelegt ist. Mein Rechtsanwalt, Dr. Dettling, wird also dort die Möglichkeit haben, unsere Argumente im Sinne einer heilberuflichen Apothekenstruktur vorzutragen.

Das wird natürlich einen hohen finanziellen Einsatz mit sich bringen, den ich allein nicht decken kann. Wir brauchen also die finanzielle Unterstützung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker. Vor allem sind die angesprochen, die sich nicht nur auf eine Argumentationsschiene verlassen wollen. Dann kann es in Luxemburg in unserem Sinne weitergehen.

DAZ Sie haben sich bereits im vergangenen Jahr mit einem Spendenaufruf für den Prozess an die Berufsöffentlichkeit gewandt. Haben Sie Unterstützung erfahren?

Neumann-Seiwert: Ja, es ist eine erstaunliche Summe durch einzelne Kollegen zusammen gekommen. Auch Großhändler und Hersteller haben sich bisher beteiligt. Zuletzt z. B. die Fa. Weleda mit einem beachtlichen Betrag. Allerdings wird die Summe nicht ausreichen.

DAZ Was wünschen Sie sich für den weiteren Prozessweg?

Neumann-Seiwert: Ich wünsche mir die moralische und finanzielle Solidarität möglichst vieler im Gesundheitswesen engagierter Kolleginnen, Kollegen und Unternehmen. Und eine baldige Entscheidung des EuGH im Interesse einer heilberuflich orientierten Versorgung der Bevölkerung, die Planungssicherheit gibt und nicht nur die Kommerzialisierung des Apothekerberufs, sondern auch die Kommerzialisierung des Arztberufs und der sonstigen Heilberufe unterbindet.

DAZ Frau Neumann-Seiwert, vielen Dank für das Gespräch.

Das Verfahren von Frau Neumann-Seiwert wird durch alle Instanzen auf Bundes- und Europaebene geführt werden. Die Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten des Verfahrens, das Bemühungen der ABDA ergänzt (an dem sich die ABDA aber finanziell nicht beteiligt), können von Frau Neumann-Seiwert alleine nicht gedeckt werden.
Alle Apothekerinnen, Apotheker und Unternehmen sind daher aufgerufen, Frau Neumann-Seiwert in einem für die Apothekerschaft insgesamt existenziellen Verfahren mit einem für den Einzelnen tragbaren, einmaligen Beitrag von 250 Euro (oder ein Vielfaches hiervon) zu unterstützen.
Unter dem Namen "Solidaritätsfonds Pro Apotheke" und dem Motto "Approbationsgebot für Apothekeninhaber" wurde ein Konto bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank eingerichtet, das ein Verein von 24 saarländischen Apothekerinnen und Apothekern treuhänderisch verwaltet.
Bitte helfen Sie mit, wenn Sie der Meinung sind, dass neben dem ABDA-Verfahren eine zweite, private Initiative unterstützt werden sollte. Sie können damit einen Beitrag leisten, dass Apotheken nicht in die Hand von Berufsfremden oder anonymen Kapitalgesellschaften geraten. Apothekenbesitz und pharmazeutische Verantwortung in der Leitung der Apotheke sollen approbierten Apothekern vorbehalten bleiben – aus Gründen des Verbraucherschutzes, aber auch, um pharmazeutische Mitarbeiter vor Pressionen berufsfremder Apothekeneigner und/oder Manager zu schützen, die persönlich nicht den gleichen Regeln (und Sanktionen) unterworfen sind wie ihre approbierten Beschäftigten (siehe auch das Buch von Dettling/Mand, Fremdbesitzverbote und präventiver Verbraucherschutz, Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, 2006). Selbstverständlich wird ein Überschuss nach Abschluss der Verfahren anteilmäßig zurückerstattet. Die Kosten sind steuerlich absetzbar.
Konto: Solidaritätsfonds Pro Apotheke Deutsche Apotheker- und Ärztebank BLZ: 590 906 26 Kto. Nr.: 0 006 815 529

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